eXoll – Ihre Lösung zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung

Mit eXoll bieten wir eine praxisnahe Lösung, damit Sie die Gefahrstoffverordnung nach §14 (3) vollständig erfüllen.

So setzen Sie die Gefahrstoffverordnung § 14 sachgerecht um

Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, haben ihren Beschäftigten gegenüber besondere Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes, die durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV §14 Abs. 3) geregelt werden. Mit eXoll werden Sie dieser Pflicht nachhaltig gerecht. Danach hat der Arbeitgeber ein aktualisiertes Mitarbeiterverzeichnis zu führen, welches die Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B (Expositionen) protokolliert. Nachfolgend einige Beispiele für derartige Gefahrstoffe:

  • Dieselmotoremissionen
  • Asbest
  • Benzo[a]pyren
  • Kohlenwasserstoffe
  • Kaliumdichromat
  • Chromtrioxid
  • Cobalt-Nickel-Dioxid

Expositionscontrolling mit eXoll

Zwei Wissenschaftler im Forschungslabor mit Schutzbrille und Mikroskop

Die Softwarelösung eXoll unterstützt Sie dabei, ein solches Mitarbeitendenverzeichnis digital umzusetzen. Die Software ist benutzerfreundlich, lässt sich nahtlos in bestehende IT-Systeme und -Infrastrukturen integrieren und ermöglicht es jederzeit auf Echtzeitdaten zugreifen.

Hinweis:

Bei Nichteinhaltung der Gefahrstoffverordnung drohen je nach Schwere der Verstöße unterschiedliche Konsequenzen – von Bußgeld hin zum Strafverfahren. Umso mehr empfiehlt es sich für betreffende Unternehmen, die Regeln der Verordnung einzuhalten.  Daneben ist eine lückenlose Protokollierung für Unternehmen zudem im Streitfall zu einer Berufserkrankung entscheidend.

eXoll – die Lösung zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung

Die Softwarelösung eXoll wurde im Auftrag eines großen deutschen Chemiepark-Betreibers entwickelt und dient der Umsetzung der Pflichten zum Arbeitsschutz nach der Gefahrstoffverordnung. Dazu ermöglicht die Lösung das Führen eines digitalen Mitarbeitendenverzeichnis, in dem sämtliche Expositionsdaten der Mitarbeitenden dokumentiert werden. Durch eine flexible Datenhaltung sowie durch rechte- und rollenbasierte Zugänge, haben Führungskräfte wie auch Betriebsärzte und die Mitarbeitenden selbst jederzeit Zugriff auf die Expositionsdaten. Die Auskunftspflicht bei BK-Fall-Recherchen kann auf diese Weise äußerst schnell und einfach per Knopfdruck erfüllt werden.

Entdecken Sie eXoll für ein garantiertes Einhalten der Gefahrstoffverordnung

eXoll im Kontext der technischen Regel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (TRGS 410)

Die Umsetzung der AG-Verpflichtung, gemäß der Technischen Regel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (TRGS 410), erfordert komplexe Maßnahmen, die mit einer intuitiv bedienbaren Anwendung unterstützt werden sollten. Zur Bewältigung der Anforderungen aus der TRGS sind u. a. folgenden Punkte zu beachten:

1. Permanenter, automatischer Abgleich der Organisations- und Personalstammdaten aus dem HR-System R-System (z.B. SAP R/3 HR)

Zunehmende Fluktuation und regelmäßige Re-Strukturierungen gehören für viele Unternehmen zum „guten Ton“. Um die Daten stets aktuell zu halten, erfolgt die automatische Synchronisierung aus dem Personalinformationssystem.

2. Lückenlose Protokollierung der Gefahrstoffart und der Umfang der Exposition

Ein System ergibt erst dann einen Sinn, wenn es für das Unternehmen und den Beschäftigten auch bei der Recherche von Berufserkrankungsverdachtsfällen (BK-Fälle) eine optimale Unterstützung leisten kann. Um dies zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, den vollständigen Import der Belegschaft ins System. Ein „leeres“ Protokoll ist immer besser als gar kein Nachweis.

