Am 16.12.2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (auch Whistleblower-Gesetz genannt) beschlossen. Hinweisgebende im beruflichen Kontext sollen mit diesem künftig besser geschützt werden. Wie genau und was das für deutsche Unternehmen bedeutet, das lesen Sie hier.

Whistleblower-Gesetz nimmt den öffentlichen Sektor in die Pflicht

+++Ein erster Entwurf der Bundesregierung für das  Whistleblower-Gesetz war vom Bundesrat im Februar 2023 gestoppt worden. Nach der neuen Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz am 2. Juli 2023 in Kraft.+++

Neues Whistleblower-Gesetz: das Wichtigste in Kürze

Ob Edward Snowden, Frances Haugen oder Chelsea Manning: Prominente Beispiele wie diese zeigen, dass Hinweisgebende für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft wichtig sind. Damit sie vor Konsequenzen des Whistleblowings am Arbeitsplatz – wie etwa einer Kündigung, Versetzung oder Mobbing – in Zukunft besser geschützt sind, hat der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen. Mit diesem sind deutsche Behörden und Unternehmen dazu aufgerufen, neue Anlaufstellen für Hinweisgebende zu schaffen – sofern solche noch nicht vorhanden sind.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz des Bundesjustizministeriums bezieht sich auf das Melden von Missständen hinsichtlich des EU-Rechts. Darunter fallen beispielsweise Steuerbetrug, Geldwäsche sowie Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen. Gleichwohl steht es den einzelnen EU-Ländern frei diesen Anwendungsbereich im jeweiligen nationalen Recht zu erweitern.

Das Whistleblower-Gesetz und die EU-Whistleblowing-Richtlinie

Auf EU-Ebene ist bereits im Jahr 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebenden des EU-Parlaments in Kraft getreten. Bis Ende 2021 sollten alle EU-Mitgliedsstaaten diese Richtlinie zum Hinweisgeberschutz in eigene, nationale Gesetze überführen. Bislang hatte Deutschland ein solches Gesetz nicht verabschiedet und damit die Frist zur Umsetzung verstreichen lassen. Im Februar 2022 hatte die EU-Kommission deshalb ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland eingeleitet.

Wen betrifft das neue Whistleblower-Gesetz?

Mit dem Whistleblower-Gesetz stehen kleine und große Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden in der Pflicht, sichere interne Meldekanäle für Hinweisgebende bereitzustellen – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gilt diese Pflicht bereits seit Ende 2021.  

Neben kleinen und großen Unternehmen betrifft das Whistleblower-Gesetz außerdem juristische Personen des öffentlichen Sektors sowie Einrichtungen, die im Besitz oder in der Kontrolle dieser Stellen sind – hierzu zählen etwa Städte, Gemeinden und Kommunen.  

Was Unternehmen jetzt machen sollten

Unternehmen und Einrichtungen, die von dem Whistleblower-Gesetz betroffen sind, werden nicht umher kommen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und – sofern noch nicht geschehen – Maßnahmen für einen besseren Schutz von Hinweisgebenden einzuleiten. Hierzu zählt vor allem die Einrichtung von Meldekanälen, über welche Hinweisgebende auf Missstände aufmerksam machen können – bevor Beschwerden an die Öffentlichkeit gelangen und im Ernstfall das Unternehmensimage schädigen.  

Der Whistleblowing Report 2021 von Integrity Line zeigt, dass einige Unternehmen bereits proaktiv Meldekanäle eingerichtet haben. Mehr als 60 Prozent der befragten Unternehmen besitzen laut Report eine Meldestelle für Hinweisgebende. 

Welche Meldekanäle gibt es?

Grundsätzlich gibt es vier Arten von Meldekanälen für die Umsetzung des Whistleblower-Gesetzes:

  • Telefon
  • Online
  • Schriftlich
  • Persönlich

Hinweisgebende sollten die Möglichkeit haben, mündlich per Whistleblower-Hotline, online über eine Whistleblower-Software oder aber schriftlich über den Postweg Meldungen abzugeben. Auf Wunsch des Hinweisgebenden sollte auch ein persönliches Treffen ermöglicht werden. Wichtig ist, dass bei allen Meldekanälen die Vertraulichkeit des Whistleblowers gewahrt wird. Zudem gilt eine Eingangsfrist von 7 Tagen. Spätestens nach drei Monaten muss es außerdem eine aktive Info zum aktuellen Stand durch die Meldestelle an die hinweisgebende Person geben.

Das Whistleblower-Gesetz umsetzen – mit einem elektronischen Hinweisgebersystem

Für Unternehmen kann die Umsetzung eines elektronischen Hinweisgebersystems von Vorteil sein. Personenbezogene Daten lassen sich über ein entsprechendes Programm DSGVO-konform verarbeiten. Das gewährleistet einen hohen Datenschutz. Darüber hinaus können Meldungen sehr effizient und vor allem digital bearbeitet werden. Ein weiterer Vorteil: Mit einem elektronischen Hinweisgebersystem bewegen sich Unternehmen am Puls der Zeit und bieten Usern eine Nutzungserfahrung wie sie diese aus ihrem digitalen Alltag kennen.

Meldung durch anonymen Hinweisgebenden​

Verschlüsselter Meldungseingang​

Interne Prüfung des gemeldeten Vorfalls ​

Rückmeldung an den Hinweisgeber (entsprechend der zeitlichen Vorgaben)​

Entscheidung über mögliche Maßnahmen

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