Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Schnelle, unkomplizierte und sichere Kommunikation mit den Justizbehörden
Elektronische Kommunikation mit Justiz und Behörden
Mit dem Begriff „Elektronischer Rechtsverkehr“ wird die sichere, elektronische Kommunikation mit den Justizbehörden bezeichnet. Dokumente, die bislang ausgedruckt und in Papierform per Post oder Fax versandt werden mussten, können unter Einhaltung spezieller, rechtlicher Grundlagen in elektronischer Form übersandt werden.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist auch in diesem Zusammenhang bekannt. Dabei handelte es ich um ein elektronisches Postfach, das ausschließlich Gerichten und Behörden dienen sollte. Schnell erweiterte sich dieses Postfach auch auf andere Gruppen, wie z. B. Anwälte oder Notare. Zur Nutzung des EGVP benötigen Sie ein Sende- und Empfangsprogramm eines registrierten Anbieters sowie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser).
Seit dem 01.01.2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichenden Anträge und Erklärungen elektronisch zu übermitteln.
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Besondere elektronische Behördenpostfächer
Es gibt unterschiedliche digitale und analoge Möglichkeiten für eine rechtsverbindliche Kommunikation mit den Justizbehörden. Für den digitalen Austausch mit Justizbehörden nutzen die unterschiedlichen Gruppen aus organisatorischen Gründen ihre eigenen Postfächer. Aktuell gibt es diese besonderen Postfächer:
- beBPo – das besondere elektronische Behörden-Postfach für öffentliche Stellen und Behörden & Gerichte
- beN – das besondere elektronische Notar-Postfach für alle Notare
- beA – das besondere elektronische Anwalts-Postfach für alle Anwälte

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
Neben dem EGVP und den besonderen Behördenpostfächern bestimmter Berufsgruppen plant die Justiz ab Mitte 2022 das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) einzusetzen.
Das eBO soll Einzelpersonen, Vereinen, Unternehmen und anderen Organisationen eine sichere Form der Übermittlung von Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen. Es richtet sich gezielt an Organisationen, die häufig in rechtliche Schritte verwickelt sind, wie Gewerkschaften, Verbraucherzentralen oder Inkassodienstleister, aber auch an Bürger.
Jedes eBO wird im Zuge der Einrichtung eindeutig einer (juristischen) Person zugeordnet. Den Nachweis Ihrer Identität können Sie z. B. über einen Notar oder über einen elektronischen Ausweis einmalig bei der Postfacheinrichtung erbringen. So ermöglicht das eBO Bürgern und Organisationen, Verbänden und Unternehmen sowie Prozessbeteiligten wie z.B. Sachverständigen, Dolmetschern, Gerichtsvollziehern und Betreuern, die schriftliche Post an und von Gerichten zu versenden und zu empfangen – nicht nur digital, sondern auch rechtsgültig und oftmals schriftformersetzend.
Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach nutzt ebenso wie das EGVP den OSCI-Standard und gewährleistet die sichere Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung von Nachrichten.
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Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
Um das eBO nutzen zu können, bedarf es einer Sende- und Empfangskomponente eines Drittproduktherstellers. EITCO bietet ein passendes Produkt als Sende- und Empfangslösung an. Mit arveo secom können Sie sicher mit Behörden und Justiz kommunizieren, Nachrichten drucken und sicher archivieren. Außerdem bietet es Ihnen eine komfortable Suchfunktion und übersichtliche Adressverwaltung.
In 4 Schritten zum eBO-Postfach
Für die Einrichtung Ihres eBO-Postfachs ist neben der Tarifauswahl und der Anmeldung mit Ihren Daten in arveo secom ein abschließendes Identifizierungsverfahren notwendig. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unseren Anleitungsvideos sowie im Detail in unserer Checkliste – bequem zum Abhaken und abspeichern.
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Checkliste - "Die eBO-Registrierung mit arveo secom"
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