3. Archivierung, beginnend ab dem Austritt des Beschäftigten

Die AG-Pflicht besteht nicht nur in der Protokollierung und Archivierung der Expositionsdaten während des Dienstverhältnisses. Diese Pflicht besteht auch nach Austritt des Beschäftigten für einen Zeitraum von 40 Jahren. Durch eine Schnittstelle zum kostenfreien Archiv der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfüllen Sie diese Anforderung. Darüber kann zeitgleich der DGUV-Service zur Weiterleitung der Daten nach ODIN in Anspruch genommen werden.

4. Automatischer Übertrag der Messdaten

Jedes Unternehmen, welches mit Gefahrstoffen arbeitet, ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen ggf. auch regelmäßige Gefahrstoff-Messungen und Schätzungen im Unternehmen durchzuführen sowie Gefahrstofflisten zu führen und Grenzwerte zu überwachen. Auch hier verstehen wir einen automatischen Datenübertrag als unerlässlich.

5. Administration auf Arbeitsbereichsebene

Um den administrativen Betrieb des Systems zu vereinfachen, sollten die Betrachtungen auf Basis von Arbeitsbereichen getroffen werden. Es ist davon auszugehen, dass jeder Beschäftigte eines definierten Arbeitsbereiches denselben Außeneinflüssen (Expositionen) ausgesetzt ist. Hierdurch wird eine manuelle Datenpflege auf Personalstammsatzebene verhindert und gewährleistet eine effektive System-Administration.

6. Rollen- und Rechtebasierte Oberfläche, zur Sicherstellung des Datenschutzes

Für eine Datenschutz-konforme Abbildung der Gefahrstoffverordnung sehen wir für den Zugriff folgende Standard-Rollen vor:

  • Administrator
  • Betriebsleiter
  • Arbeitnehmervertreter
  • Mitarbeiter
  • Betriebsarzt
  • Personalabteilung

Über das Rechte-/Rollenkonzept wird sichergestellt, dass jeder nur die Daten sieht bzw. bearbeiten kann, die er sehen oder bearbeiten darf nach dem Grundsatz “so viel wie nötig, so wenig wie möglich.”

Die Features von eXoll auf einem Blick:

  • Erste vollumfängliche Lösung zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung §14(3)
  • Permanenter Abgleich zu gesetzlichen Vorschriften und Umsetzung der europäischen Richtlinie 98/24/EG
  • Erprobtes Einführungskonzept
  • Vorbereitet für die langfristige Archivierung der Verzeichnisse über 40 Jahre
  • Datenübergabe an ODIN möglich über eine Exportfunktion zur Zentralen Expositionsdatenbank der DGUV
  • Schulung, Support und Wartung vom Branchen-Experten
  • Verwendung als Inhouse-Lösung und Cloud-Lösung möglich
  • Flexible und konfigurierbare Import-Schnittstelle zu externen Systemen (z.B. SAP HR und Messdatenverwaltung)
  • Mandantenfähige Webanwendung (getrennte Datenhaltung und Anpassbarkeit des Layouts)
  • Single-Sign-On (SSO) bzw. Anbindung an Active Directory
  • Zugriffsbeschränkungen über ein Rechte- und Rollenkonzept (flexibel erweiterbar)
  • Datenverschlüsselung auf DB-Ebene
  • Langzeitarchivierung
  • Auswertungssichten und Excel-Export für verschiedene Rollen
  • Teilautomatisierte Prozesse zur Unterstützung der User
  • Exportfunktion zur Datenübertragung an die Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV (ZED) mit der Möglichkeit zur Nutzung von ODIN

White Paper

Digitales Expositionscontrolling einfach erklärt

Unser White Paper zeigt Erläuterungen zur
Gefahrstoffverordnung §14 (3) sowie Tipps und Tricks mit Exoll.

Vorschaubild White Paper eXoll

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