Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

1. Legacy-ECM-Systeme werden zum Risiko: Veraltete Lösungen bremsen Innovation und gefährden Sicherheit & Compliance.  

2. Modernes ECM ist geschäftskritisch: Cloudfähigkeit, Transparenz, Automatisierung und Integration sind heute zentrale Erfolgsfaktoren – besonders im Mittelstand. 

3. Handlungsbedarf für CIOs: Sie müssen ECM-Modernisierung strategisch angehen – mit Plattformlogik, offenen APIs und zukunftsfähiger Cloud-Architektur. 

Warum ist eine ECM-Modernisierung relevant?

Was früher als optional galt, ist heute geschäftskritisch: Laut Bitkom setzen bereits rund 84 % der Unternehmen auf ein Enterprise Content Management (ECM). Der Trend ist eindeutig und er beschleunigt sich weiter. Gerade im Mittelstand wird deutlich, welchen Einfluss ein leistungsfähiges ECM-System auf den Unternehmenserfolg hat. Inhalte zentral zu verwalten bedeutet:

  • weniger Suchaufwand
  • höhere Transparenz
  • bessere Einhaltung von Compliance-Vorgaben
  • eine Grundlage für Automatisierung

Hinzu kommt: Viele Unternehmen stehen unter wachsendem Effizienzdruck. Ein modernes ECM-System hilft dabei, Prozesse zu entlasten und Ressourcen gezielt einzusetzen.  

Auch der Wandel hin zu digitaler Kommunikation verstärkt den Handlungsdruck. Laut Bitkom möchten neun von zehn Unternehmen analoge Post durch digitale Prozesse ersetzen. Ohne ein leistungsfähiges Enterprise Content Management ist das kaum umsetzbar – denn ein ECM-System begleitet Dokumente über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg: von der Erfassung bis zur Archivierung.

Harald Becher, Experte für ECM-Projekte bei EITCO ordnet ein:

„Aus unserer Erfahrung zeigt sich, viele eingesetzte ECM-Systeme sind 10 bis 20 Jahre alt, monolithisch aufgebaut und kaum noch updatefähig – oft ohne echte Weiterentwicklung durch den Hersteller. Für CIOs im Mittelstand wird ein veraltetes ECM schnell zum Kosten- und Risikofaktor.“

Welche Risiken und Grenzen bringt ein veraltetes ECM-System mit sich?

Die fünf nachfolgenden Punkte verdeutlichen die Risiken und Grenzen veralteter ECM-Systeme: 

Sicherheits- und Compliance-Risiken

Moderne Compliance-Anforderungen gehen weit über klassische Archivierung hinaus. Ein leistungsfähiges ECM muss jede Interaktion mit einem Dokument nachvollziehbar machen – von der Erstellung über Bearbeitung und Freigabe bis hin zur Löschung. Viele ältere ECM-Systeme können diese Audit Trails nicht komplett abbilden. Es fehlt an durchgängiger, manipulationssicherer Transparenz über den gesamten Dokumentenlebenszyklus.

Hinzu kommt: Anforderungen wie verschlüsselte Datenhaltung oder Zero-Trust-Sicherheitsmodelle lassen sich in Legacy-Systemen oft nur unzureichend umsetzen. Das erhöht Risiken bei regulatorischen Prüfungen und internen Kontrollen erheblich.

Ein leistungsfähiges ECM muss lückenlos erfassen:

  • wer, wann welche Änderungen vorgenommen hat
  • welche Systeme und Dienste beteiligt waren
  • wie Inhalte verarbeitet wurden

Fehlende Cloudfähigkeit und Skalierbarkeit

Ein ECM-System ist nicht automatisch zukunftsfähig, nur weil es „in der Cloud betrieben“ wird. Moderne Cloud ECM-Lösungen sind von Grund auf anders gedacht und basieren auf:

  • Containerisierung (z. B. Kubernetes)
  • API-first-Ansätze
  • Microservices
  • Skalierung

Die meisten klassischen ECM-Systeme erfüllen diese Anforderungen nicht und haben damit einen klaren Wettbewerbsnachteil.

Hoher Integrationsaufwand und fehlende Plattformlogik

Ein modernes ECM muss sich nahtlos in bestehende IT-Landschaften integrieren – etwa in ERP-, CRM- oder Fachanwendungen. Während heutige Systeme auf offene APIs setzen, arbeiten viele Legacy-ECM Systeme mit proprietären Schnittstellen oder veralteten Technologien. Die Folgen: hohe Integrationskosten, lange Projektlaufzeiten und eine steigende Fehleranfälligkeit.

Keine Grundlage für Automatisierung und KI

Oftmals fehlen alten ECM-Systemen moderne Datenmodelle, strukturierte Metadatenkonzepte und leistungsfähige APIs. Ohne diese Basis lassen sich weder KI-Anwendungen noch weitergehende Automatisierungen sinnvoll umsetzen.

Steigende Betriebskosten

Neben technischen Einschränkungen wird auch die wirtschaftliche Dimension immer kritischer. Der Betrieb veralteter ECM-Systeme verursacht z. B. hohe Lizenz- und Infrastrukturkosten, steigenden Wartungsaufwand, Abhängigkeit von spezialisierten Fachkräften. Das Ergebnis ist eine klare Schieflage: steigende Kosten bei abnehmendem Mehrwert.

