Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ermöglicht vielen zusätzlichen Menschen die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr (ERV). In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie schnell und einfach einen Zugang zum eBO einrichten.

Elektronisches Bürgerpostfach: So kommunizieren Sie elektronisch mit der Justiz

Das Wichtigste zum elektronischen Bürgerpostfach in Kürze

Bevor es an die Einrichtung Ihres elektronischen Bürgerpostfaches geht, lassen Sie uns zunächst einen Schritt zurück gehen und klären, was das eBO eigentlich ist: Zum 1. Januar 2022 wurden die gesetzlichen Regelungen für das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach festgelegt. Seitdem können neben Behörden, Notaren, Rechtsanwälten und der Justiz auch Bürger und Organisationen am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Das wiederum bringt verschiedene Vorteile. Zum einen wird mit dem eBO die Digitalisierung mit den Behörden und der Justiz weiter vorangetrieben. Zum anderen sparen Nutzer Zeit und Kosten, da durch das eBO lange Versandtwege über die Post, Kopierkosten und wertvolle Arbeitszeit zum Kopieren oder Scannen entfallen. Interessierte, die von diesen Vorzügen profitieren wollen, können sich ganz einfach einen Zugang zum eBO einrichten. Wie das geht, lesen Sie im Folgenden.

 

Schritt für Schritt zum elektronischen Bürgerpostfach

Um einen Zugang zum elektronischen Bürgerpostfach einzurichten, ist eine spezielle Software nötig. Diese fungiert als Sende- und Empfangskomponente. Schritt eins besteht somit in der Auswahl einer passenden Software.

Hinweis:

Für das eBO benötigen Sie eine bestimmte Software. EITCO bietet solche mit „arveo secom“ an.

Ist die eBO-Software ausgewählt und eingerichtet, können Sie über diese Ihr eBO anlegen. Anschließend durchlaufen Sie den Registrierungsvorgang für das Bürger- und Organisationenpostfach. Ist auch dieser Schritt erfolgreich abgeschlossen, wird Ihr eBO automatisch freigeschaltet und Sie können Ihre ersten Nachrichten versenden. Wie genau das funktioniert, haben wir in dem Beitrag „Registrierung beim eBO: So nutzen Sie das Postfach im ERV” für Sie zusammengefasst.

Hier noch einmal die einzelnen Punkte als praktische Checkliste zum Abhaken:

  • eBO-Software einrichten
  • Identifizierung und Authentifizierung des Postfachinhabers
  • Registrierungsvorgang abschließen

 

3 Praxis-Tipps für den Nachrichtenversand über das elektronische Bürgerpostfach:

  • Zulässig sind gemäß §2 Absatz 1 ERVV ausschließlich PDF-Dokumente oder TIFF-Dokumente, sofern Bilder nicht verlustfrei in ein PDF gewandelt werden können. Die einzelnen Länder und auch Gerichte können ergänzend zusätzliche Formate zulassen.
  • Schriftsätze müssen mit Ihrem vollständigen getippten Namen z.B. „Max Mustermann“ als einfache elektronische Unterschrift (Signatur)
  • Sofern bekannt, ist das Aktenzeichen des jeweiligen Gerichts anzugeben.

Ihre Vorteile mit „arveo secom“

EITCO bietet die eBO-Software „arveo secom“ an. Über diese können Sie Ihr elektronisches Bürgerpostfach schnell und unkompliziert verwalten – und zwar bequem über Ihren Browser. Eine lokale Softwareinstallation oder auch Spezialhardware werden Sie mit „arveo secom“ nicht benötigen.

Ein weiterer Vorteil: Da ein- und ausgehende Dokumente bei „arveo secom“ über unsere zertifizierte Content Services Plattform „arveo” verwaltet werden, profitieren Nutzer von den Features einer modernen Dokumentenmanagementplattform.

Hierzu zählen:

  • die sichere Ablage von Nachrichten,
  • Recherchefunktionalitäten,
  • Zwei-Faktor Authentifizierung sowie
  • ein standortunabhängiger Zugriff auf transparent verschlüsselt abgelegte Dokumente.

Die Preise liegen im Bereich zwischen 12 und 70 Euro inkl. MwSt. pro eBO und Monat – abhängig vom jeweils gewählten Volumentarif. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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