Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Schnelle, unkomplizierte und sichere Kommunikation mit den Justizbehörden

Elektronische Kommunikation mit Justiz und Behörden

Mit dem Begriff „Elektronischer Rechtsverkehr kurz: ERV“ wird die sichere, elektronische Kommunikation mit den Justizbehörden, der öffentlichen Verwaltung und weiteren Teilnehmergruppen bezeichnet. Dokumente, die bislang ausgedruckt und in Papierform per Post oder Fax versandt werden mussten, können unter Einhaltung spezieller, rechtlicher Grundlagen in elektronischer Form übersandt werden.

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist auch in diesem Zusammenhang bekannt. Dabei handelte es ich um ein elektronisches Postfach für die Justiz, über das Schriftstücke elektronisch ausgetauscht werden können. Schnell erweiterte sich dieses Postfach auch auf andere Gruppen, wie z. B. Anwälte oder Notare. Zur Nutzung des EGVP benötigen Sie ein Sende- und Empfangsprogramm eines registrierten Anbieters sowie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser).

Seit dem 01.01.2022 sind zudem Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichenden Anträge und Erklärungen elektronisch zu übermitteln. Anfang 2023 ist zudem das besondere elektronische Steuerberaterpostfach der Bundessteuerberaterkammer gestartet.

Signaturen im elektronischen Rechtsverkehr: Ihre Bedeutung und Anwendung

Erfahren Sie, wie der Gesetzgeber Schriftformerfordernisse vereinfacht hat: Im Sozialgesetzbereich und der Verwaltung sind Signaturen dank § 130a ZPO und eBO nicht mehr notwendig. Doch für Verträge und offizielle Dokumente bleiben qualifizierte elektronische Signaturen unerlässlich, um Authentizität und Zeitstempel sicherzustellen. Für die digitale Kommunikation in Sozial-, Familien- und Verwaltungsverfahren ist § 130a ZPO die maßgebliche Referenz. Trotz der Erleichterungen gibt es weiterhin Vorgaben nach § 126 und § 126a BGB, die für Heim- und Mietverträge sowie für die Weitergabe von Gutachten und Übersetzungen gelten. Entdecken Sie die aktuellen Regelungen und ihre praktische Anwendung. Mehr dazu im Blogartikel!

Wollen Sie mehr über die eBO-Lösung arveo secom wissen?

Elektronischer Rechtsverkehr: Diese Postfächer gibt es

Es gibt unterschiedliche digitale und analoge Möglichkeiten für eine rechtsverbindliche Kommunikation mit den Justizbehörden. Neben dem ERV gibt es außerdem das De-Mail-Postfach als gesetzlich geregeltes Kommunikationsmittel für Behörden und Unternehmen. 

Für den digitalen Austausch mit Justizbehörden nutzen die unterschiedlichen Gruppen aus organisatorischen Gründen ihre eigenen Postfächer. Aktuell gibt es im Rahmen des ERV diese besonderen Postfächer:

  • beBPo – das besondere elektronische Behörden-Postfach für öffentliche Stellen und Behörden
  • beN – das besondere elektronische Notar-Postfach für alle Notare
  • beA – das besondere elektronische Anwalts-Postfach für alle Anwälte
  • beSt – das besondere elektronische Steuerberaterpostfach
Eine Justitia, Göttin der Gerechtigkeit, sowie ein Hammer eines Richters platziert auf einem Tisch.

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Seit 2022 gibt es zusätzlich zu den bereits genannten Postfächern das elektronische Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO), welches auch Privatpersonen sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen eine Teilnahme am ERV ermöglicht. Es richtet sich gezielt an Organisationen, die häufig in rechtliche Schritte verwickelt sind, wie Gewerkschaften, Verbraucherzentralen oder Inkassodienstleister, aber auch an Bürgerinnen und Bürger sowie an Prozessbeteiligte, wie zum Beispiel Sachverständigende, Dolmetschende, Gerichtsvollziehende und Betreuende. All diese Akteure können per eBO rechtsgültig und oftmals schriftformersetzend mit Behörden und mit der Justiz kommunizieren.

In seiner Funktionsweise ist das Postfach ähnlich wie klassische E-Mail-Programme – mit einem wichtigen Unterschied: Jedes eBO wird im Rahmen der Einrichtung eindeutig einer (juristischen) Person zugeordnet. Nachrichten sind somit ihren Absendern eindeutig zuordbar. Dadurch kann die Authentizität von Dokumenten sichergestellt werden, was bei gerichtlichen Verfahren von großer Bedeutung ist.

Hinweis:

Haben Sie vor, ein persönliches eBO einzurichten, können Sie den Nachweis Ihrer Identität über einen Notar beziehungsweise eine Notarin oder über einen elektronischen Ausweis einmalig bei der Einrichtung erbringen. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Newsbeitrag: Wie Sie Ihr elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) einrichten.

