Die Digitalisierung in Deutschland macht große Fortschritte. Sie ist ein Motor für Wachstum und Modernisierung und unterstützt den Aufbau von effektiveren Strukturen und Prozesse. Dieses Potenzial will die öffentliche Verwaltung nutzen.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist die Grundlage dafür und verpflichtet Bund und Länder, ihre „Verwaltungsleistungen“ bis Ende des Jahres 2022 für Bürger:innen und Wirtschaft auch digital zur Verfügung zu stellen.
In der öffentlichen Verwaltung und Politik ist man sich einig, denn jeder will schnell moderne Bürgerservices in hoher Qualität anbieten. Für die Behörden ist es also absolut notwendig, sich digital mit Bürger:innen zu verbinden.
Doch die Umsetzung des Gesetzes gestaltet sich schwierig, da in der Praxis eine infrastrukturelle Lücke zwischen Bund, Ländern und im Besonderen zu den Kommunen klafft. Inwiefern Verwaltungsleistungen für die Umsetzung nach OZG geeignet bzw. ungeeignet sind, ist durch das OZG ebenso nicht eindeutig geregelt.
Die Lösung? Low-Code-Development.
- Denn es verbindet eine visuelle Methode der Softwareentwicklung mit agiler Programmierung.
- Es entstehen Applikationen mit geringem Programmieraufwand.
- Fachanwender entscheiden selbst, welche Elemente wichtig sind.
- Es ist einfach und intuitiv bedienbar.
Einfach, schnell, digital!
Low Code und agile Programmierung machen die Ziele des Onlinezugangsgesetzes erreichbar und schließen die Brücke zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Wollen Sie noch mehr zum Thema OZG oder Low-Code-Entwicklung wissen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns Ihre Fragen zum Thema Onlinezugangsgesetz und der Umsetzung mittels Low-Code-Plattformen – wir sind jederzeit für Sie da!