Unser Experte Harald Becher nennt drei essenzielle Anforderungen, was moderne ECM-Plattformen leisten müssen:

  • Ein ECM-System ohne Cloudfähigkeit ist nicht zukunftsfähig – Flexibilität und Skalierbarkeit sind Pflicht.
  • Ein ECM ohne durchgängige Audit Trails ist nicht compliance-fähig – Transparenz ist Pflicht.
  • Ein System ohne Integrationsfähigkeit ist nicht wettbewerbsfähig – Plattformdenken ist Pflicht.

Checkliste herunterladen und in weniger als 10 Minuten Ihren ECM-Reifegrad bewerten

ECM ablösen: Handlungsperspektive für CIOs im Mittelstand

Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob ein bestehendes ECM-System abgelöst werden sollte – sondern wann und wie. Die nachfolgenden Punkte bieten CIOs im Mittelstand einen Überblick, worauf das ECM konkret geprüft werden sollte:

Status Quo des ECM-Systems kritisch bewerten

Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Entscheidend sind dabei nicht nur technische Details, sondern vor allem Zukunftsfähigkeit und Integrationspotenzial.

Zentrale Fragen:

  • Ist mein aktuelles ECM-System wirklich cloud-fähig – oder nur „cloud-betrieben“?
  • Gibt es revisionssichere Audit Trails über den gesamten Dokumentenlebenszyklus?
  • Lassen sich moderne Anwendungen über APIs integrieren?
  • Ist die Architektur modular aufgebaut und skalierbar?
  • Verfolgt der Hersteller eine klare Innovations- und Cloud-Strategie?

Wirtschaftlichkeit und Risiken ganzheitlich betrachten

Neben der Technologie spielt die Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Rolle. Wichtige Bewertungsfaktoren sind dabei:

  • Wie hoch sind die laufenden Betriebs- und Wartungskosten meines bestehenden ECM-Systems?
  • Welche Kosten entstehen für neue Integrationen oder Anpassungen?
  • Welche Risiken ergeben sich durch fehlende Compliance oder Sicherheitslücken?
  • Wie stark bindet das aktuelle System interne IT-Ressourcen?

Modernes ECM in der Praxis: Mit arveo csp zur zukunftsfähigen Plattform

Heutzutage sind Lösungen gefragt, die nicht nur verwalten, sondern aktiv Prozesse unterstützen, sich nahtlos integrieren und flexibel weiterentwickeln lassen. Ein cloudbasiertes Enterprise Content Management wie arveo content services platform (arveo csp) ist genau auf diese Anforderungen ausgelegt.

arveo csp bietet:

  • Containerisierte Bereitstellung für flexible Betriebsmodelle (Cloud, hybrid oder On-Premise)
  • Offene APIs für eine einfache Integration in bestehende Systemlandschaften
  • Unterstützung von Automatisierung und KI-basierten Anwendungsfällen
  • Revisionssichere Audit Trails für maximale Transparenz und Compliance
  • Modulare Erweiterbarkeit

Für Unternehmen – insbesondere im Mittelstand – entsteht so die Möglichkeit, ihr Enterprise Content Management strategisch neu auszurichten: weg von gewachsenen Legacy-Strukturen, hin zu einer integrierten, skalierbaren und zukunftssicheren Plattform.

Jetzt den nächsten Schritt gehen

Sie möchten wissen, wie zukunftsfähig Ihr aktuelles ECM-System ist?

Laden Sie sich unsere PDF herunter und erfahren Sie in kürzester Zeit, wie Sie Ihr Enterprise Content Management richtig einordnen und die nächsten Schritte in Richtung modernes ECM gezielt planen.

 

Quellen 

  • https://bitkom-research.de/node/1047

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

1. Digitalisierung ist für Hochschulen Pflicht und Chance zugleich: EGovG und OZG treiben die Digitalisierung voran – gleichzeitig bieten sie Hochschulen die Möglichkeit, ihre Verwaltungsprozesse zukunftsfähig zu gestalten.

2. Medienbrüche und Insellösungen sind das zentrale Problem: Fragmentierte IT-Systeme und nur teilweise digitalisierte Prozesse führen zu Mehraufwand, Intransparenz und unnötig langen Bearbeitungszeiten.

3. Durchgängige workflowgestützte Prozesse schaffen echten Mehrwert: Erst vollständig digitalisierte und integrierte Abläufe – unterstützt durch DMS, ECM und Automatisierung – sorgen für Effizienz und bessere Zusammenarbeit.

Digitalisierung der Hochschulverwaltung: Vom gesetzlichen Auftrag zur strategischen Chance

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist seit vielen Jahren ein zentrales politisches Thema in Deutschland. Während sich viele Diskussionen im Kontext der Verwaltungsmodernisierung auf Ministerien, Behörden oder kommunale Verwaltungen konzentrieren, sind auch Hochschulen und Universitäten von diesen Entwicklungen betroffen. Als Teil des öffentlichen Sektors stehen sie ebenfalls vor der Aufgabe, ihre Verwaltungsprozesse schrittweise zu digitalisieren. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Hochschulen noch mit einer fragmentierten IT-Landschaft arbeiten. Unterschiedliche Systeme existieren häufig parallel, etwa Campusmanagementsysteme, Dokumentenmanagementlösungen (DMS), Fachanwendungen einzelner Abteilungen oder individuelle Datenbanken. Die genannten Systeme sind nicht immer vollständig miteinander vernetzt. 

