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Ein digitaler Wandel für die Justiz 

Die Justiz in Deutschland steht vor einem fundamentalen Wandel. Mit der Einführung der E-Akte und der verpflichtenden Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) soll ein durchgängig digitales Arbeiten Realität werden.

Ziel der Reform ist es, medienbruchfreie Abläufe zu schaffen, die nicht nur schneller, sondern auch ressourcenschonender und sicherer sind. Statt paralleler Papier- und Digitalprozesse sollen künftig alle Beteiligten in einer vernetzen digitalen Systemlandschaft zusammenarbeiten, die standardisierte Übermittlungswege, klar geregelte Formatvorgaben und eine einheitliche digitale Aktenführung umfasst.

Die E-Akte ersetzt dabei schrittweise die Papierakte als zentrales Arbeitsmittel. Gleichzeitig wird die Kommunikation über Fax oder Post durch den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) abgelöst.

Abschied vom hybriden Modell: Was sich 2026 mit der E-Akte ändert

Bis Ende 2025 galt in vielen Bereichen ein hybrides Modell: Zwar waren Berufsgruppen wie Anwälte, Notare oder Behörden bereits verpflichtet, ihre Schriftsätze elektronisch einzureichen. Die Gerichte durften jedoch weiterhin Papierakten führen. Diese Übergangslösung endete zum 01. Januar 2026.

Ab jetzt gilt: Alle neu eingehenden Verfahren müssen von den Gerichten vollständig elektronisch geführt werden – unabhängig von Gerichtsart oder Bundesland. Die E-Akte wird damit zur verbindlichen Arbeitsgrundlage.

Wer muss den elektronischen Rechtsverkehr nutzen und wie?

Gleichzeitig mit der verpflichtenden Einführung der E-Akte tritt auch eine erweiterte Nutzungspflicht des ERV in Kraft, und zwar nicht nur für Berufsgruppen wie Anwälte, Notare oder Behörden, sondern zunehmend auch für sogenannte quasi-professionelle Verfahrensbeteiligte, die regelmäßig mit Gerichten kommunizieren:

Dazu zählen unter anderem:

  • rechtliche Betreuer
  • Sachverständige,
  • Dolmetscher
  • Nachlasspfleger
  • Wohnungswirtschaft oder Energieversorger
  • oder andere, regelmäßig am Verfahren beteiligte Akteure ohne klassische Anwalts- oder Behördenstellung.

Passiv ab 2026: Pflicht zur elektronischen Empfangsbereitschaft 

Ab 01. Januar 2026 gilt für diese oben genannten Gruppen mindestens eine passive Nutzungspflicht: Das heißt, sie müssen ein elektronisches Postfach wie das eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) einrichten, um gerichtliche Nachrichten digital empfangen zu können.

Diese Regelung wurde durch die Justizministerkonferenz (JuMiKo) im November 2025 ausdrücklich bestätigt. Ein Rückgriff auf analoge Kommunikationswege ist künftig nur noch in streng begrenzten Ausnahmesituationen zulässig.

Aktiv ab 01.07.2026: Erste Bundesländer gehen weiter 

In Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 01. Juli 2026 zusätzlich eine aktive Nutzungspflicht für rechtliche Betreuer. Insbesondere für die digitale Abrechnung nach § 292 Abs. 6 FamFG.
Auch Bayern plant entsprechende Regelungen. Das bedeutet: Schriftsätze, Vergütungsanträge und andere Einreichungen müssen digital übermittelt werden – z. B. über das eBO. Papier wird für diese Vorgänge nicht mehr akzeptiert.

Sicher digital kommunizieren mit arveo secom - die eBO-Lösung von EITCO

Mit arveo secom bietet EITCO eine leistungsstarke Lösung für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr über das eBO. Die Anwendung ist vollständig zugelassen, erfüllt alle gesetzlichen und technischen Anforderungen und wurde speziell für eine einfache und sichere Nutzung entwickelt.

Elektronischer Rechtsverkehr und E-Akte – was gilt rechtlich? 

Die rechtlichen Grundlagen zur E-Akte sind mittlerweile in allen wichtigen Verfahrensordnungen verankert:

  • 298a ZPO
  •  14 Abs. 4a FamFG
  •  52b FGO
  • und vergleichbare Regelungen in SGG, VwGO, ArbGG usw.

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente gelten bereits seit 2022 (für Anwälte) verpflichtende Übermittlungswege nach § 130d ZPO und parallelen Vorschriften. Diese werden nun breiter durchgesetzt und ab 2026 strenger kontrolliert.

Fax und Papier gehören der Vergangenheit an 

Mit der vollständigen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte ändern sich auch die Anforderungen an die Form der Kommunikation:

Zulässige Übermittlungswege

  • eBO (fĂĽr BĂĽrger, Organisationen, rechtliche Betreuer etc.).
  • beA (besonderes Anwaltspostfach),
  • beBPo (besonderes Behördenpostfach),

Nicht mehr erlaubt

  • FaxĂĽbertragungen: aus technischen und datenschutzrechtlichen GrĂĽnden
  • Papierbasierte Einreichungen: auĂźer in begrĂĽndeten Ausnahmefällen (z. B. bei technischen Störungen oder während der Ăśbergangsfrist bis spätestens 2027).

Digitale Transformation der Justiz: Chancen und Herausforderungen 

Die flächendeckende Einführung der E-Akte ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Justiz. Gleichzeitig stellt sie alle Beteiligten vor Herausforderungen. Denn die Umstellung erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern auch organisatorische Anpassungen, neue Prozesse und ein Umdenken in der täglichen Arbeit.

Damit die digitale Transformation gelingt, braucht es neben der passenden Infrastruktur auch Schulungen, klare Verantwortlichkeiten und eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Verwaltung und IT-Dienstleistern.

Mit arveo secom bietet EITCO eine leistungsstarke und praxisorientierte Lösung für den elektronischen Rechtsverkehr an. Die Anwendung ist für den sicheren Versand über das OSCI-Protokoll der Justiz zugelassen, erfüllt alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben und bietet eine besonders benutzerfreundliche Oberfläche. Damit eignet sich arveo secom ideal für professionelle und quasi-professionelle Verfahrensbeteiligte, die 2026 rechtskonform digital arbeiten wollen.

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Von der Teilpflicht zur strategischen Chance in der Personalabteilung

Keine Zeit zu lesen? Hier erfahren Sie das Wichtigste in KĂĽrze

Ab dem 01. Januar 2027 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, bestimmte Personalunterlagen digital und nachweisbar bereitzustellen: Die Pflicht gilt unter anderem für: Entgeltunterlagen (z. B. Lohnabrechnungen), Nachweise zur Staatsangehörigkeit, Bescheinigungen der Krankenkassen, weitere sozialversicherungsrelevante Dokumente. Papierbasierte Ablagen entsprechen ab 2027 in diesen Fällen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.

Aktuell gibt es in der Privatwirtschaft keine generelle Pflicht, eine digitale Personalakte zu führen. Das heißt, Unternehmen können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Personalunterlagen digital oder papierbasiert aufbewahren. Voraussetzung für eine digitale Lösung ist jedoch immer die Einhaltung der Datenschutzanforderungen nach DSGVO und BDSG. 

Im öffentlichen Dienst gelten bereits strengere Vorgaben: Behörden unterliegen unter anderem dem E-Government-Gesetz, das für bestimmte Beschäftigtengruppen – etwa Beamten – bereits eine digitale Aktenführung vorsieht. Diese Regelungen betreffen jedoch primär die Verwaltung und gelten nicht unmittelbar für privatwirtschaftliche Unternehmen. 

Das ändert sich ab dem 1. Januar 2027: Ab diesem Zeitpunkt werden Unternehmen verpflichtet, bestimmte Personalunterlagen ausschließlich digital vorliegen zu haben. Dazu zählen unter anderem:  

  • Entgeltunterlagen 
  • Krankenkassenbescheinigungen 
  • Nachweise zur Staatsangehörigkeit 

Diese Änderung ist Teil der überarbeiteten Beitragsverfahrensverordnung (BVV), deren Übergangsfrist am 31.12.2026 ausläuft. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit und Verarbeitung sozialversicherungsrelevanter Informationen zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.  

Für Unternehmen ergibt sich daraus eine klare Notwendigkeit zum Handeln, aber auch eine Chance: Die frühzeitige Umstellung auf eine digitale Personalakte ermöglicht es, Prozesse effizienter zu gestalten, Ressourcen zu sparen sowie Datenschutzvorgaben zuverlässig zu erfüllen. 

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Gesetzliche Vorgaben: Diese Personalunterlagen müssen 2027 digital vorliegen 

Während zurzeit noch Papier,- oder Mischformen erlaubt sind, endet mit Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.2026 die Möglichkeit, sich von der digitalen Aufbewahrungspflicht befreien zu lassen. 

Betroffen sind insbesondere folgende Dokumente: 

  • Unterlagen zur Staatsangehörigkeit 
  • Nachweise zur Versicherungspflicht oder -freiheit 
  • Unterlagen zur Entsendung von Mitarbeitenden 
  • Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen 
  • Bescheinigungen und Erklärungen von Mitarbeitenden, z. B. 
  • zum Verzicht auf die Rentenversicherung 
  • zur BerĂĽcksichtigung von Kindern im Ausland 

Diese Unterlagen mĂĽssen elektronisch und jederzeit abrufbar vorliegen, insbesondere fĂĽr BetriebsprĂĽfungen oder bei Anfragen von Einzugsstellen.

Wichtig zu Wissen

Auch wenn keine Pflicht zur vollständigen digitalen Personalakte besteht, wird empfohlen, die Digitalisierung umfassend umzusetzen. Nur so lassen sich die Vorteile, wie etwa zentrale Verfügbarkeit, verbesserter Datenschutz, geringerer Verwaltungsaufwand und höhere Sicherheit voll ausschöpfen.

Vorteile der vollständigen digitalen Personalakte

Die Umstellung auf eine vollständig digitale Personalakte bietet Unternehmen konkrete betriebliche Vorteile: 

Effizienz 
Die manuelle Suche nach Dokumenten, das Sortieren von Papierakten oder das händische Nachverfolgen von Fristen entfällt. Digitale Personalakten ermöglichen automatisierte Workflows, strukturierte Ablagen und eine deutlich schnellere Bearbeitung.  

Datenschutz 
Moderne Softwarelösungen für digitale Personalakten setzen auf aktuelle Verschlüsselungstechnologien, revisionssichere Archivierung und integrierte Löschkonzepte. Die Einhaltung von Datenschutzvorgaben – etwa nach DSGVO – ist damit deutlich einfacher und sicherer als in analogen oder hybriden Systemen. 

Transparenz 
Alle Mitarbeiterinformationen sind zentral und nachvollziehbar dokumentiert. Die Historie bleibt vollständig einsehbar, was die interne Kommunikation verbessert und Prozesse wie Personalgespräche oder Vertragsänderungen klar nachvollziehbar macht. 

Zugriffssteuerung 
Nur autorisierte Personen erhalten Zugriff auf bestimmte Informationen. So lassen sich sensible Daten – etwa zu Gehalt, Krankheit oder Vertragsdetails – gezielt absichern und unerwünschte Zugriffe vermeiden. 

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Mischformen vermeiden: Für klare Prozesse und rechtssichere Personalakten 

Viele Unternehmen stehen noch am Übergang zwischen analoger und digitaler Personalaktenführung – mit dem Ergebnis, dass Papier- und Digitaldokumente parallel geführt werden. Solche Mischformen mögen auf den ersten Blick praktikabel erscheinen, bringen aber in der Praxis zahlreiche Nachteile mit sich: 

  • UnĂĽbersichtlichkeit: Eine doppelte Ablagestruktur fĂĽhrt schnell zu InformationslĂĽcken oder doppelten Dokumentversionen.
  • Höheres Fehlerrisiko: Die parallele Nutzung verschiedener Systeme steigert das Risiko von Doppel- oder Fehleingaben.
  • Doppelte Arbeit: Ständiges Abgleichen von Papier und Digitalversionen, das manuelle Einscannen von Unterlagen und das Suchen nach fehlenden Informationen bedeuten fĂĽr das Personal zusätzlichen Aufwand.
  • Rechtliche Risiken: Eine hybride AktenfĂĽhrung kann schnell zum Compliance-Risiko werden.

Die digitale Personalakte im Dokumentenmanagement-System  

Die Umsetzung der digitalen Personalakte gelingt am effizientesten mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS). Eine DMS-basierte Lösung bietet nicht nur die technische Grundlage zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch einen langfristigen Mehrwert. 

