Die Digitalisierung zieht durch Deutschland. Ein deutliches Beispiel dafür ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV). Anwälte etwa setzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) bereits seit 2018 auf die elektronische Kommunikation. Weiteren Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr steht etwas Ähnliches mit dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zur Verfügung. Für professionelle Verfahrensbeteiligte wird die Kommunikation per eBO ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend sein.
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