Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) beschreibt den gesetzlichen Rahmen für den Weg zum digitalen Bürgerservice.

Onlinezugangsgesetz – die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Veraltete Faxgeräte, Papierakten, analoge Umlaufmappen: Die Digitalisierung im öffentlichen Sektor ist in Deutschland seit langem überfällig. 2017 wurde deshalb das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz / OZG) beschlossen. Ziel war es, bis Ende 2022 die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit Behörden effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Dazu sollten insgesamt über 6.000 Verwaltungsleistungen (zusammengefasst in 575 Leistungsbündeln) elektronisch zugänglich gemacht werden.

Tatsächlich gelang es Bund, Ländern und Kommunen nur einen Bruchteil der Verwaltungsleistungen zum Auslaufen der Frist digital für Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Im Frühjahr 2023 hat das Bundesinnenministerium (BMI) deshalb einen Referentenentwurf des Onlinezugangsgesetzes 2.0 veröffentlicht. Im Mai 2023 wurde dieser vom Kabinett beschlossen. Eine Umsetzungsfrist ist darin nicht mehr vorgesehen. Stattdessen wird die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zur Daueraufgabe erklärt.

Was das OZG 2.0 leisten soll?

Wie auch das Onlinezugangsgesetz ruft das OZG 2.0 Bund, Länder und Kommunen in die Pflicht, alle relevanten und bürgernahen Services deutschlandweit digital anzubieten. So soll es Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft möglich sein, Behördengänge elektronisch zu erledigen – ganz gleich, ob eine amtliche Bescheinigung einzuholen ist oder ein Formular eingereicht werden muss.

Kernelemente des Onlinezugangsgesetzes:

  1. Nutzerorientierung
  2. Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen
  3. Informationssicherheit & Datenschutz

Um eine hohe Nutzerfreundlichkeit zu ermöglichen, ist mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 ein Portalverbund vorgesehen, in dem die einzelnen Portale intelligent miteinander vernetzt sind. Services der Behörden sollen so künftig an einem zentralen Ort elektronisch zur Verfügung stehen. Dadurch soll für Bürgerinnen und Bürger der Recherche-Aufwand reduziert werden. Für Verwaltungsmitarbeitende wiederum soll durch die Modernisierung der IT-Architektur im öffentlichen Sektor außerdem eine Entlastung erreicht werden.

Wie ist der aktuelle Umsetzungsfortschritt?

Um die öffentliche Verwaltung im Sinne des OZGs effektiv zu digitalisieren, gilt es dem Bund, den Ländern und den Kommunen insgesamt über 6.000 Verwaltungsleistungen elektronisch anbieten. Diese Mammutaufgabe zu bewältigen, erfordert ebenso die Zusammenarbeit zahlreicher Institutionen wie die Entwicklung neuer IT-Lösungen.

Bis es so weit ist, dass sämtliche Verwaltungsleistungen elektronisch zur Verfügung stehen, wird es wahrscheinlich noch dauern. Wer an dem Umsetzungsfortschritt interessiert ist, der kann den aktuelle Umsetzungsfortschritt auf dem OZG-Dashboard auf der offiziellen Website zum Onlinezugangsgesetz verfolgen. 

Schon gewusst?

Verschiedene Szenarien, die mit dem Onlinezugangsgesetz angestrebt werden, sind im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bereits heute etabliert. Gedacht sei hier zum Beispiel an die Nutzung sicherer elektronischer Identitäten, sowie an den automatisierten Datenaustausch zwischen Systemen. Hinsichtlich der OZG-Umsetzung stellt der elektronische Rechtsverkehr für die öffentliche Verwaltung in Deutschland damit einen wertvollen Erfahrungsschatz dar.

Möglichkeiten zur Umsetzung des OZG 2.0

OZG-Umsetzung mit Software-Bausteinen

Um neue IT-Lösungen zu entwickeln, mit denen Behörden nachhaltig gut arbeiten können, bietet sich häufig ein individuelles Vorgehen an. Anforderungen in speziellen Fachverfahren der öffentlichen Verwaltung, die bei Standard-Lösungen schnell an Grenzen stoßen, können so vollständig und zufriedenstellend digital abgebildet werden.

Um Individualentwicklungen für die öffentliche Verwaltung zügig umzusetzen, arbeiten wir bei der EITCO mit vorgefertigten Software-Bausteinen – den sogenannten EITCO Commons. Ähnlich wie beim Low-Code-Ansatz gibt es hier den Vorteil, dass nicht von Grund auf neu entwickelt werden muss. Das spart Zeit und damit auch Aufwand und Kosten. Gleichzeitig ermöglichen die Bausteine eine enorme Flexibilität, da es keine Plattform- beziehungsweise Hersteller-Abhängigkeit gibt. Nähere Infos zu den EITCO-Commons lesen Sie im White Paper: „Individualentwicklung im öffentlichen Dienst: Mit Software-Bausteinen die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen“.

OZG-Umsetzung mit Low-Code

Low-Code-Tools ermöglichen auch Menschen ohne umfassende IT-Kenntnisse, Anwendungen zu gestalten. Für eine schnelle Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes können solche Tools deshalb äußerst hilfreich sein. Mit ihnen können nämlich auch Sachbearbeiter aktiv an der OZG-Umsetzung mitwirken, ohne dass sie dazu spezielles IT-Fachwissen benötigen. Das bietet eine enorme Chance hinsichtlich der OZG-Umsetzung. Darüber hinaus gibt es bei dieser Option den Vorteil, dass die von Sachbearbeitern entwickelten Lösungen praxisnah sind und jederzeit unkompliziert weiterentwickelt und gepflegt werden können.

Iris von Hausen

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