Die Folge sind Informationssilos, doppelte Datenerfassung, Medienbrüche und komplizierte Prozessabläufe.Hinzu kommt, dass häufig nur einzelne Prozessschritte digitalisiert werden. So wird beispielsweise ein Formular online bereitgestellt, während die anschließende Bearbeitung weiterhin manuell erfolgt. 

Dadurch bleibt das Potenzial digitaler Verwaltungsprozesse oft ungenutzt.Gerade an Hochschulen ist der Bedarf an effizienten Verwaltungsabläufen jedoch besonders hoch. Große Universitäten betreuen zehntausende Studierende sowie zahlreiche wissenschaftliche Mitarbeitende, Verwaltungskräfte und externe Antragstellende durch Drittmittelprojekte. Digitale Prozesse sind deshalb nicht nur Nice-to-have, sondern eine zentrale Voraussetzung für eine zukunftsfähige und leistungsfähige Hochschulverwaltung.

Die drei häufigsten Arten von Medienbrüchen in der deutschen Hochschulverwaltung

  • Papierbasierte Antrags- und Verwaltungsprozesse trotz digitaler Eingangskanäle
  • Nicht integrierte Insellösungen (z. B. Studierendenverwaltung, Prüfungsverwaltung und Finanzsysteme)
  • Bruch zwischen E-Government-/Onlinezugang und interner Sachbearbeitung

Warum Hochschulen besonders von der Verwaltungsdigitalisierung betroffen sind

Hochschulen verfügen über eine Vielzahl komplexer Verwaltungsprozesse, die häufig mehrere Organisationseinheiten einbeziehen. Dazu zählen beispielsweise Berufungsverfahren für Professuren, Promotions- und Habilitationsverfahren, Prozesse im Drittmittelmanagement oder die Verwaltung von Prüfungen und Personalangelegenheiten.

Diese Abläufe sind meist stark reguliert und beinhalten mehrere Genehmigungsschritte, umfangreiche Dokumentationen sowie unterschiedliche Zuständigkeiten. Ohne digitale Unterstützung entstehen schnell lange Bearbeitungszeiten und eine geringe Transparenz über den aktuellen Bearbeitungsstand.

Digitale Prozessplattformen können hier helfen, Abläufe zu strukturieren, Zuständigkeiten klar zu definieren und Informationen zentral verfügbar zu machen. Dadurch lassen sich Verwaltungsprozesse nicht nur effizienter gestalten, sondern auch besser nachvollziehen und steuern.

Welche Rolle spielen EGovG und OZG bei der Digitalisierung von Hochschulen?

Zwei zentrale gesetzliche Grundlagen treiben die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland maßgeblich voran: das E-Government-Gesetz (EGovG) und das Onlinezugangsgesetz (OZG). Beide Gesetze verfolgen das Ziel, Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen und interne Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.

Das E-Government-Gesetz (EGovG)

Das E-Government-Gesetz wurde bereits 2013 eingeführt, um die elektronische Kommunikation sowie digitale Verwaltungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die elektronische Aktenführung (E-Akte). Dokumente und Verwaltungsvorgänge sollen digital erstellt, bearbeitet und archiviert werden, sodass papierbasierte Akten langfristig ersetzt werden können. Gleichzeitig soll die Kommunikation zwischen Bürgern, Organisationen und Behörden zunehmend elektronisch erfolgen.

Für Hochschulen betrifft dies insbesondere interne Verwaltungsbereiche wie Personalverwaltung, Prüfungsämter oder Forschungsverwaltung. Die Einführung digitaler Akten und digitaler Prozesse bildet damit eine wichtige Grundlage für eine effiziente Verwaltung.

Die Einführung der E-Akte ist für Hochschulen nicht nur eine Effizienzfrage, sondern auch gesetzlich terminiert. Alle Informationen zu Pflichten im Rahmen der E-Akte, lesen Sie im Blogartikel „E-Akte in der Verwaltung: Fundament der digitalen Verwaltungsarbeit“.  

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Mit dem OZG wurde 2017 eine weitere zentrale Grundlage für die Digitalisierung geschaffen. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über digitale Portale zugänglich zu machen. Ziel des Gesetzes ist es, Bürgern sowie Organisationen einen einfachen und digitalen Zugang zu staatlichen Leistungen zu ermöglichen. 

Auch Hochschulen bieten eine Vielzahl von Leistungen an, die unter diese Regelung fallen. Dazu gehören beispielsweise Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren, die Beantragung von Studienbescheinigungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen oder Promotionsverfahren. Solche Leistungen müssen langfristig digital zugänglich und möglichst medienbruchfrei bereitgestellt werden.

Medienbruchfreie digitale Verwaltungsprozesse als Ziel der EGovG,- und OZG-Umsetzung

Ein zentrales Ziel der Verwaltungsdigitalisierung – und damit auch der Umsetzung von EGovG und OZG – ist die Einführung medienbruchfreier digitaler Verwaltungsprozesse. Dabei werden alle Prozessschritte von der Antragstellung über die Bearbeitung bis hin zur Archivierung vollständig digital abgebildet.