Ein bewährtes System ist d.velop documents – eine leistungsstarke Plattform für das rechtssichere Dokumentenmanagement. In Kombination mit dem EITCO HR manager entsteht eine spezialisierte Lösung, die genau auf die Anforderungen im Personalwesen zugeschnitten ist. 

  • Zentrale Ablage aller Personaldokumente an einem Ort – digital, strukturiert und durchsuchbar  
  • Schneller Zugriff auf Mitarbeiterdaten – jederzeit und standortunabhängig  
  • Nahtlose Integration in Ihre bestehende d.velop-Umgebung – ohne MedienbrĂĽche  
  • DSGVO-konform & rechtssicher – fĂĽr maximale Compliance im HR-Bereich  

Mehr über die Einführung einer digitalen Personalakte erfahren – Webinar ansehen  

Mit dem EITCO HR manager bereit für 2027 

Mit d.velop documents und dem EITCO HR manager setzen Unternehmen auf eine zukunftssichere, skalierbare Lösung für die digitale Personalakte – gesetzeskonform, effizient und anwenderfreundlich. Wenn Sie frühzeitig umstellt, sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern schaffen auch die Basis für moderne und transparente HR-Prozesse. 

Mit dem EITCO HR manager steht Ihnen eine praxisorientierte Lösung zur Verfügung, die speziell auf die Anforderungen an digitale Personalakten abgestimmt ist. Für tiefergehende Informationen laden Sie sich unser aktuelles White Paper “Digitale Personalakte erfolgreich einführen” herunter. 

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Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Nutzungspflichten 

Die schrittweise EinfĂĽhrung des ERV wird durch Bundesgesetze vorgegeben. Bereits seit 2018 sind Rechtsanwälte, Notare, Gerichte und Behörden verpflichtet, elektronische Zugänge fĂĽr gerichtliche Dokumente bereitzustellen. Ein Meilenstein in der Justiz war das Gesetz zur EinfĂĽhrung der elektronischen Akte (E-Akte), das am 05. Oktober 2021 in Kraft trat. Es verankerte in der Zivilprozessordnung (§ 298a ZPO) die klare Vorgabe: „Die Akten sind elektronisch zu fĂĽhren.“ MaĂźgeblich ist auĂźerdem § 130a ZPO, der die formalen Anforderungen an elektronische Dokumente regelt, und § 173 ZPO, der die elektronische Zustellung durch Gerichte adressiert. 

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die letzte Ausbaustufe des ERV. Im Mittelpunkt steht 173 Abs. 2 ZPO, der festlegt, dass bestimmte Berufsgruppen und Organisationen einen sicheren Übermittlungsweg für elektronische Zustellungen bereithalten müssen. Dazu zählen inzwischen ausdrücklich Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bemerkenswert ist jedoch eine offen formulierte Klausel: Auch „sonstige in professioneller Eigenschaft am Verfahren beteiligte Personen, Vereinigungen oder Organisationen“ müssen ein elektronisches Postfach vorhalten, sofern von deren „erhöhter Zuverlässigkeit“ ausgegangen werden kann. 

Diese offene Formulierung gibt den Gerichten Spielraum, weitere Akteure zur ERV-Teilnahme zu verpflichten. Maßgeblich ist dabei oft, wie regelmäßig eine Organisation an Gerichtsverfahren beteiligt ist und ob sie als zuverlässig gilt.

Gerichte weiten Kreis der ERV-Verpflichteten aus  

In der Praxis zeichnen sich durch die Rechtsprechung bereits klare Linien ab: Wer häufig mit Gerichten zu tun hat, muss spätestens jetzt digitale Empfangsmöglichkeiten schaffen. So entschied etwa das Landgericht Augsburg im Januar 2025 (siehe Quellverweis unten), dass Berufsbetreuer zumindest passiv am ERV teilnehmen und ein elektronisches Postfach unterhalten müssen. Ebenso verpflichtete das OLG in 2024 (siehe Quellverweis unten) einen öffentlich bestellten Sachverständiger, ein ERV-Postfach einzurichten. Die Gerichte bestimmen den Kreis der Verpflichteten anhand praktischer Kriterien wie regelmäßiger Verfahrensbeteiligung und Zuverlässigkeit. Neben den ausdrücklich im Gesetz genannten Gruppen zählen laut Rechtsprechung inzwischen u.a. Gewerkschaften, (Arbeitgeber-)verbände, Verbraucherzentralen, Körperschaften öffentlichen Rechts, Rentenberater, Dolmetscher/Übersetzer, Gerichtsvollzieher, Inkassodienstleister und öffentlich bestellte Sachverständige zum Kreis der ERV-Pflichtigen. 

Auch private Unternehmen geraten zunehmend in den Fokus. Insbesondere wird diskutiert, ob z.B. Banken und Versicherungen aufgrund ihrer häufigen Beteiligung an Mahn- und Vollstreckungsverfahren künftig von Gerichten zur digitalen Teilnahme angehalten werden. Die Justizministerkonferenz (JUMIKO) hat 2023/2024 bereits betont, dass eine passive ERV-Nutzung – also ein bereitgehaltenes elektronisches Postfach – für häufig beteiligte Organisationen „sinnvoll und notwendig“ ist, um Zivilverfahren zu beschleunigen und die Gerichtskommunikation effizienter zu gestalten. Mit anderen Worten: Die digitale Zustellung soll zur neuen Norm werden.  

Für Wohnungsunternehmen, die regelmäßig in gerichtliche Auseinandersetzungen (z.B. Mietstreitigkeiten, Räumungsklagen oder Klagen gegen säumige Mieter) involviert sind, bedeutet dies, dass auch sie perspektivisch ein sicheres digitales Postfach vorhalten sollten – sei es freiwillig zur Effizienzsteigerung oder um einer möglichen gerichtlichen Aufforderung zuvorzukommen.

Aktiver ERV und E-Akte: Was sich ab 2026 ändert  

Bislang galt vor allem eine passive Nutzungspflicht: Man musste elektronisch empfangsbereit sein, konnte jedoch vielfach noch in Papierform kommunizieren. Zum 1. Januar 2026 ändert sich das grundlegend – die aktive elektronische Kommunikation wird verpflichtend. Ab diesem Datum wird die E-Akte in allen Gerichten schrittweise eingeführt und dann zur Pflicht. Die Einführung bedeutet, dass die Papierakte ab 2026 schrittweise und vollständig durch digitale Akten abgelöst wird. Alle Gerichte – von den Amtsgerichten bis zu den obersten Bundesgerichten – arbeiten dann mit elektronischen Akten. Damit einher geht die flächendeckende aktive Nutzungspflicht des ERV für alle Verfahrensbeteiligten.  

Was ändert sich konkret?  

Bis Ende 2025 galt ein hybrides Modell: Gerichte mussten elektronische Dokumente empfangen können, bestimmte Verfahrensbeteiligte – wie etwa Anwälte – waren bereits zur elektronischen Einreichung verpflichtet. Gleichzeitig durfte die Gerichtsakte jedoch weiterhin in Papierform geführt werden. Ab 2026 hingegen sind Papier-Schriftsätze nur noch in bestimmten Ausnahme- oder Anwendungsfällen zulässig – der Regelfall ist und wird die digitale Einreichung.  

Die Justiz wird elektronische Formvorschriften künftig strenger prüfen, etwa die Pflicht zur digitalen Einreichung nach § 130d ZPO (die seit 2022 für Anwälte gilt) oder entsprechende Regelungen in anderen Verfahrensordnungen. Insbesondere ist die bislang beliebte Fax-Übermittlung ab 2026 nicht mehr statthaft, da ein Fax technisch nicht in die elektronische Aktenführung integrierbar ist und der Faxversand datenschutzrechtlich nicht mehr als uneingeschränkt sicheres Kommunikationsmittel gilt (vgl. u.a. https://www.ldi.nrw.de/uebermittlung-personenbezogener-daten-fax-nachrichten)  

Wer dann noch versucht, auf analogem Weg zu kommunizieren, verursacht nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern riskiert auch verfahrensrechtliche Nachteile. So könnten etwa Fristen versäumt oder Kosten auferlegt werden, wenn Einreichungen nicht formgerecht erfolgen. 

Die digitale Ära im Rechtsverkehr bringt einen Qualitätssprung mit sich: Verfahren sollen durch medienbruchfreie Abläufe schneller und effizienter werden. Wer sich dem jedoch verweigert, läuft Gefahr, Fristen zu verpassen oder gar längerfristig vom Rechtsverkehr abgeschnitten zu sein.  

Die klare Botschaft lautet: Die Zeit des Faxgeräts und der Papierdokumente ist vorbei – ab 2026 kommt kein regelmäßiger Verfahrensbeteiligter mehr an der digitalen Kommunikation mit der Justiz vorbei. 

Chancen des ERV für Wohnungsunternehmen mit eBO 

Für die Wohnungswirtschaft – also Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienverwalter, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vermieter – bedeutet der ERV nicht nur eine neue Verpflichtung, sondern auch eine große Chance. Denn gerade diese Branche hat regelmäßig Berührungspunkte mit Gerichten: sei es bei Miet- und Nebenkostenstreitigkeiten, Kündigungen und Räumungsklagen, Mahnverfahren gegen Mietschuldner oder auch bei Rechtsstreitigkeiten mit Dienstleistern oder Baupartnern. Bisher brachten solche Verfahren viel Papierkram und Zeitverzug mit sich. Der elektronische Rechtsverkehr verspricht hier deutliche Verbesserungen: 

  • Beschleunigte Verfahren: Digitale Zustellungen treffen praktisch in Echtzeit ein, statt Tage auf dem Postweg zu verlieren. Gerichtliche Entscheidungen – etwa ein Mahn- oder Räumungsbeschluss – gelangen so schneller und vor allem digital zum Unternehmen, was eine zĂĽgige Weiterverarbeitung ermöglicht. Die Justizminister betonen immer wieder das Ziel, Zivilverfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten – schnellere Kommunikation kommt also beiden Seiten zugute. 
  • Kostenersparnis und Ressourcenschonung: Porto, Papier, Druck und Versand entfallen. Wohnungsunternehmen mit vielen Verfahren mĂĽssen nicht mehr dutzende Briefsendungen pro Woche manuell bearbeiten. Auch die Archivierung wird digital deutlich einfacher und platzsparender. Ein geringerer Papierverbrauch entlastet zudem die Umwelt. 
  • Bessere Nachvollziehbarkeit und Fristsicherheit: Jedes elektronische Einreichen und Empfangen wird protokolliert. Ăśber das ERV-System erhält der Nutzer einen Zustellnachweis mit genauer Zeitangabe. Damit lässt sich jederzeit belegen, wann z.B. eine Klageschrift eingereicht oder ein Gerichtsbeschluss zugegangen ist. Die Einhaltung von Fristen wird dadurch transparenter und nachvollziehbarer. Ein elektronisches Postfach – wie das eBO – erlaubt zudem einen 24/7-Zugang, sodass fristwahrende Schriftsätze bis kurz vor Mitternacht elektronisch eingereicht werden können – mit automatischer Protokollierung als Beleg. 
  • Datensicherheit und Vertraulichkeit: Beim ERV ist die sichere DatenĂĽbertragung Standard – dank des OSCI-Protokolls erfolgt die Kommunikation verschlĂĽsselt. Anders als bei herkömmlichen E-Mails können Unbefugte den Inhalt nicht mitlesen; sensible Informationen ĂĽber Mieter oder Verträge sind somit geschĂĽtzt. Zusätzlich wird die Identität aller Postfachinhaber ĂĽberprĂĽft, was Spam oder Missbrauch nahezu ausschlieĂźt. Auch der Verlust von Dokumenten ist ausgeschlossen: Digital eingereichte Schriftsätze sind jederzeit nachvollziehbar und gehen – anders als Papierdokumente auf dem Postweg – nicht verloren.  
  • Effiziente interne Abläufe: Die digitale Kommunikation lässt sich besser in die betriebsinternen Prozesse integrieren. Elektronische Gerichtsunterlagen können direkt in bestehende ERP-/CRM-Systeme oder digitale Mieterakten ĂĽbernommen werden. Sachbearbeiter können eingehende PDF-Dokumente leichter durchsuchen, weiterleiten und elektronisch bearbeiten, was die Fallbearbeitung vereinfacht und beschleunigt. 
  • Flexibilität und Standortunabhängigkeit: Mit einem Online-Zugang zum eBO können Verantwortliche von ĂĽberall auf die Posteingänge zugreifen – ob im BĂĽro, im Homeoffice oder mobil auf dem Tablet. Dies ist vorteilhaft, da dringende Nachrichten nicht im Firmenbriefkasten „liegen bleiben“.

