Onlinezugangsgesetz

Umsetzung für die Verwaltung

Onlinezugangsgesetz – die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Veraltete Faxgeräte, Papierakten, analoge Umlaufmappen: Die Digitalisierung im öffentlichen Sektor ist in Deutschland längst überfällig. Und der Aufholbedarf ist groß. In der aktuellen EU-Auswertung „Digital Economy and Society Index 2021“ etwa schaffte es die deutsche Verwaltung gerade einmal auf Platz 18 – von 28 Länderbeteiligten. Das soll sich künftig ändern. Die rechtliche Grundlage dafür, bildet das Onlinezugangsgesetz (OZG).

Was ist das Onlinezugangsgesetz?

Das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 alle relevanten und bürgernahen Services deutschlandweit digital anzubieten. So soll es Bürgern in Zukunft möglich sein, Behördengänge elektronisch zu erledigen – ganz gleich, ob eine amtliche Bescheinigung einzuholen ist oder ein Formular eingereicht werden muss. Für eine hohe Nutzerfreundlichkeit ist im OZG zudem ein Portalverbund vorgesehen. Dieser soll es Bürgern ermöglichen Verwaltungsleistungen in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, von welcher Plattform aus sie nach Leistungen recherchieren. Für Verwaltungsmitarbeitende wiederum soll durch die Modernisierung der IT-Architektur im öffentlichen Sektor außerdem eine Entlastung erreicht werden.

Hier die Kernelemente des Onlinezugangsgesetzes:

Nutzerorientierung

Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen

Informationssicherheit & Datenschutz

Verwaltung Digital: Wie ist der aktuelle Umsetzungsfortschritt?

Um die öffentliche Verwaltung im Sinne des OZGs effektiv zu digitalisieren, gilt es dem Bund, den Ländern und den Kommunen insgesamt über 6.000 Verwaltungsleistungen (zusammengefasst in 575 Leistungsbündeln) elektronisch anbieten. Im Fokus soll dabei unter anderem die Nutzerfreundlichkeit stehen.

Bis es so weit ist, wird es sehr wahrscheinlich noch dauern. Dies begründet sich nicht zuletzt durch die enorme Menge an Formularen und Prozessen, die nach OZG zu digitalisieren sind. Bereits jetzt deutet sich an, dass eine Erreichung der OZG-Ziele bis Ende 2022 eher unrealistisch ist. Gleichwohl ist absehbar, dass eine Umsetzung in den nächsten Jahren erfolgen wird. Wer an dem Umsetzungsfortschritt interessiert ist, der kann den aktuelle Umsetzungsfortschritt auf dem OZG-Dashboard auf der offiziellen Website zum Onlinezugangsgesetz verfolgen.  

Onlinezugangsgesetz – der aktuelle Umsetzungsfortschritt

Schon gewusst?

Verschiedene Szenarien, die mit dem Onlinezugangsgesetz angestrebt werden, sind im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bereits heute etabliert. Gedacht sei hier zum Beispiel an die Nutzung sicherer elektronischer Identitäten, sowie an den automatisierten Datenaustausch zwischen Systemen. Hinsichtlich der OZG-Umsetzung stellt der elektronische Rechtsverkehr für die öffentliche Verwaltung in Deutschland damit einen wertvollen Erfahrungsschatz dar.

OZG-Umsetzung – mit Low-Code schneller ans Ziel

Low-Code-Tools ermöglichen auch Menschen ohne umfassende IT-Kenntnisse, Anwendungen zu gestalten. Für eine schnelle Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes können solche Tools deshalb äußerst hilfreich sein. Mit ihnen können nämlich auch Sachbearbeiter aktiv an der OZG-Umsetzung mitwirken, ohne dass sie dazu spezielles IT-Fachwissen benötigen. Das bietet eine enorme Chance hinsichtlich der OZG-Umsetzung. Darüber hinaus gibt es bei dieser Option den Vorteil, dass die von Sachbearbeitern entwickelten Lösungen praxisnah sind und jederzeit unkompliziert weiterentwickelt und gepflegt werden können.

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