In vielen Organisationen entstehen Medienbrüche noch immer dann, wenn digitale Formulare zwar online ausgefüllt werden können, anschließend jedoch ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt werden müssen. Solche Abläufe verursachen zusätzlichen Aufwand, erhöhen die Fehleranfälligkeit und verlängern Bearbeitungszeiten.

Im Zuge der Digitalisierung der Hochschulverwaltung geht es deshalb darum, Prozesse durchgängig digital zu gestalten. Anträge werden online gestellt, automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet und digital geprüft. Genehmigungen erfolgen über elektronische Freigaben oder digitale Signaturen, während alle relevanten Dokumente direkt in einer digitalen Akte abgelegt werden.

Gerade im Hochschulkontext lassen sich zahlreiche Verwaltungsleistungen auf diese Weise effizient digitalisieren – etwa Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren, Prüfungsanmeldungen, Anerkennungsprozesse oder interne Serviceanfragen. Durch die Digitalisierung solcher Abläufe können Hochschulen Verwaltungsprozesse deutlich beschleunigen und gleichzeitig die Transparenz erhöhen.

Thomas Gebel von EITCO über die Digitalisierung von Hochschulen:

„In unseren Projekten erleben wir immer wieder, dass die digitale Transformation der Hochschulverwaltungen weit mehr ist als ein technisches Vorhaben. Sie verlangt ein Zusammenspiel aus modernen Verwaltungsprozessen, geeigneten Organisationsstrukturen und der aktiven Einbindung der Menschen. Der Erfolg entsteht dort, wo Hochschulen sich vernetzen, voneinander lernen und gemeinsame Standards aufbauen. Genau diesen Gedanken verfolgen wir bei EITCO: Wir unterstützen Hochschulen ganzheitlich, strategisch wie organisatorisch, um gemeinsam eine zukunftsfähige und durchgängige digitale Verwaltungslandschaft zu schaffen.“ – Thomas Gebel, European IT Consultancy EITCO GmbH

Die Rolle von ECM, DMS und Workflow-Automatisierung im Hochschulkontext

Um Verwaltungsprozesse nachhaltig und langfristig zu digitalisieren, reicht es nicht aus, einzelne Formulare online bereitzustellen. Entscheidend ist eine Plattform, die Dokumente, Informationen und Prozesse miteinander verbindet und dadurch durchgängige digitale Abläufe ermöglicht. Technologien wie Enterprise Content Management (ECM), Dokumentenmanagementsysteme (DMS) und Workflow-Automatisierung spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, Dokumente zentral zu verwalten, Verwaltungsprozesse strukturiert abzubilden und Bearbeitungsschritte automatisiert zu steuern.

Digitale Prozesssteuerung durch Workflows

Workflow-Technologien unterstützen Hochschulen dabei, komplexe Verwaltungsprozesse systematisch zu steuern. Anträge, Dokumente oder Vorgänge werden automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet, Bearbeitungsschritte werden dokumentiert und Genehmigungen digital erteilt.

Gerade bei Prozessen mit mehreren Beteiligten – etwa bei Promotionsverfahren, Anerkennungsprozessen oder Berufungsverfahren – sorgt eine workflowgestützte Steuerung für klare Zuständigkeiten und transparente Abläufe. Bearbeitungsstände lassen sich jederzeit nachvollziehen, während automatische Benachrichtigungen die beteiligten Personen über notwendige Schritte informieren.

Ein Blick in die Praxis zeigt, wie wirkungsvoll die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen gelingen kann:

Die Qualitätssicherung der Masteraktenlösungen ermöglicht eine reibungslose Implementierung und Skalierbarkeit, sodass Hochschulen in NRW nun von einer standardisierten, und zukunftssicheren digitalen Aktenführung profitieren. Dabei hat EITCO mit seiner Expertise maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung beigetragen.“ – Fabi Meduri, Kompetenzzentrum E-Akte.NRW

Vertragsmanagement als wichtiger Bestandteil der Hochschulverwaltung

Ein relevanter Anwendungsbereich im Hochschulumfeld ist das digitale Vertragsmanagement. Hochschulen schließen eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge ab, die häufig mehrere Organisationseinheiten betreffen und über längere Zeiträume hinweg verwaltet werden müssen.

Dazu zählen beispielsweise Forschungs- und Drittmittelverträge, Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, Lizenzverträge, Beschaffungs- oder Dienstleistungsverträge.

Was bringt mir ein Vertragsmanagement?

  • Klassifizierung von Verträgen
  • Ortsunabhängiger Zugriff
  • Durchlaufzeiten werden reduziert
  • Vergleichbarkeit von Angeboten/Verträgen
  • Vertragsfristen werden eingehalten

In vielen Hochschulen werden solche Verträge noch dezentral verwaltet. Dadurch fehlt häufig ein zentraler Überblick über Vertragslaufzeiten, Zuständigkeiten oder vertragliche Verpflichtungen. Ein digitales Vertragsmanagement schafft hier Transparenz, indem Verträge strukturiert erfasst, zentral abgelegt und mit den entsprechenden Projekten oder Vorgängen verknüpft werden.