Zusammenfassung

Der ERV bietet Wohnungsunternehmen die Möglichkeit, schneller, kostengĂĽnstiger und sicherer mit Gerichten zu interagieren und gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Anstatt Einschreiben zur Post zu bringen oder auf GerichtsbeschlĂĽsse zu warten, läuft alles digital und nachvollziehbar ab.  

Umsetzung: So gelingt die Teilnahme am ERV 

Wie können Wohnungsunternehmen praktisch in den elektronischen Rechtsverkehr einsteigen? Zunächst braucht es ein sicheres elektronisches Postfach. Da Wohnungsunternehmen keine Behörden oder Anwälte sind, kommt hier das bereits erwähnte eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) ins Spiel. Jedes Unternehmen und jede juristische Person des Privatrechts kann ein eBO eröffnen – die Bereitstellung dieser Postfächer erfolgt gemeinsam durch Bund und Länder, und die Nutzung ist grundsätzlich kostenlos. Allerdings ist für die Einrichtung eine zugelassene Software notwendig. Diese Software stellt die Verbindung zur ERV-Infrastruktur her und ermöglicht das Senden und Empfangen von Nachrichten über das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). 

Die European IT Consultancy EITCO GmbH (EITCO) ist ein erfahrener Lösungsanbieter für den digitalen Rechtsverkehr. Mit arveo secom hat EITCO eine Anwendung im Portfolio, die speziell auf Benutzerfreundlichkeit und die Anforderungen von Unternehmen zugeschnitten ist. Die Lösung ist für den elektronischen Rechtsverkehr zugelassen und erfüllt alle gesetzlichen und technischen Vorgaben. Der Versand erfolgt verschlüsselt über das OSCI-Protokoll der Justiz, was höchste Datensicherheit gewährleistet.

Mit arveo secom können Wohnungsunternehmen ihr eBO quasi „schlüsselfertig“ einrichten und sofort nutzen. Die Lösung ist komplett browserbasiert, erfordert also keine lokale Installation, läuft auf Windows/Mac sowie mobil auf Tablets. Ein Kartenlesegerät oder eine Signaturkarte ist nicht erforderlich – arveo secom unterstützt den sog. schriftformersetzenden Versand nach §3a Verwaltungsverfahrensgesetz. 

Für die Authentizität sorgt die sichere Übermittlung über das ERV-System; das Programm erstellt zu jeder Nachricht automatisch ein Versandprotokoll als Nachweis. Qualifizierte elektronische Signaturen sind nur noch in Ausnahmefällen erforderlich, was den Alltag erheblich vereinfacht. Bei Bedarf kann die Signatur jedoch optional über die Software in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei (D-Trust) genutzt werden. 

Mockup arveo secom Oberfläche
arveo secom Oberfläche

Der Weg zum eBO 

Die Registrierung eines neuen eBO erfordert eine einmalige Identifizierung des Unternehmens (z.B. mittels Online-Ausweis oder über einen Notar). arveo secom begleitet diesen Prozess im Rahmen eines Rundum-Services: von der Online-Registrierung des Postfachs, über die Identifizierung gegenüber der Justiz bis zur Freischaltung des eBO-Postfachs. Ihr Unternehmen muss sich nicht um technische Details oder Zertifikate kümmern – diese administrativen Aufgaben übernimmt EITCO. Ist das Postfach einsatzbereit, präsentiert sich arveo secom als intuitive Benutzeroberfläche: Dokumente und Schriftsätze lassen sich per Drag-and-Drop einstellen, eingehende Schriftstücke werden in einer übersichtlichen Ordnerstruktur verwaltet, und eine komfortable Suchfunktion hilft beim Auffinden älterer Vorgänge. Hinterlegt ist auch das SAFE-Verzeichnis, also das Adressbuch aller registrierten Kommunikationspartner in der Justiz, was die korrekte Adressierung von Gerichten oder Parteien erleichtert.

arveo secom ist ERV-Konform und unterstützt explizit die relevanten Paragrafen (§§ 130a, 173, 298a ZPO sowie entsprechende Normen anderer Verfahrensordnungen). Auch für zukünftige Anforderungen ist die Plattform bestens gerüstet: Sie verarbeitet strukturierte Datensätze wie XML und ist offen für KI-gestützte Dokumentenverarbeitung. Damit schaffen Wohnungsunternehmen nicht nur die Grundlage für eine digitale Aktenführung heute, sondern auch für automatisierte Prozesse und intelligente Auswertungen in der Zukunft.

Vorteile auf einen Blick

• Rechtskonforme Übermittlung: Senden, Empfangen und signieren Sie Dokumente sicher und gesetzeskonform.

• Webbasierter Zugriff: Direkt im Browser nutzbar – unter Windows, macOS, iOS, Android.

• Zentrale Datensicherung: Alle Nachrichten sind zentral gesichert.

• Keine Spezialhardware: Einfacher Login mit Zugangsdaten und zweitem Faktor.

• Rechtssichere Kommunikation mit Gerichten, Anwälten, Behörden/Ämtern und Notaren.

• Revisionssichere Archivierung: Dokumente werden gesetzeskonform, manipulationssicher und nachvollziehbar gespeichert.
• Schlüsselfertiger Service inklusive Zertifikatserstellung.

• Bedarfsgerechte Preismodelle für verschiedene Unternehmensgrößen.

Fazit: Branchenspezifischer Nutzen und zukunftssichere Lösung

Die Wohnungswirtschaft sieht sich, wie alle Branchen, mit der Verpflichtung zur digitalen Kommunikation im Rechtswesen konfrontiert. Doch gerade für Wohnungsunternehmen überwiegen die Vorteile: schnellere Streitbeilegung, geringere Prozesskosten und medienbruchfreie Abläufe vom internen Dokumentenmanagement bis in den Gerichtssaal.

arveo secom von EITCO zeigt exemplarisch, wie eine fachgerechte ERV-Lösung aussehen kann, die den speziellen Anforderungen von Unternehmen gerecht wird. Sie ermöglicht den Wohnungsunternehmen, ohne große IT-Projekte sofort einzusteigen, und bietet zugleich Skalierbarkeit für wachsende Anforderungen. Vom ersten Mahnbescheid bis zur letzten Berufungsschrift – die Kommunikation mit Gerichten und Behörden wird so komfortabel wie E-Mail, dabei rechtssicher und nahtlos in die Unternehmensprozesse integriert. Die Branche kann dadurch rechtliche Verfahren effizienter bewältigen, Compliance-Risiken minimieren und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Kurz gesagt: Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht ab 2026, sondern eine Chance für die Wohnungswirtschaft, den digitalen Vorsprung zu nutzen. Mit erfahrenen Partnern wie EITCO und Lösungen wie arveo secom steht dem erfolgreichen Umstieg nichts mehr im Wege.

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Digitalisierung in der Verwaltung: Warum rechtssicheres Scannen jetzt entscheidend ist 

Die öffentliche Verwaltung steht unter Modernisierungsdruck. Zwei Entwicklungen beschleunigen diesen Wandel: Zum einen sorgt der demografische Umbruch dafür, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Zum anderen steigen gleichzeitig die Erwartungen von Bürgern, Wirtschaft und Politik an digitale, effiziente und serviceorientierte Verwaltungsleistungen. Die Verwaltung muss also mit weniger Personal mehr leisten – und das rechtskonform, skalierbar und zukunftsfähig. 

Digitale Technologien bieten hierfür großes Potenzial. Doch papierbasierte Prozesse und physische Akten verhindern medienbruchfreie Abläufe, erschweren ortsunabhängiges Arbeiten und blockieren automatisierte Verarbeitung. Gerade im Kontext digitaler Workflows, revisionssicherer Archivierung oder der elektronischen Akte (E-Akte) sind sie nicht mehr tragbar. 

Ein zukunftsfähiger Verwaltungsbetrieb ist nur möglich, wenn analoge Informationen strukturiert, verlässlich und gerichtsfest in digitale Form überführt werden. Genau hier kommt das rechtssichere Scannen ins Spiel: Es schafft die Grundlage dafür, dass Papierdokumente in digitale Prozessketten eingebunden werden können – ohne Verlust von Beweiskraft oder rechtlicher Verbindlichkeit. Damit wird es zur strategischen Schlüsseltechnologie jeder Digitalisierungsstrategie im öffentlichen Sektor. 

Die E-Akte als Motor der Verwaltungsmodernisierung 

Ein zentrales Element dieser Digitalisierungsstrategie ist die Einführung der E-Akte. Sie soll die papiergebundene Aktenführung ablösen und Verwaltungsvorgänge effizienter, transparenter und ressourcenschonender gestalten. Die E-Akte ermöglicht kürzere Bearbeitungszeiten, medienbruchfreie Abläufe und die standortunabhängige Nutzung von Informationen. 

Doch ihr Nutzen entfaltet sich nur dann vollumfänglich, wenn die enthaltenen Dokumente rechtskonform digitalisiert wurden. Viele dieser Unterlagen stammen ursprünglich aus Papierprozessen, etwa aus dem Posteingang, der Formularverarbeitung oder der Altaktenüberführung. Werden diese nicht nach einem standardisierten, manipulationssicheren Verfahren gescannt, leidet ihre Beweiskraft und damit die rechtliche Belastbarkeit der gesamten E-Akte. 

Deshalb braucht es verbindliche Anforderungen an den Scanprozess. Genau diese liefert die TR-RESISCAN des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie definiert, wie ein Dokument digitalisiert werden muss, um später als rechtlich gleichwertig zum Original anerkannt zu werden. Erst wenn diese Standards eingehalten werden, kann die E-Akte als rechtsverbindliches, digitales Verwaltungsinstrument eingesetzt werden.  

Was ist rechtssicheres bzw. ersetzendes Scannen? 

Rechtssicheres oder ersetzendes Scannen beschreibt die Digitalisierung eines papierbasierten Dokuments unter Einhaltung genau definierter technischer und organisatorischer Anforderungen. Ziel ist es, das Originaldokument nach dem Scanvorgang vernichten zu dürfen, ohne dass dessen rechtliche Wirksamkeit oder Beweiskraft verloren geht.  

Damit unterscheidet sich ersetzendes Scannen grundlegend vom einfachen Kopieren: Es entsteht ein digitales Dokument, das inhaltlich und bildlich dem Original exakt entspricht und gleichzeitig über dokumentierte Nachweise zu Authentizität und Integrität verfügt. Dies geschieht etwa durch sogenannte Medienbruchbestätigungen, die den Übergang vom analogen in den digitalen Zustand nachvollziehbar absichern. 

Zudem müssen die so entstandenen Digitalisate interoperabel, revisionssicher und für den rechtlichen Einsatz geeignet sein – also verkehrsfähig. 

Zentrale Anforderungen an das Digitalisat: 

  • Inhaltliche Vollständigkeit: Das Digitalisat muss dem Original in allen relevanten Aspekten entsprechen. 
  • Nachweis der Echtheit: Aussteller und Scanvorgang mĂĽssen eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert sein. 
  • Integrität und Authentizität: MĂĽssen durch technische Verfahren, etwa die Medienbruchbestätigung, sichergestellt werden. 
  • Verkehrsfähigkeit: Die digitalen Dokumente mĂĽssen prĂĽfbar, ĂĽbertragbar und langfristig nutzbar sein. 

Gesetzliche Grundlagen: Was der rechtliche Rahmen vorgibt  

Die rechtlichen Voraussetzungen für das ersetzende Scannen sind in mehreren Gesetzen und Vorschriften festgelegt. Eine zentrale Rolle spielt § 7 des E-Government-Gesetzes (EGovG), der die elektronische Verarbeitung und Archivierung von Dokumenten regelt. Ergänzt wird dies durch die §§ 298a und 371b der Zivilprozessordnung (ZPO), die Anforderungen an elektronische Abschriften und Abbildungen in gerichtlichen Verfahren definieren. Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit verlangt, dass Digitalisate dem Papieroriginal in Bild und Inhalt vollständig entsprechen. Entscheidend ist, dass beim späteren Zugriff ein „urschriftgetreuer“ Ausdruck oder eine anderweitig gleichwertige Reproduktion möglich ist. 

Gemeinsam machen diese Regelungen klar: Der Scanprozess selbst muss nachvollziehbar dokumentiert und technisch abgesichert sein. Nur dann gilt das Digitalisat als rechtsverbindliches Abbild des Originals. Die TR-RESISCAN liefert die normativen Vorgaben für die technische und organisatorische Umsetzung. 

TR-RESISCAN: Der verbindliche Standard für rechtssicheres Scannen 

Die Technische Richtlinie TR-RESISCAN des BSI konkretisiert die Anforderungen an einen rechtssicheren Scanprozess. Sie definiert, wie dieser gestaltet sein muss, um dem Stand der Technik zu entsprechen – in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht. 

