Mit dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) können Menschen, die regelmäßig mit Gerichten oder der Öffentlichen Verwaltung, mit Rechtsanwälten oder Steuerberatern kommunizieren und sensible Informationen bequem und sicher elektronisch austauschen. Wie Sie ein eBO einrichten und was dabei alles zu beachten ist, das lesen Sie hier.

Wie Sie Ihr elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) einrichten

eBO einrichten: Diese Dinge benötigen Sie

Ob Privatperson, Unternehmen oder Organisation: Wer rege bis regelmäßig mit Gerichten und mit Einrichtungen der Justiz kommuniziert, dem kommen die folgenden Probleme vermutlich bekannt vor:

  • Auf dem Schreibtisch türmen sich Ordner mit Gutachten, Bescheiden und Urkunden aus Papier.
  • Für den klassischen Dokumentversandt per Briefpost müssen (mitunter lange) Versandzeiten sowie Zeiten zum Kopieren und Kuvertieren eingeplant werden. Dazu kommen Papier und Portokosten. 
  • Im Team gibt es den Wunsch, auch mobil zu arbeiten. Durch die aktuellen, teils analogen Workflows ist das allerdings nur schwer möglich.

Eine Lösung für die genannten Probleme ist das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach. Es ermöglicht Ihnen ein medienbruchfreies Arbeiten, indem es die Kommunikation mit Gerichten und Behörden, Steuerberatern, Anwälten oder Notaren digitalisiert. Lästige Routineaufgaben, wie der Gang zur Post, entfallen. Wichtige Nachrichten können unabhängig vom Standort versandt werden und erreichen ihre Empfänger zeitnah.

Hinweis

Das eBO ist ein sogenannter sicherer Übermittlungsweg zur Justiz. Das bedeutet, dass sämtliche Daten gemäß der aktuellen Vorschiften der Justiz verschlüsselt und an eindeutig identifizierte Empfänger übermittelt werden.

Um ein eBO einzurichten, sollten Sie Folgendes bereithalten:

  • einen Rechner mit Internetzugang
  • eine spezielle eBO-Software (über diese richten Sie den Zugang zu Ihrem eBO ein)
  • ein Dokument zum Nachweis Ihrer Identität (zum Beispiel Ihr Personalausweis)

eBO einrichten und elektronisch mit Behörden und mit der Justiz kommunizieren

Haben Sie vor, per eBO am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen, können Sie sich dabei an den nachstehenden Schritten orientieren:

eBO-Software auswählen

Für die Einrichtung eines eBOs benötigen Sie eine spezielle, hierfür von der Justiz registrierte Software, über die Sie den Zugang zu Ihrem eBO einrichten. Hier gibt es unterschiedliche Lösungen am Markt. Ist Ihnen mobiles oder betriebssystemunabhängiges Arbeiten wichtig, ist arveo secom, die eBO-Software der EITCO, für Sie passend. Über diese nutzen Sie Ihr eBO-Postfach webbasiert. Vertragsabschluss und Einrichtung erfolgen online und ohne Installation.

Einfach Registrieren, Tarif auswählen und Stammdaten eingeben – bestätigen. Fertig!

Die Preise für arveo secom liegen im Bereich zwischen 12 und 70 Euro inkl. MwSt pro eBO und Monat, abhängig vom jeweils gewählten Volumentarif und zzgl. einmaliger Einrichtungskosten in Höhe von 240 Euro inkl. MwSt. Eine detaillierte Tarifbeschreibung finden Sie hier oder während der Registrierung in der Anwendung.

Hinweis: Mit einer Registrierung bei arveo secom müssen Sie sich um die Erstellung der erforderlichen Zertifikate oder deren Aktualisierung nach Ablauf nicht kümmern – das erledigen wir für Sie und ist in den einmaligen Einrichtungskosten von 240 € inkl. MwSt. bereits enthalten.

So starten Sie sorglos die Kommunikation mit Behörden und Justiz via eBO mit arveo secom. Wir kümmern uns für Sie um

  • die Bereitstellung Ihrer erforderlichen Zertifikate sowie
  • die automatische & kostenfreie Verlängerung Ihrer Zertifikate.

eBO-Software konfigurieren

Haben Sie eine passende eBO-Software ausgewählt, kann es anschließend an die Einrichtung gehen. Haben Sie sich für arveo secom entschieden, wählen Sie im Rahmen der Registrierung den für Sie passenden Tarif aus und geben Ihre Stammdaten ein. Im Rahmen dieses Vorgangs wählen Sie außerdem ein Passwort. Anschließend folgt noch einmal eine Übersicht der Tarifauswahl sowie der eingegebenen Daten. Diese bestätigen Sie und können sich danach über arveo secom einloggen.

Tipp: Für die eBO-Einrichtung mit arveo secom können Sie sich die nachstehenden Videos ansehen:

Im SAFE-Verzeichnis der Justiz eintragen

Ist Ihr eBO-Postfach eingerichtet, müssen Sie sich mit diesem gegenüber der Justiz authentifizieren. Nähere Informationen zum Registrierungsprozess der Justiz werden Ihnen in arveo secom bei der Einrichtung angezeigt. Wichtig zu wissen: 

Natürliche Personen können für die Identifizierung die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzen oder zum Notar beziehungsweise zur Notarin gehen. Dazu erforderliche Informationen erhalten Sie im Rahmen der Registrierung in arveo secom. 

Juristische Personen führen die Identifizierung mit einem elektronischen Siegel oder bei einem Notar beziehungsweise einer Notarin ihres Vertrauens durch.   

Ist auch dieser Schritt erfolgreich durchlaufen, steht Ihnen Ihr eBO-Postfach vollständig aktiviert zur Nutzung bereit.

Ab geht die digitale Post!

Bequeme Organisationsverwaltung, sichere digitale Identität, rechtskonforme elektronische Unterschrift – wählen Sie Ihren arveo secom Tarif aus und richten Sie Ihr persönliches eBO ein. 

Die Checkliste zur Registrierung beim eBO-Postfach

Checkliste zur Einrichtung eines eBOs

Sämtliche Schritte für die eBO-Einrichtung mit arveo secom finden Sie als praktische Checkliste zum Durchlesen und Abhaken zusammengefasst:

Sie wünschen sich mehr Informationen?  

Auf unserer Produktseite zu arveo secom finden Sie einen vollständigen Überblick über die Funktionen und Vorteile der Lösung.  

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Kontakt zu unserem eBO-Expertenteam