Automatisierte Funktionen können zudem helfen, Vertragsfristen zu überwachen, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Vertragsinhalte besser vergleichbar zu machen. Gerade im Kontext von Drittmittelprojekten oder Forschungskooperationen unterstützt ein systematisches Vertragsmanagement die Verwaltung erheblich und reduziert organisatorische Risiken.

Webinar: Ganzheitliches Vertragsmanagement für Hochschulen

EITCO begleitet Hochschulen ganzheitlich – von der Analyse über die Implementierung bis zum Betrieb. In unserem Webinar zeigen wir, wie Hochschulen Verträge strukturiert im DMS verwalten, Fristen automatisiert überwachen und jederzeit den Überblick über laufende Verträge behalten.

Digitale Hochschulverwaltung als Antwort auf steigende Anforderungen

Die Digitalisierung der Hochschulverwaltung wird nicht nur durch gesetzliche Anforderungen wie das E-Government-Gesetz und das OZG vorangetrieben. Auch die Erwartungen der Nutzenden verändern sich. Studierende sind es gewohnt, viele Dienstleistungen digital zu nutzen – von der Terminbuchung bis zur Online-Bewerbung. Entsprechend erwarten sie auch von Hochschulen digitale Antragstellungen, transparente Bearbeitungsstände und schnelle, unkomplizierte Verfahren.

Papierformulare oder mehrfache Dateneingaben wirken in diesem Kontext nicht mehr zeitgemäß. Hochschulen, die ihre Verwaltungsprozesse konsequent digitalisieren und medienbruchfreie Abläufe schaffen, erfüllen daher nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern verbessern auch ihre Servicequalität nachhaltig.

Doch nicht nur Studierende profitieren von einer digitalen Verwaltung. Auch für Mitarbeitende in der Hochschulverwaltung bietet die Digitalisierung erhebliche Vorteile im Arbeitsalltag. Automatisierte Workflows, zentrale Dokumentenablagen und transparente Prozesse reduzieren den administrativen Aufwand und erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Fakultäten, Verwaltungseinheiten und zentralen Diensten.

Sie möchten Ihre Hochschulverwaltung digitalisieren?

Inhalt

E-Rechnungspflicht für Unternehmen: Eingangsrechnungsverarbeitung zukunftssicher gestalten

 

„In welcher Freigabestufe sind wir eigentlich?“, „Bei wem liegt die Rechnung?“, „Warum dauert die Prüfung so lange?“

Wenn Ihnen diese Fragen bekannt vorkommen, sind Sie nicht allein. Trotz fortschreitender Digitalisierung kämpfen viele Unternehmen in der Eingangsrechnungsverarbeitung weiterhin mit fehlender Transparenz, manuellen Zwischenschritten und Medienbrüchen. Die Folge: lange Durchlaufzeiten, unnötige Rückfragen, erhöhtes Fehlerrisiko und eingeschränkte Steuerungsmöglichkeiten.

Mit der E-Rechnungspflicht steigt nun zusätzlich der regulatorische Druck. Was zunächst wie eine rein gesetzliche Anforderung wirkt, entpuppt sich in der Praxis als strukturelle Herausforderung: Unternehmen, deren Prozesse heute bereits ineffizient oder unzureichend integriert sind, stoßen bei der Umstellung auf strukturierte E-Rechnungen schnell an ihre Grenzen. Die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) wird damit zum Treiber für eine grundlegende Modernisierung der Eingangsrechnungsverarbeitung.

Moderne Eingangsrechnungsverarbeitung: Struktur statt Medienbruch

Die Eingangsrechnungsverarbeitung umfasst alle organisatorischen und fachlichen Schritte vom Rechnungseingang bis zur revisionssicheren Archivierung. Ziel ist ein durchgängiger, standardisierter Prozess, der manuelle Aufwände reduziert, Transparenz schafft und Compliance-Anforderungen zuverlässig erfüllt.Rechnungen erreichen Unternehmen heutzutage über unterschiedliche Kanäle:

  • Papierrechnungen per Post
  • PDF-Rechnungen per E-Mail
  • Strukturierte E-Rechnungen wie XRechnung oder ZUGFeRD

Eine zukunftssichere elektronische Rechnung im Unternehmen erfordert daher die Bündelung aller Eingangskanäle. Papier wird digitalisiert, Daten strukturiert erfasst, geprüft und in definierte Freigabeprozesse überführt. Nach der sachlichen, fachlichen und rechnerischen Prüfung erfolgt die Übergabe an das ERP-System sowie die GoBD-konforme Archivierung. Das Ergebnis: ein transparenter, revisionssicherer und medienbruchfreier Prozess.

Sie möchten mehr erfahren? Lesen Sie unseren kostenfreien Leitfaden zum Thema Eingangsrechnungsverarbeitung! 

Hintergrundwissen

Die EN 16931 ist eine europäische Norm für elektronische Rechnungen und legt fest, wie elektronische Rechnungen technisch aufgebaut sein müssen: standardisiert, strukturiert und maschinenlesbar. Sie stellt sicher, dass E-Rechnungen europaweit interoperabel sind. Die E-Rechnungspflicht, wie sie etwa im deutschen Wachstumschancengesetz verankert ist, verpflichtet Unternehmen, strukturierte E-Rechnungen empfangen und in Zukunft auch versenden zu können.