Was TR-RESISCAN regelt 

  • Ablauf und Dokumentation des Scanprozesses 
  • Anforderungen an Scanner, Software und Infrastruktur 
  • Rollen und Verantwortlichkeiten im Prozess 
  • PrĂĽfprozesse und Konformitätsnachweise 

Aufbau und Struktur der TR-RESISCAN

  • Hauptdokument: definiert den generischen Scanprozess mit Anforderungen an Technik, Organisation, Personal und Qualitätssicherung 
  • Anlage P: PrĂĽfspezifikation fĂĽr Zertifizierungen 
  • Anlage A: Muster-Risikoanalyse fĂĽr typische Szenarien 
  • Anlage R: rechtliche Erläuterungen zur Anwendung 
  • Anlage V: Verfahrensanweisung fĂĽr das Scanpersonal 

Diese modulare Struktur macht die TR-RESISCAN praxisorientiert und gleichzeitig normativ belastbar – sie lässt sich flexibel auf unterschiedliche Organisationsgrößen und Prozessmodelle anwenden. 

Das Bild zeigt eine grafische Darstellung der Dokumentenverarbeitung mit TR-RESISCAN
Abbildung: Gegenstand der TR-RESISCAN, Quelle: White Paper „Rechtssicher digitalisieren mit TR-RESISCAN“, EITCO

Ergänzung durch TR-ESOR: Beweiswerterhaltung über Jahrzehnte 

Noch einen Schritt weiter geht die Langzeitspeicherung nach TR-ESOR: Sie sorgt dafür, dass die Integrität eines Dokuments auch über Jahrzehnte erhalten bleibt – unabhängig davon, ob kryptografische Verfahren veralten. 

Zentrale Elemente der TR-ESOR-konformen Archivierung

  • Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen oder Behördensiegel 
  • Regelmäßige Erneuerung der Integritätsnachweise durch qualifizierte Zeitstempel 
  • Speicherung in einer TR-ESOR-konformen, auditierbaren Infrastruktur 

Vorteil: Auch wenn Signaturalgorithmen oder Schlüssellängen überholt sind, bleibt die Beweiskraft der Dokumente erhalten – automatisiert und ohne manuelles Eingreifen. 

Schon gewusst?

TR-ESOR ist nicht Bestandteil der TR-RESISCAN, aber als ergänzender Schutzmechanismus hoch relevant – insbesondere bei langfristigen Aufbewahrungsfristen.

Mehrwert für Organisationen: Effizienz, Compliance und Zukunftsfähigkeit 

Organisationen, die auf ersetzendes Scannen setzen, profitieren mehrfach: 

  • Kostensenkung durch Wegfall physischer Archivierung und Suchzeiten 
  • Prozessoptimierung durch schnellere, ortsunabhängige Zugriffe auf digitale Dokumente 
  • Erhöhte Rechts- und Revisionssicherheit, insbesondere in regulierten Bereichen wie Justiz, Verwaltung, Gesundheit oder kritischer Infrastruktur 

TR-RESISCAN-konforme Scanprozesse schaffen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und stärken die Compliance in allen Bereichen mit hohen Aufbewahrungspflichten. In Kombination mit TR-ESOR-konformer Archivierung wird zudem sichergestellt, dass selbst signierte oder gesiegelte Digitaldokumente über lange Zeiträume hinweg gerichtsfest und beweiskräftig bleiben. Das erhöht die digitale Resilienz und ist ein entscheidender Faktor für zukunftssichere Organisationen. 

White Paper lesen und mehr erfahren  

Sie möchten tiefer in die Anforderungen und Umsetzung der TR-RESISCAN und TR-ESOR eintauchen? Dann laden Sie unser White Paper „Rechtssicher digitalisieren und archivieren“ herunter – kompakt, praxisnah und verständlich aufbereitet.  

Das White Paper zeigt Ihnen, wie Sie:  

  • rechtliche Risiken minimieren und die Beweiskraft digitaler Dokumente sichern 
  • gerichtsfeste E-Akten aufbauen durch TR-RESISCAN-konforme Scanprozesse 
  • Vertrauen und Nachvollziehbarkeit schaffen mit nachweisbarer Integrität und Authentizität 
  • Effizienzpotenziale heben durch medienbruchfreie, digitale Abläufe 
  • Kosten senken durch reduzierte Archivierung und vereinfachte Dokumentenverwaltung 

White Paper-Tipp: KI strategisch in der Verwaltung einsetzen

Erfahren Sie in unserem White Paper, „Von Aktenbergen zu Algorithmen – Der strategische Fahrplan für eine digitale Verwaltung mit KI“ wie Sie das Potenzial von Künstlicher Intelligenz gezielt für Ihre Verwaltung nutzen können. Der 360°-Ansatz zeigt, wie KI strategisch, sicher und nachhaltig eingeführt wird – im Einklang mit den Compliance-Vorgaben des EU AI Act. Ein konkretes Praxisbeispiel: der KI-Avatar „Kaia“, der erfolgreich in der digitalen Bildungsarbeit eingesetzt wird.

Inhalt

Digitalisierung im Gesundheitsamt – zwischen Anspruch und Realität

Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hat die Bundesregierung im Jahr 2020 ein bundesweites Investitions- und Reformprogramm aufgelegt. Es war eine direkte Reaktion auf die strukturellen Schwächen des ÖGD, die im Zuge der COVID-19-Pandemie deutlich sichtbar wurden: fehlende IT-Infrastruktur, überlastete Prozesse und unzureichende digitale Vernetzung zwischen den Behörden.

Das Ziel des Pakts ist klar definiert: Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland soll nachhaltig gestärkt und modernisiert werden. Bis Ende 2026 sollen Gesundheitsämter in der Lage sein, medienbruchfrei zu arbeiten, standardisierte Prozesse digital abzubilden, besser mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens zu kommunizieren und resilienter auf zukünftige Gesundheitskrisen zu reagieren. Neben dem dringend benötigten Personalaufbau liegt ein zentraler Förderschwerpunkt auf der Digitalisierung und technischen Erneuerung der Gesundheitsämter.

Konkret fördert der Bund unter anderem:

  • die EinfĂĽhrung elektronischer Aktenlösungen,
  • die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI),
  • den Aufbau interoperabler IT-Systeme mit offenen Schnittstellen,
  • Schulungen und MaĂźnahmen zum Change-Management sowie
  • innovative Projekte im Rahmen von „Digitales Gesundheitsamt 2025“.

Allein für den Bereich Digitalisierung stellt der Pakt rund 800 Millionen Euro bereit – verteilt über mehrere Jahre und Förderlinien. Dennoch: Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen hinkt in vielen Regionen hinterher. Während einige Kommunen bereits aktiv ihre Digitalstrategie umsetzen, fehlen anderen klare Zielbilder, technisches Know-how oder Projektkapazitäten. Trotz vorhandener Mittel und Förderstrukturen bleibt die digitale Realität in vielen Gesundheitsämtern fragmentiert und inkonsistent.

Um Fortschritte systematisch erfassen und bewerten zu können, wurde das „Reifegradmodell zur Digitalisierung von Gesundheitsämtern“ (ReDiGe) entwickelt. Es dient als praxisorientiertes Analyseinstrument, um den digitalen Status quo zu ermitteln und darauf aufbauend gezielte Maßnahmen zu planen. Bewertet werden acht Dimensionen, darunter Prozessdigitalisierung, IT-Sicherheit, Interoperabilität, digitale Fachverfahrensintegration und Bürgerzentrierung. Diese Einordnung unterstützt eine strategische Weiterentwicklung der Digitalisierung in den Ämtern. Gerade bei der digitalen Vorgangsbearbeitung zeigen sich vielerorts Defizite – insbesondere, wenn es um medienbruchfreie Aktenführung, interne Workflows oder die Verfügbarkeit strukturierter Daten geht. Genau hier setzt die elektronische Akte (E-Akte) als zentraler Baustein an: Sie schafft die Voraussetzung für standardisierte, nachvollziehbare und rechtssichere Fallbearbeitung und ist damit ein Schlüsselinstrument für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalziele im ÖGD.

Was die E-Akte leistet und was nicht

Die E-Akte geht weit über die reine Digitalisierung von Papierakten hinaus. Sie bildet die Verwaltungsvorgänge vollständig digital ab, inklusive strukturierter Ablage, Nachvollziehbarkeit, Versionsmanagement und rechtssicherer Archivierung. In der Praxis bedeutet das: Alle relevanten Dokumente zu einem Fall – sei es ein Infektionsschutzvorgang, ein Hygienebericht oder Bürgeranfragen und Genehmigungen – werden zentral, einheitlich und durchsuchbar abgelegt. Der Zugriff erfolgt rollenbasiert, ortsunabhängig und unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Wichtig ist die Abgrenzung zur elektronischen Patientenakte (ePA), die vorrangig in der medizinischen Versorgung der Versicherten verankert ist. Die E-Akte im Gesundheitsamt hingegen ist ein verwaltungsorientiertes System, das interne Prozesse und gesetzlich definierte Vorgänge unterstützt. Diese Differenzierung ist entscheidend, um Missverständnisse in der Anwendung und Integration zu vermeiden.

Für den Betrieb einer E-Akte sind leistungsfähige technische Grundlagen notwendig. Ein zentrales Dokumentenmanagementsystem (DMS) bildet das Rückgrat der Lösung. Es muss offene Schnittstellen bieten, um mit Fachverfahren, E-Mail-Systemen oder der Telematik-Infrastruktur kommunizieren zu können. Ebenso wichtig sind Features wie revisionssichere Archivierung, digitale Signatur, Texterkennung (OCR) sowie Workflow- und Metadatenmanagement. Datenschutz und IT-Sicherheit sind dabei integrale Bestandteile.

Erfahren Sie in unserem Webinar, wie Sie das DMS d.velop documents am besten im Gesundheitsamt einführen können.

Wie die E-Akte den Alltag im Gesundheitsamt transformiert

Die konkreten Anwendungsbereiche der E-Akte sind vielfältig. Im Infektionsschutz unterstützt sie etwa die digitale Fallführung – vom Erstkontakt über die Dokumentation labordiagnostischer Befunde bis hin zur Anordnung von Maßnahmen. Sämtliche Kommunikationsvorgänge mit Bürgern, medizinischem Personal oder anderen Behörden werden zentral in der Fallakte erfasst und dokumentiert.

Auch in der Trinkwasser- und Umweltüberwachung bietet die E-Akte erhebliche Vorteile. Prüfberichte, Laboranalysen, Genehmigungen und Fristen lassen sich lückenlos abbilden und automatisiert verarbeiten. Die Integration von digitalen Workflows beschleunigt zudem Routinen, etwa bei Wiedervorlagen oder Fristversäumnissen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anbindung an Fachverfahren und Portale im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). So können z. B. digitale Antragsprozesse, elektronische Meldungen oder Bescheiderstellungen direkt mit der E-Akte verknüpft werden – medienbruchfrei, automatisiert und nachverfolgbar.

Chancen, HĂĽrden und systemische Herausforderungen

Die Einführung einer E-Akte bringt zahlreiche Chancen mit sich: schnellere Bearbeitung, bessere Nachvollziehbarkeit, Entlastung der Mitarbeitenden und höhere Auskunftsfähigkeit gegenüber Dritten. Gleichzeitig ergeben sich auch Herausforderungen. Die Migration bestehender Aktenbestände erfordert sorgfältige Planung, insbesondere bei heterogenen Altsystemen. Auch Fragen der Interoperabilität müssen frühzeitig geklärt werden.

Ein häufig unterschätzter Erfolgsfaktor ist die Akzeptanz der Mitarbeitenden. Die Einführung einer E-Akte verändert Arbeitsprozesse grundlegend – weg von dokumentenzentrierter Einzelarbeit hin zu kollaborativen, digitalen Workflows. Schulung, Change-Management und Pilotprojekte sind essenziell, um Vorbehalte abzubauen und den Mehrwert erfahrbar zu machen.

Wie lassen sich die Hürden bewältigen und die digitale Transformation im Gesundheitsamt vorantreiben?

Sehen Sie sich dazu unser Webinar „Amt für Amt zur modernen Verwaltung – Schrittweise Digitalisierung am Beispiel des Gesundheitsamts“ an.

Ausblick: Von der E-Akte zur intelligenten Gesundheitsverwaltung

Die E-Akte ist kein Selbstzweck, sondern das Fundament für eine zukunftsfähige digitale Gesundheitsverwaltung. Sie ermöglicht datenbasierte Entscheidungen, effizientere Abläufe und erhöht die Transparenz gegenüber Bürgern und Institutionen. Darüber hinaus bildet sie die technologische Basis für weiterführende Ansätze wie zum Beispiel Smart Government, interkommunale Kooperation und Public-Health-Monitoring auf Landes- oder Bundesebene.

