Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach – kurz eBO – bezeichnet ein E-Mail-Postfach für Privatpersonen und Organisationen, die mit der Justiz und anderen Behörden elektronisch kommunizieren möchten. Das Besondere: Als eine Sicherheitsinfrastrukturkomponente im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bietet das eBO einen sicheren Übertragungsweg (OSCI-Standard) für den Austausch von elektronischen Daten und Dokumenten mit Behörden. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie einen Zugang zum eBO einrichten.

Registrierung beim eBO: So nutzen Sie das Postfach im ERV

Für wen ist das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach geeignet?​

Das eBO wird für natürliche und juristische Personen sowie für sonstige Vereinigungen von der Justiz bereitgestellt. Damit können zum Beispiel Berufsbetreuer, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Allgemein richtet sich das eBO an alle ERV-Teilnehmenden, die bisher den sogenannten sicheren Übertragungsweg noch nicht nutzen konnten – mit Ausnahme von Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften. Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach ermöglicht damit vielen zusätzlichen Menschen die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr, der mit dem elektronische Bürger- und Organisationenpostfach nicht länger Notaren, Rechtsanwälten, Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Justiz vorbehalten ist.

Ab wann ist das eBO verfügbar?​

Das eBO ist ab 2022 verfügbar. Für einen einfachen Zugang wird EITCO in absehbarer Zeit die Lösung „arveo secom“ vorstellen, mit der Sie ohne Installation zusätzlicher Software das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach nutzen können. News zum elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach
sowie zu „arveo secom” erhalten Sie über unseren eBO-Newsletter. 

Wie funktioniert die eBO-Registrierung?​

Um das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach zu nutzen, müssen Sie sich zunächst im SAFE-Verzeichnis der Justiz registrieren. Hierbei handelt es sich um ein umfassendes Adressverzeichnis, in dem sämtliche Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr erfasst sind. Über „arveo secom” können Sie ganz einfach die nötigen Schritte durchführen, um im SAFE-Verzeichnis aufgenommen zu werden und Ihr eBO mit allen erforderlichen Zertifikaten voranzulegen. Anschließend beenden Sie den Registrierungsvorgang in den Registrierungsanwendungen der Justiz. Dort führen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung und Authentifizierung ihrer Person durch (§11 ERVV). Insgesamt stehen Ihnen dabei drei verschiedene Möglichkeiten zur Wahl:

  • Die Identifizierung und Authentifizierung bei einem Notar,
  • die Online-Registrierung mit Ihrem Personalausweis und Ihrer eID sowie
  • die Online-Registrierung mit einem elektronischen Siegel (nur für Organisationen).

Ist die Identifizierung und Authentifizierung erledigt, schaltet die Justiz Ihr elektronische Bürger- und Organisationenpostfach frei. Von „arveo secom” erhalten Sie anschließend eine Nachricht, dass Ihr eBO einsatzbereit ist. Wichtig: Die erforderlichen Zugangsdaten zur Registrierungsanwendung der Justiz erhalten Sie im Rahmen Ihrer Registrierung bei „arveo secom”.

Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema eBO-Registrierungsanwendung der Justiz finden Sie hier .

Was kostet die eBO-Nutzung?

Die Nutzung der für das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach bereitgestellten Infrastruktur der Justiz ist kostenfrei. Ausgaben fallen lediglich für die Nutzung zusätzlicher Software und evtl. begleitender Dienstleistungen an. Entscheiden Sie sich für „arveo secom“ werden die Preise dafür zwischen 12 und 70 Euro pro eBO und Monat liegen – je nach gewähltem Tarif. Eine genaue Preistabelle finden Sie auf unserer Produktseite zu „arveo secom“. 

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