XRechnung und ZUGFeRD: Die wichtigsten E-Rechnungsformate in Deutschland

Für den elektronischen Rechnungsaustausch haben sich in Deutschland vor allem zwei strukturierte Formate durchgesetzt: XRechnung und ZUGFeRD. Beide ermöglichen eine automatisierte, maschinenlesbare Verarbeitung, unterscheiden sich jedoch in ihrer technischen Ausgestaltung und ihrem typischen Einsatzbereich.

XRechnung

  • Reines XML-Format
  • Keine visuelle Darstellung
  • Verpflichtender Standard im B2G-Bereich
  • EN-16931-konform
  • Optimal für vollständig automatisierte Prozesse

ZUGFeRD

  • Hybridformat (PDF/A-3 + XML-Datensatz)
  • Visuell lesbar und maschinenverarbeitbar
  • Besonders geeignet für Unternehmen mit kombinierter Prüfanforderung

Eine einfache PDF-Datei erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung. Im künftigen B2B-Rechnungsaustausch sind ausschließlich strukturierte, EN-16931-konforme Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD zulässig.

6 Vorteile der E-Rechnung für Unternehmen 

  • Schnellere Durchlaufzeiten 
  • Geringere Fehlerquoten 
  • Höhere Transparenz im Freigabeprozess 
  • Revisionssichere Dokumentation 
  • Direkte Integration in digitale Workflows 
  • Zukunftssicherheit im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen 

Lesen Sie unser Praxisbeispiel und erfahren Sie, wie ATESTEO mit EITCO seine Eingangsrechnungsverarbeitung erfolgreich optimiert hat. 

Von der Papierrechnung zur automatisierten Eingangsrechnungsverarbeitung

Die Umwandlung von analogen oder unstrukturierten Rechnungen in strukturierte, maschinenlesbare Datensätze ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Eingangsrechnungsprozesse. Sowohl Cloud- als auch On-Premises-Lösungen setzen hierfür auf intelligente Technologien, um eine durchgängige und automatisierte Weiterverarbeitung zu ermöglichen.

OCR (Optical Character Recognition) bildet dabei die technologische Grundlage: Sie erkennt maschinell erstellte Texte in gescannten Dokumenten oder PDF-Dateien und wandelt diese in durchsuchbare, digitale Inhalte um. So werden Rechnungen erstmals systemseitig auswertbar.

ICR (Intelligent Character Recognition) erweitert diesen Ansatz um die Erkennung handschriftlicher oder schwer lesbarer Zeichen. Auch wenn handschriftliche Elemente im Rechnungsumfeld seltener vorkommen, spielt diese Technologie beispielsweise bei Formularen oder ergänzten Belegen eine Rolle.

Darüber hinaus kommt zunehmend KI-gestützte Datenextraktion zum Einsatz. Moderne Machine-Learning-Modelle analysieren Layout, Struktur und Kontext einer Rechnung. Sie identifizieren automatisch relevante Kopfdaten wie Kreditor, Rechnungsnummer oder Rechnungsdatum sowie Positionsdaten, Beträge und Steuerinformationen. Gleichzeitig können sie Abweichungen erkennen, Daten mit Stamminformationen abgleichen und aus wiederkehrenden Mustern lernen. Mit jeder verarbeiteten Rechnung steigt die Qualität der automatischen Erkennung.

Nach der Extraktion erfolgt die Strukturierung und Validierung der Daten. Die Informationen werden in ein standardisiertes Format – etwa XML oder direkt in das Zielformat des ERP-Systems – überführt. Validierungsmechanismen prüfen Vollständigkeit, Konsistenz und formale Anforderungen. Dieser Schritt ist essenziell, um gesetzliche Vorgaben wie GoBD oder die Anforderungen der E-Rechnung zuverlässig einzuhalten.

Je nach Rechnungsformat unterscheidet sich der Automatisierungsgrad:

  • Papierrechnungen sind rein analog und erfordern eine manuelle Erfassung, was Zeit kostet, und Fehler begünstigt.
  • PDF-Rechnungen sind zwar digital verfügbar, jedoch unstrukturiert. Erst durch OCR- oder KI-Verfahren werden ihre Inhalte nutzbar – mit potenziellen Erkennungsunsicherheiten.
  • Strukturierte E-Rechnungen basieren auf standardisierten XML-Daten und sind von Beginn an maschinenlesbar. Sie ermöglichen eine vollständig automatisierte Verarbeitung und bilden die Grundlage effizienter, digitaler Finanzprozesse.

Je strukturierter das Format, desto geringer ist der manuelle Aufwand und desto höher sind Effizienz, Transparenz und Prozesssicherheit. Das übergeordnete Ziel bleibt dabei stets gleich: Aus unterschiedlichsten Eingangsformaten entsteht ein konsistenter, geprüfter und digitaler Datensatz, der medienbruchfrei in nachgelagerte Systeme integriert und dort automatisiert weiterverarbeitet werden kann. So wird die Eingangsrechnungsverarbeitung zum durchgängigen, skalierbaren Prozess und die E-Rechnung zum zentralen Baustein moderner Finanzarchitekturen.