Langfristig können E-Akten auch mit Public-Health-Datenmodellen oder Frühwarnsystemen verknüpft werden – etwa zur Analyse von Infektionsketten, zur Steuerung präventiver Maßnahmen oder zur Evaluation gesundheitsbezogener Programme. Damit leistet die Digitalisierung nicht nur einen Beitrag zur Verwaltungseffizienz, sondern stärkt auch die strategische Handlungsfähigkeit des Gesundheitswesens insgesamt.

Webinar: Amt für Amt zur modernen Verwaltung – Schrittweise Digitalisierung am Beispiel des Gesundheitsamts

Die Digitalisierung im Gesundheitsamt ist komplex – doch mit der richtigen Strategie gelingt sie Schritt für Schritt. In unserem gemeinsamen Webinar mit d.velop zeigen wir Ihnen, wie Sie durch ein ämterweises Vorgehen Prozesse nachhaltig optimieren und Medienbrüche vermeiden.

Erfahren Sie anhand konkreter Praxisbeispiele, welche Projektschritte notwendig sind und wie Sie mit passenden Softwarelösungen eine moderne, effiziente Verwaltung aufbauen. Unsere Experten geben Ihnen wertvolle Einblicke in die strategische Einführung von d.velop documents und zeigen, worauf es wirklich ankommt.

Inhalt

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass IT-Systeme – etwa Webseiten, Software-Anwendungen, mobile Apps oder digitale Dokumente – so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Sie ist damit eine grundlegende Voraussetzung für echte digitale Teilhabe.

Die Zielgruppen barrierefreier IT-Lösungen sind vielfältig. Dazu zählen nicht nur Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen wie Blindheit, Gehörlosigkeit oder motorischen Einschränkungen, sondern auch:

  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten,
  • ältere Menschen mit altersbedingten Einschränkungen,
  • Menschen in temporären Situationen – etwa bei einer Verletzung oder in einer lauten Umgebung.

 

Schon gewusst?

Der Begriff „Barrierefreiheit“ wird häufig auf technische Anforderungen wie Screenreader-Kompatibilität reduziert. Doch Barrierefreiheit geht darüber hinaus: Auch die Nutzbarkeit – also Klarheit, Verständlichkeit und intuitive Bedienung – spielt eine zentrale Rolle. Ein digitales Angebot ist dann barrierefrei, wenn es für alle Menschen einfach, selbstständig und vollständig nutzbar ist.

Barrierefreiheit in der Verwaltung: Verpflichtung, Verantwortung und Chance

In der öffentlichen Verwaltung ist Barrierefreiheit kein „nice to have“, sondern gesetzliche Pflicht und zugleich ein zentraler Hebel für moderne, bürgernahe Verwaltungsarbeit. Verwaltungen sind gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Grundlage dafür sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die EU-Richtlinie 2016/2102. Diese verlangen, dass Webseiten, mobile Anwendungen und digitale Dokumente mindestens den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, entsprechen.

Definition

Die WCAG 2.1 ist ein internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte. Die Konformitätsstufe AA ist das empfohlene Mindestniveau – etwa in Bezug auf Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte und verständliche Sprache. Sie ist in Deutschland durch die BITV 2.0 verbindlich vorgeschrieben.

Barrierefreiheit bedeutet mehr als das Einhalten technischer Vorgaben. Verwaltungsportale und digitale Services sind zentrale Schnittstellen zwischen Staat und Bürgern. Wenn diese nicht barrierefrei sind – etwa durch fehlende Alternativtexte, unklare Sprache oder unzureichende Bedienbarkeit – werden Menschen faktisch von staatlichen Leistungen ausgeschlossen.

Zugleich eröffnet Barrierefreiheit auch strategische Chancen: Gut gestaltete, barrierefreie Anwendungen erhöhen die Nutzendenfreundlichkeit, stärken das Vertrauen in digitale Angebote und erweitern die digitale Reichweite. Für Verwaltungen heißt das: Gesetzliche Konformität und Bürgerzentrierung gehen Hand in Hand.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Standards fĂĽr barrierefreie Verwaltungsangebote

Damit Barrierefreiheit in der Praxis zuverlässig umgesetzt werden kann, sind klare gesetzliche Vorgaben und anerkannte technische Standards unverzichtbar.

Für die öffentliche Verwaltung in Deutschland gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Sie verpflichtet Bundesbehörden sowie über Landesregelungen auch Länder und Kommunen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2016/2102, die durch die BITV 2.0 in nationales Recht umgesetzt wurde.

Technische und organisatorische Anforderungen nach BITV 2.0

Als technischer Maßstab gelten die WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien fordern unter anderem:

  • ausreichende Farbkontraste,
  • vollständige Tastaturbedienbarkeit,
  • sinnvolle Alternativtexte fĂĽr nicht-textuelle Inhalte,
  • klare Navigationsstrukturen und verständliche Sprache.

DarĂĽber hinaus schreibt die BITV 2.0 auch organisatorische MaĂźnahmen vor:

  • Jede Website muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten.
  • Es muss eine Feedbackmöglichkeit geben, ĂĽber die Barrieren gemeldet werden können.
  • Auf unbearbeitetes Feedback folgt ein Durchsetzungsverfahren durch die zuständige Bundesstelle.
  • Regelmäßige Selbstbewertungen sind verpflichtend, um die Einhaltung der Standards zu ĂĽberprĂĽfen.

Diese Vorgaben schaffen Transparenz und Orientierung. Doch entscheidend ist, dass Barrierefreiheit im Projektalltag gelebt wird – von der Planung über die Umsetzung bis zur kontinuierlichen Optimierung.

Erfolgsfaktoren in der praktischen Umsetzung barrierefreier Verwaltungsangebote

Der Weg zu barrierefreien digitalen Verwaltungsdiensten ist machbar, wenn er systematisch angegangen wird. Viele Verwaltungen haben bereits Fortschritte gemacht. Erfolgreiche Projekte zeigen dabei wiederkehrende Muster:

Barrierefreiheit als Bestandteil der Projektplanung: Barrierefreiheit muss von Anfang an mitgedacht werden – in Projektzielen, Anforderungen, Architektur und Zeitplanung. Nachträgliche Korrekturen sind teuer und ineffizient.

Iteratives Vorgehen mit Nutzungsfeedback: Barrierefreiheit ist ein Prozess. Nur durch Rückmeldungen von Menschen mit Einschränkungen kann echte Inklusion entstehen.

Klare Zuständigkeiten und Kommunikation: Es sollte klar geregelt sein, wer für Barrierefreiheit zuständig ist, zum Beispiel durch ein festes Team oder klar zugewiesene Rollen im Projekt.

FrĂĽhzeitige Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeitende mĂĽssen wissen, warum Barrierefreiheit wichtig ist und wie sie konkret umzusetzen ist. Nur dann wird sie Teil der gelebten Praxis.

Digitale Werkzeuge fĂĽr Barrierefreiheit

Barrierefreiheit beginnt bei der Wissensvermittlung. Mit individuell entwickelten E-Learning-Angeboten können Verwaltungen Barrierefreiheit praxisnah und nachhaltig in den Arbeitsalltag integrieren. Die Lerninhalte sind dabei selbst barrierefrei gestaltet – etwa gemäß BITV 2.0 – und ermöglichen allen Mitarbeitenden einen gleichberechtigten Zugang. E-Learning sensibilisiert zudem für gesetzliche Anforderungen und zeigt, wie barrierefreie IT-Lösungen konkret umgesetzt werden können. So wird nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch ein Wandel hin zu einer inklusiven Verwaltungskultur angestoßen. Auch KI-basierte Tools können die Umsetzung unterstützen: z.B. durch automatische Prüfungen von Websites, Vorschläge für barrierefreie Alternativtexte oder Hinweise auf schwer verständliche Sprache.

EITCO unterstützt die öffentliche Verwaltung mit praxisorientierten E-Learning-Konzepten und KI-gestützten Lösungen auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit. Denn Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Optimierungsprozess – technisch, rechtlich und gesellschaftlich. Digitale Angebote müssen für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Nur durch verbindliche Standards, gelebte Inklusion und intelligente Technologien wie KI kann echte digitale Teilhabe dauerhaft gelingen.

Inhalt

Einsatz von KI – Retter in der Not? 

Die öffentliche Verwaltung steht vor einer Vielzahl wachsender Herausforderungen – von der zunehmenden Datenflut über den Fachkräftemangel bis hin zu steigenden Erwartungen an digitale Services. In diesem Spannungsfeld eröffnet Künstliche Intelligenz neue Lösungsräume. KI kann helfen, Informationen gezielt zu erschließen, Prozesse effizienter zu gestalten und Entscheidungsfindungen datenbasiert zu unterstützen. Richtig eingesetzt, wird sie zum Katalysator für Innovation und Wandel. Wichtig ist: Der Einsatz von KI muss bedarfsorientiert erfolgen – mit klaren Zielen und dem Fokus auf tatsächlichen Mehrwert für Verwaltung und Gesellschaft.

Bewältigung der Informationsflut

Die Menge an Daten, die in der öffentlichen Verwaltung verarbeitet werden muss, wächst stetig. Ein Großteil dieser Informationen liegt in unstrukturierten Formaten wie PDFs, Word-Dokumenten oder klassischen Akten vor – schwer zugänglich und nur bedingt nutzbar.

Hier schafft KI Abhilfe: Sie analysiert große Datenmengen, filtert relevante Inhalte heraus und liefert fundierte Entscheidungsgrundlagen. Moderne Technologien wie Retrieval-Augmented Generation (RAG) kombinieren Informationsgewinnung mit generativer KI – und machen Inhalte direkt verfügbar. Das Resultat: kontextbezogene Informationen und effizientere Prozesse.

Grenzen traditioneller Entscheidungsmethoden

Klassische Entscheidungsprozesse basieren oft auf manueller Analyse und zeitaufwendigen Abstimmungen. KI kann diese Abläufe durch datenbasierte Auswertungen und Mustererkennung beschleunigen und qualitativ verbessern – für fundiertere, agilere Entscheidungen in der Verwaltung.

Steigende Erwartungen der Bürger an digitale und einfache Services 

Bürger sind es aus dem privaten Sektor gewohnt, digitale Services in Echtzeit zu nutzen – sei es Online-Banking, digitale Gesundheitsdienste oder E-Commerce. Sie erwarten, dass auch Behörden einfache, intuitive und digital verfügbare Dienstleistungen anbieten. KI kann helfen, diese Anforderungen zu erfüllen: etwa durch virtuelle Assistenten und Chatbots, die rund um die Uhr Auskünfte geben, bei der Antragstellung unterstützen oder die Terminvergabe vereinfachen. Das reduziert Wartezeiten und entlastet Mitarbeitende deutlich.

Wunsch nach agilen und flexiblen Prozessen 

Starre Verwaltungsstrukturen stehen oft im Widerspruch zu den Anforderungen einer modernen, digitalisierten Gesellschaft. KI ermöglicht es, Prozesse flexibler zu gestalten, schneller auf neue Anforderungen zu reagieren und die Verwaltungsarbeit effizienter zu organisieren. So kann beispielsweise die Bearbeitung von Anträgen dynamisch an die aktuelle Nachfrage angepasst werden.

Erhöhter Druck durch Fachkräftemangel 

Der öffentliche Dienst ist stark vom Fachkräftemangel betroffen. Offene Stellen bleiben unbesetzt, während der Arbeitsdruck steigt. KI kann hier gezielt unterstützen – durch Automatisierung von Routinetätigkeiten und die Optimierung von Arbeitsabläufen. So werden vorhandene Ressourcen effizienter genutzt und Mitarbeitende spürbar entlastet.

Schon gewusst?

Eine Studie von McKinsey zeigt: Generative KI kann dazu beitragen, bis zu einem Drittel der Fach-kräftelücken im öffentlichen Sektor zu schließen. Siehe Quellenangaben unten im Blog.

Chancen durch KI

Der gezielte Einsatz von Künstlicher Intelligenz bietet der öffentlichen Verwaltung zahlreiche Vorteile – nicht nur operativ, sondern auch strategisch.

Verbesserte Entscheidungsgrundlagen

Künstliche Intelligenz kann große Datenmengen analysieren und relevante Informationen in kürzester Zeit aufbereiten. Dadurch erhalten Entscheidungsträger präzisere und fundiertere Grundlagen für ihre Beschlüsse. Beispielsweise kann KI-Muster in Sozialleistungsanträgen erkennen, um Betrug zu minimieren, oder datenbasierte Prognosen zur Stadtentwicklung liefern. Dies ermöglicht es Behörden, schneller und effektiver auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren.

