So steht es um die Digitalisierung der deutschen Justiz
Die Digitalisierung der deutschen Justiz schreitet voran. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat in dieser Entwicklung als Push-Faktor gewirkt. So zeigt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Richterbundes (DRB): Seit Pandemiebeginn hat sich die Anzahl der Richterinnen und Richter, die Videotechnik für ihre Verfahren nutzen, verfünffacht. Waren es vor der Pandemie gerade einmal acht Prozent, die auf Videotechnik setzten, ist es nun fast jeder zweite – Tendenz steigend.
Allerdings stellen Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz nur einen Teilaspekt der Digitalisierung der Justiz dar. Was das betrifft, hinkt Deutschland im internationalen Vergleich hinterher. Das geht aus der Studie The Future of Digital Justice hervor, welche die Strategieberatung Boston Consulting Group (BCG) im Juni 2022 veröffentlichte. Als Hauptgrund für den Aufholbedarf Deutschlands verweist die BCG auf die Technik hierzulande, die laut der Studie vielerorts weder zeitgemäß noch nutzerorientiert sei. Daraus lässt sich schließen, dass neben passenden Strategien, auch – und besonders – die technische Ausstattung von Bedeutung ist, wenn es darum geht, das deutsche Gerichtwesen zu digitalisieren.
Das deutsche Gerichtswesen und die Digitalisierung der Justiz: Wie geht es künftig weiter?
Die Vorteile einer digitalen Justiz liegen auf der Hand: Lassen sich Prozesse digital abbilden, steigert das die Effizienz von Arbeitsabläufen, während gleichzeitig Kosten gespart werden können. Darüber hinaus gewinnen Juristen an Flexibilität, da sie auch ortsunabhängig arbeiten können. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das – zumindest in Deutschland – (noch) anders aus. Die Papierakte und das Faxgerät gelten nach wie vor vielerorts als Standard.
Um das zu verändern und die Digitalisierung der deutschen Justiz voranzubringen, braucht es einen durchdachten Plan. Für einen Abschied von der Papierakte und dem Fax-Gerät wird es umso mehr darauf ankommen, die Umstellung auf digitale Lösungen so einfach wie möglich zu gestalten – und zwar für sämtliche Seiten. Wird es auf der einen Seite darum gehen, insbesondere die Richterschaft mit benutzerfreundlicher Software vom Nutzen der digitalen Umstellung zu überzeugen, wird auf der anderen Seite auch der Zugang zur Justiz für Bürgerinnen und Bürger eine Rolle spielen.
Schritt für Schritt in Richtung digitale Justiz – mit eBO und Co.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Justiz ist vor diesem Hintergrund die elektronische Rechtsverkehrsordnung. Seit dem 1.1.2022 gilt für Juristen die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) im Prozessrecht. Mit dieser Art der sicheren Kommunikation können diverse Dokumente, die bislang in Papierform versandt werden mussten, unter Einhaltung der rechtlichen Grundlagen in elektronischer Form übersandt werden. Somit öffnet der ERV die Möglichkeit, bestehende Prozesse deutlich zu vereinfachen.
Mit der Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationen-Postfachs (eBO) 2022 steht inzwischen auch Bürgerinnen und Bürgern sowie privaten Organisationen wie Verbänden und Unternehmen das Tor zum elektronischen Rechtsverkehr offen. Damit wird eine Vielzahl zusätzlicher professioneller Verfahrensbeteiligter in den elektronischen Rechtsverkehr eingebunden darunter Verbände, Vereine, Sachverständige, Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowie gerichtlich bestellte Betreuende. Wer auf elektronischem Weg mit der Justiz kommunizieren will, der muss sich lediglich registrieren. Über eine passende Software wie arveo secom von EITCO kann anschließend ein Zugang zum eBO eingerichtet werden.
Leisten auch Sie einen Beitrag zur Digitalisierung und steigen Sie auf das eBO um!
Haben Sie mit der Justiz zu tun oder kommunizieren regelmäßig mit Behörden, können Sie von den Vorteilen des elektronischen Rechtsverkehrs profitieren. Ab Ende 2022 bieten wir von EITCO dazu die Software „arveo secom“, mit der Sie webbasiert sowie unkompliziert und schnell einen Zugang zum eBO einrichten.
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