Das Whistleblower-Gesetz und die EU-Whistleblowing-Richtlinie
Auf EU-Ebene ist bereits im Jahr 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebenden des EU-Parlaments in Kraft getreten. Bis Ende 2021 sollten alle EU-Mitgliedsstaaten diese Richtlinie zum Hinweisgeberschutz in eigene, nationale Gesetze überführen. Bislang hatte Deutschland ein solches Gesetz nicht verabschiedet und damit die Frist zur Umsetzung verstreichen lassen. Im Februar 2022 hatte die EU-Kommission deshalb ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland eingeleitet.