Automatisierung von Routineaufgaben 

Viele Verwaltungsaufgaben sind wiederkehrend und zeitaufwendig – von der Erfassung und Prüfung von Anträgen bis hin zur Bearbeitung standardisierter Bürgeranfragen. KI kann diese Prozesse automatisieren, sodass Mitarbeitende sich auf komplexe und wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren können. So lassen sich beispielsweise Chatbots für die Beantwortung häufig gestellter Fragen oder automatisierte Systeme zur Dokumentenprüfung einsetzen.

Optimierung von Arbeitsprozessen

Mit KI lassen sich Dokumente automatisch klassifizieren, relevante Daten extrahieren und Arbeitsabläufe in Echtzeit überwachen. Das verbessert die Zusammenarbeit zwischen Abteilungen, reduziert Verzögerungen und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Anliegen.

Reduktion von Betriebskosten

Durch Automatisierung und effizientere Prozesse können Behörden nicht nur Personalressourcen besser einsetzen, sondern auch Kosten senken – z. B. durch geringeren Papierverbrauch oder weniger Verwaltungsaufwand. Das trägt zur wirtschaftlicheren Nutzung öffentlicher Mittel bei.

Skalierbarkeit

KI-Systeme sind skalierbar: Sie können auch bei steigenden Fallzahlen oder erhöhtem Anfragevolumen zuverlässig arbeiten – ohne zusätzliche personelle Kapazitäten. Besonders Chatbots oder automatisierte Bearbeitungsprozesse lassen sich flexibel an neue Anforderungen anpassen.

Einsatzgebiete von KI in der öffentlichen Verwaltung  

Künstliche Intelligenz bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Verwaltungsprozesse effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Ein zentraler Anwendungsbereich ist die automatisierte Antragsbearbeitung, bei der KI Dokumente auf Vollständigkeit prüft, Fehler erkennt und standardisierte Anträge schneller genehmigt.

Auch Chatbots und virtuelle Assistenten verbessern den Bürgerservice erheblich. Sie beantworten häufige Fragen rund um die Uhr, helfen bei der Antragstellung und ermöglichen eine unkomplizierte Terminvergabe. Das sorgt für kürzere Wartezeiten und eine bessere Erreichbarkeit der Behörden.

Im Bereich der Cybersicherheit und Betrugserkennung hilft KI, verdächtige Aktivitäten zu identifizieren, gefälschte Dokumente zu erkennen und Cyberangriffe frühzeitig abzuwehren. Das schützt sensible Verwaltungsdaten und erhöht die digitale Sicherheit.

Schließlich unterstützt KI auch die Optimierung von Personal und Ressourcen. Durch intelligente Prognosen lassen sich Arbeitsabläufe effizienter planen, Personalengpässe besser ausgleichen und Budgets gezielter einsetzen.

Umgang mit KI: Der Mensch im Zentrum des Wandels

Der erfolgreiche Einsatz von KI in der Verwaltung hängt nicht nur von Technologie, sondern vor allem von den Menschen ab, die mit ihr arbeiten. Viele Mitarbeitende haben Bedenken gegenüber KI, sei es aus Angst vor Jobverlust oder Unsicherheit im Umgang mit der Technologie. Um diese Ängste abzubauen, müssen sie frühzeitig eingebunden und über die Vorteile sowie den tatsächlichen Einfluss von KI informiert werden.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit KI erfordert gezielte Schulungen. Mitarbeitende sollten nicht nur lernen, wie KI funktioniert, sondern auch, wann menschliche Kontrolle notwendig ist. Transparenz und klare Richtlinien helfen dabei, Vertrauen zu schaffen und Fehleinschätzungen zu vermeiden. Zudem ist ein realistisches Verständnis der Möglichkeiten und Grenzen von KI essenziell. KI kann Prozesse beschleunigen und Entscheidungen unterstützen, sollte aber nicht als Ersatz für menschliche Urteilsfähigkeit gesehen werden. Der Schlüssel liegt in einer sinnvollen Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine – mit dem Menschen als zentrale Entscheidungsinstanz.

Denn die Integration von KI ist kein Zukunftsthema mehr – sie ist bereits heute umsetzbar. Mit einer klaren Strategie, fundierter Planung und gezieltem Kompetenzaufbau kann KI als Schlüsseltechnologie für eine effiziente, nachhaltige und bürgernahe Verwaltung genutzt werden.

Schon gewusst?

In einer Studie von Stifterverband und McKinsey geben die Mehrheit der befragten Führungskräfte (86 %) an, dass ihre Unternehmen das Potenzial von Künstlicher Intelligenz noch besser nutzen könnten. Siehe Quellenangaben unten im Blog.

Ausblick in die Zukunft: Wie KI die Verwaltung langfristig prägen wird

Die öffentliche Verwaltung steht an einem Wendepunkt. KI bietet enorme Chancen, Prozesse effizienter zu gestalten, Kosten zu senken und den Bürgerservice zu verbessern. Gleichzeitig gibt es Herausforderungen – von Datenschutz über Akzeptanz bis hin zur technischen Infrastruktur. Doch KI ist kein Selbstläufer. Behörden müssen jetzt handeln, klare Strategien entwickeln und ihre Mitarbeitenden auf den Wandel vorbereiten. Wenn dies gelingt, kann KI einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Verwaltung der Zukunft effizienter, bürgerfreundlicher und innovativer zu gestalten – KI ist machbar mit der richtigen Strategie!

„Die erfolgreiche Integration von KI in der öffentlichen Verwaltung gelingt nur, wenn der Mensch im Mittelpunkt steht. KI kann als leistungsstarkes Werkzeug Prozesse unterstĂĽtzen und optimieren, doch die finale Entscheidungskompetenz sowie das Vertrauen der BĂĽrger basieren weiterhin auf menschlichem Urteilsvermögen.“ – Oliver Doogs, Head of Business Unit Consulting, European IT Consultancy EITCO GmbH 

Entdecken Sie unser White Paper „Von Aktenbergen zu Algorithmen: Der strategische Fahrplan für eine digitale Verwaltung mit KI“ und erfahren Sie welche Schritte für die langfristige Etablierung von KI notwendig sind und warum es sich lohnt in KI zu investieren. Das White Paper bietet Ihnen zudem einen KI-Readiness-Test, mit dessen Hilfe Sie bewerten können, wie der aktuelle Status quo Ihrer Verwaltung oder Ihres Unternehmens für den KI-Einsatz ist.

Warum EITCO der richtige Partner fĂĽr Ihre KI Integration ist

Erfahrung in der Prozessautomatisierung: Mit langjähriger Erfahrung in der Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen unterstützt EITCO Unternehmen und Behörden dabei, Effizienzpotenziale durch den gezielten Einsatz von KI-Technologien auszuschöpfen.

Datenschutz und Compliance: Die Einhaltung von Datenschutz- und Compliance-Vorgaben ist essenziell für den verantwortungsvollen Einsatz von KI. EITCO entwickelt rechtskonforme und sichere KI-Lösungen, die sich an aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen orientieren – einschließlich der Anforderungen des EU AI Acts und der DSGVO.

Individuelle Beratung: EITCO setzt auf eine produktunabhängige, maßgeschneiderte Beratung. Dadurch wird sichergestellt, dass die entwickelten Lösungen optimal zu den bestehenden Strukturen und Prozessen passen.

Quellen

  • https://www.mckinsey.de/news/presse/2024-07-15-genai-and-talent-in-public-sector
  • https://www.mckinsey.com/de/news/presse/2025-01-15-stifterverband-ki-kompetenzen

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Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act ist eine Verordnung der Europäischen Union zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Die Verordnung wurde im Juli 2024 offiziell verabschiedet und tritt seit 2025 schrittweise in Kraft. Ziel ist es, Innovation und Sicherheit in Einklang zu bringen, indem der Einsatz von KI nach einem risikobasierten Ansatz geregelt wird. KI-Systeme werden entsprechend ihres Risikopotenzials klassifiziert – von minimalem über begrenztes Risiko bis hin zu Hochrisikoanwendungen und verbotenen Systemen. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Anforderungen an Transparenz, Sicherheit, Datenqualität und menschliche Kontrolle. Damit sollen ethische KI-Systeme gewährleistet werden.

Was regelt der AI Act im Detail?

Der AI Act legt fest, welche Anforderungen ein KI-System erfüllen muss, um im europäischen Markt zugelassen zu werden. Insbesondere für Hochrisiko-Anwendungen – etwa in der kritischen Infrastruktur, im Gesundheitswesen, im Justizsystem oder im Personalwesen – gelten strenge Vorgaben. Entwickler und Betreiber solcher Systeme müssen unter anderem ein Risikomanagement implementieren, Trainingsdaten auf Verzerrungen überprüfen, Protokollierungen sicherstellen und eine durchgängige menschliche Aufsicht ermöglichen.

Darüber hinaus sind Konformitätsprüfungen erforderlich, die – je nach Art und Umfang der Anwendung – entweder intern oder durch externe Stellen durchgeführt werden müssen. Systeme mit begrenztem Risiko, wie beispielsweise Chatbots, unterliegen weniger strengen, aber dennoch verpflichtenden Transparenzregeln. Das bedeutet: Nutzer müssen klar darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren oder dass Inhalte maschinell erzeugt wurden.

Auch generative KI-Modelle, die beispielsweise Texte, Bilder oder Videos erstellen, unterliegen dem AI Act. Für diese sogenannten Foundation Models sind zusätzliche Vorgaben vorgesehen – etwa zur Offenlegung von Trainingsdaten, zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und zur Kennzeichnung der generierten Inhalte.

Welche Herausforderungen entstehen fĂĽr Unternehmen und Organisationen?

Für viele Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen bedeutet der AI Act eine Umstellung. Eine der größten Herausforderungen ist die systematische Klassifizierung aller eingesetzten KI-Lösungen. Dabei ist nicht immer sofort ersichtlich, ob ein System unter die Definition von Hochrisiko-KI fällt. Hinzu kommen Anforderungen an technische Anpassungen bestehender Lösungen. Systeme, die bislang rein funktional betrachtet wurden, müssen nun unter rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. Gerade kleinere Organisationen und mittelständische Unternehmen stehen hier vor einem Mehraufwand – sowohl personell als auch finanziell.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Aufbau geeigneter Verantwortungsstrukturen.  Verantwortlichkeiten müssen klar definiert, Prozesse dokumentiert und interne Kontrollmechanismen etabliert werden. Das erfordert interdisziplinäres Know-how aus IT, Recht, Compliance und Fachabteilungen. Zudem herrscht in vielen Organisationen noch Unsicherheit, da noch nicht alle Detailfragen geklärt sind und sich die Praxis erst in den kommenden Jahren herausbilden wird.

Was bedeutet das konkret fĂĽr die Praxis?

Für Unternehmen und Organisationen bedeutet der AI Act, dass sie KI nicht mehr nur unter funktionalen oder wirtschaftlichen Aspekten betrachten können. Der rechtssichere Einsatz wird zum strategischen Faktor. Bereits bei der Entwicklung oder dem Einkauf von KI-Systemen müssen Aspekte wie Transparenz, Fairness und Nachvollziehbarkeit mitgedacht werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig interne Prozesse zur Bewertung, Dokumentation und Prüfung von KI-Lösungen aufzubauen.

Gleichzeitig bietet der AI Act auch Chancen: Wer die neuen Vorgaben frühzeitig berücksichtigt und KI von Anfang an regelkonform entwickelt, schafft Vertrauen, kann sich langfristig gut am Markt positionieren und einen klaren Wettbewerbsvorteil erzielen.  

Erfahren Sie in einem weiteren Blogartikel, welche Arten von KI es gibt und wo diese eingesetzt werden.

Wie entwickeln sich die kommenden Jahre?

Der EU AI Act sieht eine schrittweise Inkraftsetzung vor. Bestimmte KI-Anwendungen, die als besonders riskant oder ethisch nicht vertretbar eingestuft werden, sind unmittelbar nach Inkrafttreten verboten. Der Artikel 5 des EU AI Act führt verschiedene Szenarien auf, die als riskant gelten und daher vollständig verboten werden. Dazu zählt unter anderem das soziale Scoring und umfasst die Klassifikation von Personen auf Basis sozialen Verhaltens oder Persönlichkeitsmerkmalen mit der Gefahr diskriminierender Folgen.