Das richtige Betriebsmodell finden: Cloud, On-Premises oder eine hybride Lösung?

Die Entscheidung für ein Betriebsmodell ist weit mehr als eine technische Detailfrage. Sie bestimmt maßgeblich die zukünftige Architektur und Leistungsfähigkeit der Lösung. Sowohl Cloud- als auch On-Premises-Modelle bieten klare Vorteile. In der Praxis zeigt sich jedoch zunehmend: Viele Unternehmen setzen auf hybride Konzepte, um die Stärken beider Ansätze gezielt zu verbinden. Welche Variante die richtige ist, hängt von individuellen fachlichen, regulatorischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Anforderungen ab.

On-Premises-Lösungen werden im eigenen Rechenzentrum oder in dedizierten Infrastrukturen betrieben. Sie bieten maximale Kontrolle über Daten, Systeme und Sicherheitsmechanismen. Gleichzeitig liegen Wartung, Updates, Skalierung und Betrieb in der Verantwortung des Unternehmens. Dieses Modell eignet sich insbesondere bei hohen Compliance-Anforderungen, sensiblen Informationen, gewachsenen IT-Landschaften oder stark angepassten Prozessen.

Cloud-Lösungen hingegen werden vom Anbieter bereitgestellt und über Weboberflächen oder Apps genutzt. Sie zeichnen sich durch kurze Implementierungszeiten, automatische Aktualisierungen und flexible Skalierbarkeit aus. Moderne Funktionen – etwa KI-gestützte Verarbeitung – stehen schnell zur Verfügung. Der interne IT-Aufwand reduziert sich, während Kosten transparenter und planbarer werden. Die Anbindung an bestehende Systeme erfolgt in der Regel über standardisierte Schnittstellen.

Ein klares Entweder-oder ist nicht immer ganz einfach zu beantworten. Hybride Modelle kombinieren beispielsweise Cloud-Anwendungen mit lokaler Datenhaltung oder ermöglichen eine schrittweise Migration bestehender Systeme. Entscheidungsrelevant sind dabei Aspekte wie IT-Strategie, Sicherheits- und Compliance-Vorgaben, Integrationsanforderungen, verfügbare Ressourcen, Budgetstruktur und gewünschte Skalierbarkeit. Letztlich kommt es nicht allein auf das Betriebsmodell an, sondern auf eine sichere, leistungsfähige und zukunftsorientierte Gesamtarchitektur.

Die Lösung: Digitale Eingangsrechnungsverarbeitung mit EITCO

Um Prozesse im Rechnungseingang nachhaltig zu optimieren, bietet EITCO eine modulare und flexibel einsetzbare Lösung – wahlweise in der Cloud oder On-Premises. Sie integriert sich nahtlos in bestehende IT- und ERP-Landschaften und passt sich individuellen organisatorischen Anforderungen an.

Im Kern steht der EITCO invoice processor: Er automatisiert die Erfassung, Prüfung und Übergabe von Rechnungsdaten – unabhängig vom Format, ob PDF, ZUGFeRD oder XRechnung. Technologien wie OCR, KI-gestützte Datenextraktion und regelbasierte Workflows ermöglichen eine weitgehend automatische Kontierung und Freigabe wiederkehrender Rechnungen. Auch komplexe Prüf- und Freigabelogiken lassen sich flexibel abbilden. Selbstverständlich erfolgt die Verarbeitung GoBD- und DSGVO-konform sowie im Einklang mit den Anforderungen der E-Rechnungspflicht, inklusive revisionssicherer Dokumentation und Archivierung.

Über Standardschnittstellen, etwa zu DATEV, SAP Business One oder anderen ERP-Systemen, wird eine durchgängige, medienbruchfreie Prozesskette vom Rechnungseingang bis zur Buchung sichergestellt.

Ergänzend sorgt der EITCO invoice monitor für volle Transparenz im Prozess. Ein rollenbasiertes Dashboard zeigt in Echtzeit den Status jeder Rechnung, aktuelle Freigabestufen und Fristen. Engpässe werden frühzeitig sichtbar, Verantwortlichkeiten klar zugeordnet und Eskalationen automatisiert gesteuert. So bleiben selbst bei hohem Belegvolumen alle Vorgänge nachvollziehbar und steuerbar.

Von der Anforderungsanalyse über die Konfiguration bis zum Go-Live begleitet EITCO die Einführung strukturiert und praxisnah. Das Ergebnis ist eine skalierbare, zukunftssichere Lösung, die Effizienz, Compliance und Transparenz in der Eingangsrechnungsverarbeitung vereint.

Inhalt

Warum KI in Behörden gerade jetzt den Unterschied macht

Die tägliche Arbeit in Behörden ist in hohem Maße dokumentengetrieben. Anträge, Nachweise, Stellungnahmen, Bescheide und interne Vermerke bilden die Grundlage nahezu jedes Fachverfahrens. Gleichzeitig steigen Dokumentenvolumen, Verfahrenskomplexität und regulatorische Anforderungen kontinuierlich. Digitale Eingangskanäle, umfangreiche E-Mail-Kommunikation und wachsende Dokumentationspflichten führen dazu, dass Informationen zwar schneller verfügbar sind, ihre Strukturierung und Auswertung jedoch immer mehr Zeit beanspruchen.