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach nutzt den OSCI-Standard der Justiz. Dieser verbessert die Kommunikation zwischen den Beteiligten, indem er eine einheitliche Sprache und eine standardisierte Datenstruktur schafft. Hierbei gewährleistet der OSCI-Standard zudem die sichere Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung von Nachrichten.

Wer ist im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) erreichbar?

Wer ist im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) erreichbar?
Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ermöglicht die Kommunikation mit öffentlichen Behörden.

Modernes Dokumentenmanagement mit arveo secom: Maximale Sicherheit und Effizienz im eBO

Wir verwalten Ihre ein- und ausgehenden Dokumente in unserer zertifizierten Content Services Platform arveo. Damit stehen Ihnen alle Features einer modernen Dokumentenmanagementplattform zur Verfügung:

  • Sicherer Zugriff auf Ihre Dokumente: im Büro, im Home-Office oder von unterwegs
  • Verschlüsselter Versand über das OSCI-Protokoll der Justiz
  • Sichere Zwei-Faktor Authentifizierung
  • Einhaltung aller Datenschutz- (DSGVO) und Aufbewahrungspflichten (GoBD, IDW PS 880/330)
  • Unser Rechenzentrum erfüllt die strengen Auflagen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) gemäß dem BSI C5 Kriterienkatalog
  • Einfaches Preismodell: fixe monatliche Gebühr mit Einsparungen bei bisherigen Portogebühren und Fax-Kosten
  • Gegenüber Post und Fax verlässlich planbare Fristen
  • Keine Abhängigkeiten: Dokumente und Daten bis 30 Tage nach Vertragsende vollständig exportieren

Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) mit Absenderauthentifizierung

Die Justiz hat seit Mitte 2022 das bisherige Bürgerpostfach durch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ersetzt. Die damit verbundene Innovation liegt in einer neuen Eigenschaft des eBO. Das eBO ist nämlich absenderauthentifiziert und bietet damit einen sicheren Übertragungsweg mit identitätsbestätigtem Absender. Eine separate, qualifizierte elektronische Signatur ist damit für eine schriftformersetzende Kommunikation mit der Justiz nicht mehr erforderlich.

Für wen ist arveo secom geeignet?

  • Bürger
  • Unternehmen
  • Verbände
  • Gewerkschaften
  • Verbraucherzentralen
  • Inkassodienstleister
  • Sachverständige
  • beeidigte Dolmetscher
  • Gerichtsvollzieher
  • Rentenberater
  • landwirtschaftliche Berufsvereinigungen
  • gerichtlich bestellte Betreuer
  • institutionelle Behindertenvertretungen

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Was bedeutet das für Sie in der Praxis?

Um das eBO nutzen zu können, bedarf es einer Sende- und Empfangskomponente eines Drittproduktherstellers. EITCO bietet ein passendes Produkt als Sende- und Empfangslösung an. Mit arveo secom können Sie sicher mit Behörden und Justiz kommunizieren, Nachrichten drucken und sicher archivieren. Außerdem bietet es Ihnen eine komfortable Suchfunktion und übersichtliche Adressverwaltung.

Profitieren Sie mit arveo secom von einer Reihe an Vorteilen, die Ihnen in der elektronischen Kommunikation helfen werden – darunter:

  • komfortable Suchfunktionen nach Nachrichten und elektronischen Empfangsbekenntnissen (eEB)
  • webbasierter Zugriff, der hybrides Arbeiten unterstützt
  • zentrale Datensicherung aller gesendeten und empfangenen Nachrichten

In 4 Schritten zum eBO-Postfach

Je nachdem, wie viele Nachrichten Sie per eBO senden und empfangen wollen, stehen Ihnen bei arveo secom verschieden Tarife zur Auswahl. Anschließend führt Sie die Software mit einfach verständlichen Erklärungen und Anweisungen durch den Registrierungsprozess. Insgesamt gibt es vier Schritte:

Für die Einrichtung Ihres eBOs ist neben der Tarifauswahl und der Anmeldung mit Ihren Daten in arveo secom ein abschließendes Identifizierungsverfahren notwendig. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unseren Anleitungsvideos sowie im Detail in unserer Checkliste –  bequem zum Abhaken und abspeichern.

Die Checkliste zur Registrierung beim eBO-Postfach

Checkliste - "Die eBO-Registrierung mit arveo secom" 

Laden Sie hier Ihre persönliche Checkliste für einen schnellen Zugang zum eBO herunter:

Thomas Kiwitt

Ihr Ansprechpartner

Thomas Kiwitt

+49 (228) 338881-153

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