Für Hochrisiko-Systeme – etwa KI-gestützte Bewerberauswahl im Personalwesen – gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Systeme mit Transparenzpflicht, wie etwa KI-gestützte Chatbots im Kundenservice, müssen hingegen innerhalb von zwei Jahren reguliert werden. Für generative KI-Modelle greifen erste regulatorische Anforderungen bereits nach zwölf Monaten.

Schon gewusst?

Generative KI-Modelle sind Systeme, die eigenständig Inhalte wie Texte, Bilder, Videos oder Audiodateien erzeugen können. Sie basieren auf großen Sprach- oder Multimodalmodellen (z. B. GPT) und lernen aus riesigen Datenmengen, um neue, kontextbezogene Inhalte zu generieren.

Im Rahmen des EU AI Act unterliegen solche Modelle spezifischen Transparenzpflichten: Inhalte müssen eindeutig als KI-generiert gekennzeichnet sein. Verwendete Trainingsdaten sind offenzulegen – insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte, gesellschaftliche Werte und mögliche Verzerrungen.

Diese gestaffelte Umsetzung soll Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit geben, sich schrittweise an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Gleichzeitig wird die Europäische Kommission begleitende Maßnahmen wie Leitfäden, Zertifizierungsmodelle und sogenannte „AI-Sandboxes“ bereitstellen. Letztere bieten eine geschützte Umgebung, in der neue KI-Anwendungen unter regulatorischer Aufsicht getestet werden können – ein wichtiges Instrument zur Förderung von Innovation trotz Regulierung.

Fazit 

Der EU AI Act markiert einen Paradigmenwechsel. Er vereint technologischen Fortschritt und regulatorische Verantwortung unter einem Dach. Für IT-Experten, Manager, HR-Teams und Behörden ist es entscheidend, die verbleibenden Monate als Chance zur Weichenstellung zu nutzen. Wer KI rechtssicher, transparent und ethisch fundiert integriert, profitiert langfristig – etwa durch Vertrauen, Akzeptanz und nachhaltige digitale Innovation.

White Paper-Tipp: KI strategisch in der Verwaltung einsetzen

Erfahren Sie in unserem White Paper, „Von Aktenbergen zu Algorithmen – Der strategische Fahrplan für eine digitale Verwaltung mit KI“ wie Sie das Potenzial von Künstlicher Intelligenz gezielt für Ihre Verwaltung nutzen können. Der 360°-Ansatz zeigt, wie KI strategisch, sicher und nachhaltig eingeführt wird – im Einklang mit den Compliance-Vorgaben des EU AI Act. Ein konkretes Praxisbeispiel: der KI-Avatar „Kaia“, der erfolgreich in der digitalen Bildungsarbeit eingesetzt wird.

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Die gesetzliche Grundlage 

Seit dem 1. Januar 2024 ist die letzte Ausbaustufe des ERV in Kraft. Im Mittelpunkt steht § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), der die digitale Zustellung von Dokumenten regelt. Besonders relevant ist dabei die Frage, ob aus dieser Regelung nicht nur eine passive Nutzungspflicht, sondern bereits eine aktive Nutzungspflicht entsteht.

Konkret verpflichtet § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO bestimmte Berufsgruppen und Organisationen, einen sicheren Übermittlungsweg – wie etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) – für elektronische Zustellungen bereitzuhalten. Genannt werden unter anderem Rechtsanwälte, Notare und Behörden. Darüber hinaus nennt das Gesetz auch „sonstige in professioneller Eigenschaft am Verfahren beteiligte Personen, Vereinigungen oder Organisationen“, wenn von deren „erhöhter Zuverlässigkeit“ ausgegangen werden kann.

Diese offene Formulierung ist bewusst gewählt. Sie lässt den Gerichten Spielraum, um je nach Stand der eigenen Digitalisierung zu entscheiden, wann und für wen eine passive Nutzungspflicht gilt. Denn der technische Fortschritt in der Justiz ist nicht einheitlich und so sollen Gerichte flexibel reagieren können, etwa abhängig vom Digitalisierungsgrad ihrer Geschäftsstellen oder der jeweiligen Verfahrensbeteiligten.

Passive Nutzungspflicht: Der neue Standard oder der aktuelle Standard? 

Ein Beschluss des Landgerichts Augsburg (vom 09.01.2025) bestätigt: Berufsbetreuer müssen zumindest passiv am ERV teilnehmen, da sie regelmäßig mit Gerichten kommunizieren und als verlässlich gelten. Auch wenn das Gesetz bislang keine aktive Nutzungspflicht explizit vorsieht, etabliert sich durch die Rechtsprechung ein praktischer Standard: Wer regelmäßig am Verfahren beteiligt ist, muss digitale Empfangsmöglichkeiten bereithalten. Gerichte haben bereits 2023 begonnen, auf diese Verpflichtung hinzuweisen – die technische Umsetzung verlief jedoch vielerorts schleppend. 2025 zeigt: Der ERV ist kein Zukunftsthema mehr, sondern faktischer Standard im gerichtlichen Alltag.

Aktive Nutzungspflicht: Faktische Realität für bestimmte Berufsgruppen 

Auch das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 01.07.2024) verpflichtete eine öffentlich bestellte Sachverständige zur Einrichtung eines elektronischen Postfachs. Der Beschluss stellt klar: Die Gruppe der verpflichteten Personen wird durch die Rechtsprechung anhand von Kriterien wie Regelmäßigkeit des Kontakts mit Gerichten und beruflicher Zuverlässigkeit typisiert.

Neben den ausdrücklich genannten Berufsgruppen (§ 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), zählen laut Rechtsprechung auch folgende Institutionen dazu:

  • Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
  • Verbraucherzentralen
  • Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts
  • Rentenberater und Gerichtsvollzieher
  • Inkassodienstleister
  • Ă–ffentlich bestellte Sachverständige

Werden Banken und Versicherungen bald zur digitalen Teilnahme verpflichtet?

In der Diskussion um den ERV rückt eine Gruppe zunehmend in den Fokus, die bislang nur selten explizit genannt wird: Institutionen wie Banken und Versicherungen. Dabei liegt ihre Einbindung in den ERV durchaus nahe – vor allem dann, wenn sie regelmäßig in gerichtlichen Verfahren auftreten, zum Beispiel im Rahmen von Mahnverfahren, Vollstreckung oder Zivilklagen.

Spannend ist dabei eine aktuelle Entwicklung: Der Begriff der „professionellen Verfahrensbeteiligten“ wird in der Praxis nicht mehr ausschließlich über die Funktion oder Berufsrolle, sondern zunehmend über die Häufigkeit von Zustellungen definiert. Diese Auslegung wurde bereits in mehreren gerichtlichen Verfahren diskutiert. Zwei Fälle gelten als richtungsweisend.

Schon gewusst?

Die Konferenz der Justizminister (JUMIKO) hat diesen Ansatz bereits 2023 und 2024 aufgegriffen und deutlich gemacht, dass eine passive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs – also die Bereitstellung eines Postfachs zur digitalen Entgegennahme von gerichtlicher Kommunikation – auch für häufig beteiligte Organisationen sinnvoll und notwendig ist. Ziel ist es, Zivilverfahren zu beschleunigen und die Kommunikation mit Gerichten effizienter zu gestalten.

Ob Banken und Versicherungen im Sinne des § 173 ZPO künftig als „zuverlässige Organisationen“ eingestuft werden, liegt bislang noch im Ermessen der Gerichte. Aufgrund ihrer professionalisierten Strukturen und Compliance-Vorgaben könnte jedoch die Ausweitung auf Banken und Versicherungen in naher Zukunft gerichtlich bestätigt werden. Diese Zukunft ist nicht mehr fern: Mit der flächendeckenden Einführung der E-Akte im Jahr 2026 rückt eine verbindliche digitale Kommunikation für alle regelmäßig beteiligten Akteure nähe als je zuvor.

Ab 2026: Aktive Nutzungspflicht und E-Akte werden zur Regel 

Die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) bringt ab dem 1. Januar 2026 einen entscheidenden Wandel im elektronischen Rechtsverkehr. Was bisher als passive Empfangspflicht galt, wird dann zur aktiven Pflicht für alle Verfahrensbeteiligten und das bundesweit und flächendeckend.

Gesetzliche Grundlage: § 298a ZPO

Die Pflicht zur elektronischen Aktenführung ergibt sich aus dem §298a ZPO, der lautet "Die Akten sind elektronisch zu führen."

Diese Pflicht ergibt sich aus der durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (vom 5. Oktober 2021, BGBl. I S. 4607) geschaffenen Regelung in § 298a ZPO und entsprechenden Parallelvorschriften in anderen Verfahrensordnungen (z.B. § 46c VwGO, § 55a SGG, § 65a SGG, § 52a FGO).

Mehr zum Thema E-Akte finden Sie auch in unserem weiterführenden Blogbeitrag. 

Was ändert sich? 

Bis 2025 – passive Nutzungspflicht:
  • Gerichte mĂĽssen elektronische Dokumente empfangen können.
  • Beteiligte (z. B. Rechtsanwälte) mĂĽssen auf einem sicheren Ăśbermittlungsweg nach § 130 a ZPO einreichen.
  • Die AktenfĂĽhrung in Papierform ist weiterhin möglich (Hybridmodell).

Ab 2026 – aktive Nutzungspflicht:

  • Alle Gerichte (bundesweit) mĂĽssen elektronische Akten fĂĽhren.
  • Die Papierakte wird vollständig abgelöst.
  • Jeder Ein- und Ausgang (auch Ausdrucke, Scans) muss in der E-Akte dokumentiert werden.
  • Nachgeordnete Pflicht: Die Justiz selbst muss aktiv auf elektronische Kommunikation setzen – also z. B. elektronische Zustellungen bevorzugen.

Das bedeutet konkret fĂĽr Verfahrensbeteiligte

  • Papierbasierte Schriftsätze sind ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
  • Gerichte prĂĽfen elektronische Formverstöße strenger – z. B. nach § 130d ZPO oder § 14b FamFG.
  • FaxĂĽbermittlungen gelten kĂĽnftig als unzulässig, da sie technisch nicht mit der E-Akte kompatibel sind.
  • Wer nicht digital kommuniziert, verursacht Mehraufwand bei den Gerichten und riskiert negative Verfahrensfolgen.

Fazit: Dynamische Entwicklung mit steigender Verpflichtungsdichte

Die passive Nutzungspflicht gemäß § 173 ZPO ist seit 2024 für viele Berufsträger Realität und auch Alltag. Die Rechtsprechung konkretisiert zunehmend, wer dazugehört. Für bestimmte Gruppen (z. B. Sachverständige, Betreuer, Dolmetscher, usw.), zeichnet sich ab dem Jahr 2026 eine faktische Nutzungspflicht ab. Bereits seit 2024 prüfen die Justizministerien in Nordrhein-Westfalen und Bayern die Einführung einer strukturierten, digitalen Vergütungsabrechnung, die nur über das eBO eingereicht werden kann. Dies würde eine aktive Nutzungspflicht durch die technische Abhängigkeit vom eBO nach sich ziehen.

Parallel implementiert die Justiz strukturierte Datensätze im XML-Format und favorisiert den Versand und Empfang. Die Phase der reinen Digitalisierung ist damit abgeschlossen, es beginnt das Zeitalter der Automatisierung. Die Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz macht auch bei der Justiz nicht halt und klar ist, dass das Faxgerät hier nicht geeignet ist verwertbare Daten zu übertragen. Die Justiz digitalisiert, und wer sich dem verweigert, riskiert Fristversäumnisse, Kostenentscheidungen und langfristig die Teilnahme am Rechtsverkehr selbst.

Impulse aus dem IT-Planungsrat

Mit dem Beschluss zur Umsetzung der föderalen Digitalstrategie hat der IT-Planungsrat am 26.06.2025 einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen, vernetzten und nutzerzentrierten Verwaltung gemacht. Besonders relevant ist dabei die Entscheidung, den ERV künftig in eine gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur des Bundes und der Länder zu integrieren – mit Synergien für Justiz und Verwaltung. Die neue Zielarchitektur, bekannt als „Deutschland-Architektur“ wird derzeit von der Föderale IT-Kooperation (FITKO) gemeinsam mit Bund und Ländern entwickelt. Sie sieht ein zentrales, sicheres Postfachsystem vor – nicht nur für Verwaltungsleistungen, sondern auch für den ERV.

 Vorteile dieser Architektur

  • Standardisierung: Einheitliche Schnittstellen vereinfachen und beschleunigen die Kommunikation mit der Justiz.
  • Effizienz: Gerichte und Kanzleien profitieren von automatisierten Abläufen, BĂĽrger und Organisationen von niedrigschwelligen digitalen Zugängen.
  • Sicherheit: Gemeinsame technische und rechtliche Rahmenbedingungen – z. B. fĂĽr den Identitätsnachweis – erhöhen die Rechtssicherheit.

Auch aus Sicht der Interoperabilität ist dieser Schritt bedeutsam: Wird der ERV als Baustein in eine föderale Zielarchitektur integriert, kann er flexibel mit anderen digitalen Verwaltungsangeboten zusammenspielen und weiterentwickelt werden – sei es im Bereich der digitalen Aktenführung, der automatisierten Zustellung oder künftig sogar bei KI-gestützten Justizanwendungen.

Der Abschied vom PDF-Format als Übertragungsstandard ist eingeleitet. Bereits vor wenigen Wochen wurde die Behördenaktenübermittlungsverordnung verabschiedet. Sie verpflichtet zur Umsetzung technischer Standards bis 2028. Zur 50. Sitzung des IT-Planungsrats im November 2025 soll ein konkreter Umsetzungsplan vorliegen – einschließlich rechtlicher, technischer und organisatorischer Details.

Fazit: Der ERV, lange als Speziallösung betrachtet, wird zum zentralen Element einer modernen digitalen Rechtsinfrastruktur in Deutschland. Nicht nur ein technisches Update – sondern ein echter Fortschritt für den Zugang zum Recht in der digitalen Gesellschaft.

Schon heute besteht die Möglichkeit diesen Zugang über arveo secom zu nutzen und seit dem 26.06.2025 steht auch fest, dass der Zugang über das elektronische Bürger und Organisationenpostfach (eBO) einen weiteren Mehrwert in der Zukunft bringen wird.

arveo secom: Zukunftssichere Lösung für den digitalen Rechtsverkehr

Mit arveo secom stellt EITCO eine modulare Plattform bereit, die Behörden, Unternehmen und Sachverständige optimal bei der Einführung und Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs unterstützt. Die Lösung ist:

  • ERV-konform: UnterstĂĽtzt § 130a, § 173 und § 298a ZPO.
  • VerschlĂĽsselter Versand ĂĽber das OSCI-Protokoll der Justiz.
  • Automatisierbar: Ideal fĂĽr organisationsweite Integration – auch mit bestehenden DMS- oder Fachverfahren.
  • Zukunftsfähig: Bereit fĂĽr strukturierte Datensätze (z. B. XML) und KI-gestĂĽtzte Dokumentenverarbeitung.

Mit arveo secom digitalisieren Sie nicht nur Akten, sondern Sie schaffen eine Grundlage fĂĽr automatisierte, rechtssichere Kommunikation in der Justizwelt von morgen.

Inhalt

Vom Dokumentenarchiv zur intelligenten Plattform

Frühe ECM-Lösungen hatten vor allem ein Ziel: Papierakten digitalisieren und zentral speichern. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen sind die Anforderungen gewachsen. Unternehmen benötigen heute Systeme, die nicht nur Inhalte verwalten, sondern Prozesse automatisieren, Mitarbeitende unterstützen und dabei Compliance-Anforderungen zuverlässig erfüllen.

Moderne Content Services Platforms erfüllen genau diese Anforderungen und entwickeln den klassischen ECM-Ansatz weiter. Sie bieten nicht nur zentrale Zugriffsmöglichkeiten auf sämtliche Unternehmensinhalte, sondern unterstützen auch die automatisierte Verarbeitung, Analyse und Klassifizierung von Informationen und unterstützen die Einhaltung komplexer Compliance-Anforderungen.

Was moderne Content Services Platforms auszeichnet

Im Zentrum moderner CSPs stehen Modularität, Offenheit und Skalierbarkeit. Sie lassen sich nahtlos in bestehende IT-Landschaften integrieren und wachsen flexibel mit den Anforderungen des Unternehmens.

Typische Merkmale:

  • Cloud-Readiness: Ortsunabhängiger Zugriff, hohe Ausfallsicherheit und bedarfsabhängige Skalierung.
  • Offene Schnittstellen (APIs): Einfache Integration in Systeme wie ERP, CRM oder Fachverfahren.
  • Automatisierung durch KI: OCR, Klassifikation und Machine Learning machen manuelle Aufgaben ĂĽberflĂĽssig.
  • Hohe Benutzerfreundlichkeit: Intuitive Oberflächen und mobile Zugriffe steigern die Akzeptanz.
  • Compliance- und Sicherheitsfunktionen: DSGVO-konforme Archivierung, Rollenrechte und transparente Zugriffskontrollen.

Ein Beispiel für diese moderne Plattformstrategie ist die arveo content services platform (arveo csp). Die Lösung zeigt nicht nur in der Praxis, wie effizient CSPs Prozesse optimieren – sondern überzeugt auch auf fachlicher Ebene:

Die arveo content services platform wurde mit dem German Innovation Award 2025 in der Kategorie „Excellence in Business to Business – Information Technologies“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung als Winner unterstreicht den innovativen und praxisnahen Charakter der Lösung und bestätigt: Wer Prozesse digitalisieren will, braucht mehr als eine Dokumentenablage – er braucht eine Plattform fĂĽr die Zukunft.

Die Jury begrĂĽndet ihre Entscheidung wie folgt:

„Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung, große Datenmengen aus verschiedenen Quellen effizient zu organisieren und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Die »arveo Content Services Platform« bietet hierfür eine wegweisende Lösung, indem sie Inhalte zentralisiert, intelligent organisiert und so Arbeitsprozesse spürbar vereinfacht. Dank flexibler Integration in bestehende Systeme und KI-gestützter Funktionen zur Automatisierung und Datenfindung unterstützt sie Unternehmen dabei, Zeit zu sparen und Fehler zu reduzieren. Mit ihrem ganzheitlichen Ansatz und modernster Cloud- Native-Technologie überzeugt die Plattform durch eine bemerkenswerte Kombination aus Sicherheit, Skalierbarkeit und Nutzerorientierung – ein leistungsstarkes Werkzeug, das optimal auf die Bedürfnisse einer digitalisierten Arbeitswelt abgestimmt ist.“ – Jury, German Innovation Award

Das Bild zeigt, zwei Personen bei einer Nominierung vom German Innovation Award

Best-of-Breed statt monolithisch: Flexibel integrieren statt festlegen

Moderne Content Services Platforms verfügen über einen Best-of-Breed-Ansatz. Dieser ermöglicht es Unternehmen, unabhängig von einzelnen Anbietern zu bleiben und für jede Aufgabe oder Funktion die beste verfügbare Lösung auszuwählen. Statt sich auf ein einziges, umfassendes System festzulegen, können Unternehmen spezialisierte Tools für verschiedene Geschäftsbereiche nutzen. Diese Lösungen werden anschließend über Schnittstellen miteinander verbunden, um ein nahtloses Zusammenspiel zu gewährleisten. Das Ziel: maximale Effizienz und Flexibilität durch den Einsatz der besten verfügbaren Tools am Markt. 

Stärken des Best-of-Breed-Ansatzes:

  • Spezialisierung: Jede Lösung ist exakt auf ihre Aufgabe zugeschnitten und liefert dadurch bessere Ergebnisse als All-in-One-Systeme.

  • Modularität: Neue Anwendungen lassen sich jederzeit ergänzen oder ersetzen – ganz ohne Auswirkungen auf die ĂĽbrige Systemlandschaft.

  • Innovationskraft: Durch die gezielte Auswahl agiler Anbieter können Unternehmen technologische Fortschritte schneller nutzen und schneller auf Veränderungen reagieren.

Die arveo content services platform ist genau auf diese Strategie ausgelegt. Die Plattform bietet offene APIs und flexible Integrationsmöglichkeiten, sodass sich verschiedenste Tools und Systeme einfach einbinden lassen und das ohne Vendor Lock-in. Unternehmen können dadurch ihre bestehende IT-Landschaft gezielt erweitern, ohne sie komplett erneuern zu müssen.

Kubernetes: Technologisches Fundament fĂĽr die Zukunft

Ein entscheidender Treiber hinter der Flexibilität und Skalierbarkeit moderner CSPs ist Kubernetes. Die Container-Plattform ermöglicht es, einzelne Dienste unabhängig zu betreiben und bei Bedarf automatisch zu skalieren oder zu aktualisieren, ohne den Betrieb der gesamten Plattform zu beeinträchtigen. Unternehmen profitieren dadurch von einer höheren Ausfallsicherheit, geringeren Infrastrukturkosten, schnellerer Innovationsfähigkeit und einer besseren Ressourcennutzung. Wie arveo csp Kubernetes konkret nutzt, erfahren Sie in einem weiteren Blogartikel.

WeiterfĂĽhrende Informationen erhalten Sie auĂźerdem in unserem White Paper. Lernen Sie, wie Headless-Architekturen, Kubernetes und hybride Infrastrukturen zusammenspielen, um echte digitale Mehrwerte zu schaffen – inklusive Handlungsempfehlungen fĂĽr die Praxis. 

Intelligente Dokumentenverarbeitung mit KI – ein echter Effizienzhebel

KI-Technologien im modernen Dokumentenmanagement sorgen dafür, dass Inhalte automatisch erkannt, klassifiziert und verarbeitet werden können. Dadurch entsteht eine neue Qualität der Informationsverarbeitung, die weit über eine herkömmliche Automatisierung hinausgeht.

Typische Einsatzbereiche von KĂĽnstlicher Intelligenz:

  • Texterkennung (OCR): Eingescannte Dokumente, wie Rechnungen, Formulare oder Verträge, können automatisch ausgelesen und die darin enthaltenen Informationen extrahiert werden – ganz gleich, ob handschriftlich, maschinell geschrieben oder in unterschiedlichem Layout. So wird aus einem statischen PDF ein strukturierter Datensatz, der sofort weiterverarbeitet werden kann.
  • Intelligente Klassifikation: Auf Basis von Inhalt, Format oder Absender werden Dokumente automatisch der richtigen Kategorie zugeordnet – etwa als Eingangsrechnung, Personalunterlage oder Vertrag. Das erleichtert die Ablage, verbessert die Auffindbarkeit und beschleunigt nachgelagerte Prozesse erheblich.
  • Maschinelles Lernen: Das System erkennt wiederkehrende Muster, z. B. regelmäßig eingehende Dokumenttypen oder typische Genehmigungswege, und optimiert sich mit jeder Nutzung weiter. So wird die Verarbeitung im Laufe der Zeit schneller, präziser und effizienter.
  • Proaktive Analyse: In sensiblen Bereichen wie dem Vertragsmanagement identifiziert die KI automatisch Fristen, KĂĽndigungstermine oder fehlende Unterschriften. Diese Informationen werden hervorgehoben oder priorisiert, sodass Mitarbeitende rechtzeitig reagieren und Risiken wie Vertragsstrafen vermeiden können.

Diese intelligenten Funktionen machen Lösungen wie arveo csp zu einem echten Effizienztreiber: Sie erhöhen die Verarbeitungsgeschwindigkeit deutlich, minimieren Fehlerquellen und entlasten Mitarbeitende von zeitaufwändigen Routinetätigkeiten. 

Erfahren Sie in unserem praxisnahen Leitfaden, wie Sie mit arveo csp und integrierter KI dokumentenzentrierte Prozesse zukunftssicher gestalten und die Basis für zukunftsfähige Informationsverarbeitung schaffen.

arveo content services platform – Ihre cloudbasierte ECM-Lösung

Erleben Sie das ECM der nächsten Generation mit der arveo content services platform. Optimieren Sie Ihre Geschäftsprozesse und schaffen Sie eine zentrale, sichere und cloudbasierte Plattform für alle Ihre Unternehmensinhalte nach dem Best-of-Breed-Ansatz. Mit arveo csp profitieren Sie von einer flexiblen und leistungsstarken Lösung, die es Ihnen ermöglicht, die besten verfügbaren Technologien und Anwendungen nahtlos zu integrieren. So vermeiden Sie jeglichen Vendor Lock-in und bleiben unabhängig – Ihr Schlüssel zur digitalen Transformation.

EITCO steht Ihnen als Partner zur Seite, um diesen Wandel erfolgreich zu meistern. Mit unserer Erfahrung und unseren maßgeschneiderten Lösungen unterstützen wir Sie dabei, Ihr ECM fit für die Anforderungen von morgen zu machen. Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Beratungsgespräch. EITCO unterstützt Sie nicht nur bei der Implementierung, sondern begleitet Sie umfassend durch alle Phasen Ihrer digitalen Transformation.

Hier ist Ihr IT-Projekt in den besten Händen

Bevor wir beginnen IT-Lösungen zu entwickeln, die Ihre Geschäftsprozesse intelligent und effektiv verbessern werden, nehmen wir uns die Zeit für ausführliche und persönliche Gespräche.