Ein erheblicher Teil der Arbeitszeit in dokumentenintensiven Fachverfahren entfällt daher nicht auf die eigentliche fachliche Bewertung, sondern auf vorbereitende Tätigkeiten: das Sichten umfangreicher Akten, das Zuordnen eingehender Unterlagen, das Erfassen von Metadaten oder die Recherche nach relevanten Dokumenten in komplexen Vorgängen. Gerade vor dem Hintergrund knapper personeller Ressourcen und steigender Fallzahlen wird deutlich, dass diese Aufgaben effizienter unterstützt werden müssen.

Moderne KI-Funktionen innerhalb bestehender DMS- und ECM-Systeme setzen genau hier an. Sie unterstützen bei der Informationserschließung, ohne Entscheidungsprozesse oder Zuständigkeiten zu verändern.

White Paper kostenlos herunterladen!

Laden Sie jetzt unser kostenloses White Paper "Künstliche Intelligenz in der Verwaltung" herunter und prüfen Sie mit unserem Selbstcheck, wie gut Ihre Verwaltung bereits auf den Einsatz von KI vorbereitet ist.

KI-Funktionen in ECM-Systemen: Klarer Fokus auf Assistenz

Der Einsatz von KI im behördlichen Umfeld verfolgt einen klar abgegrenzten Ansatz. Es geht nicht um autonome Verwaltungsentscheidungen oder die vollautomatisierte Erstellung von Bescheiden. Im Mittelpunkt stehen Assistenzfunktionen innerhalb der E-Akte. Dazu gehören insbesondere:

  • intelligente, semantische Suche
  • automatische Dokumentenklassifikation
  • KI-gestützte Metadatenanreicherung
  • Aktenzusammenfassungen

Diese KI-Funktionen sind technisch ausgereift, regelkonform betreibbar und lassen sich nahtlos in bestehende ECM-Systeme integrieren.

Intelligente Suche mit KI: Schnellere Recherche in komplexen E-Akten

In umfangreichen E-Akten mit mehreren hundert Dokumenten stößt die klassische Volltextsuche schnell an ihre Grenzen. Unterschiedliche Formulierungen, Synonyme oder indirekte Bezüge erschweren die zielgerichtete Recherche. Eine KI-gestützte, semantische Suche analysiert Inhalte kontextbezogen. Sie erkennt Zusammenhänge und gewichtet Ergebnisse nach inhaltlicher Relevanz statt nach bloßer Wortübereinstimmung. Dadurch orientiert sich die Suche stärker an der fachlichen Fragestellung als an einzelnen Schlagwörtern. In der Praxis führt dies zu:

  • deutlich verkürzten Recherchezeiten
  • höherer Trefferqualität
  • weniger Suchschleifen
  • schnellerer Orientierung bei Vertretungen

Fachbereiche gewinnen Zeit für die inhaltliche Bearbeitung, während gleichzeitig die Qualität der Informationsbasis steigt.

Automatische Klassifikation: KI reduziert manuellen Erfassungsaufwand

Behörden erhalten täglich Dokumente über verschiedene Kanäle – per E-Mail, über Online-Portale oder als Scan. Die manuelle Zuordnung zu Vorgängen, Dokumententypen oder Aktenplänen ist zeitaufwendig und fehleranfällig.

KI kann Inhalte analysieren und Dokumente automatisiert dem passenden Kontext zuordnen. Abhängig von Governance-Vorgaben erfolgt die Übernahme automatisiert oder nach fachlicher Validierung.

Mehr Qualität in ECM-Systemen

Durch konsistente Klassifikation verbessert sich die Metadatenqualität nachhaltig. Fehlablagen werden reduziert, Dokumente stehen schneller im richtigen Vorgang zur Verfügung und nachgelagerte Bearbeitungsschritte werden beschleunigt. ECM-Systeme entwickeln sich dadurch von reinen Ablageplattformen zu strukturierten Informationssystemen.

Metadatenanreicherung und KI-gestützte Aktenzusammenfassungen

Relevante Informationen wie Fristen oder Beträge sind häufig in unstrukturierten Dokumenten verborgen. KI kann diese Inhalte automatisiert extrahieren und als strukturierte Metadaten speichern. Dies erleichtert:

  • gezielte Filterungen
  • Auswertungen
  • Berichtswesen
  • revisionssichere Dokumentation

Zusätzlich ermöglichen KI-gestützte Aktenzusammenfassungen eine schnelle Orientierung in umfangreichen oder langjährigen Verfahren. Zentrale Inhalte werden strukturiert verdichtet dargestellt. Einarbeitungszeiten verkürzen sich messbar, ohne dass die fachliche Prüfung ersetzt wird. Dadurch wird Wissen transparenter dokumentiert und organisationsweit verfügbar.

Sie möchte noch mehr über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Behörden erfahren? Dann lesen Sie auch unseren ergänzenden Blogartikel. 

KI in Behörden technisch integriert: Keine Systembrüche, keine Prozessänderungen

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist die nahtlose Integration in bestehende ECM-Systeme. KI-Funktionen werden als Erweiterung und nicht als paralleles System der vorhandenen Plattform implementiert. Bestehende Rollen- und Berechtigungskonzepte bleiben vollständig erhalten. Die KI arbeitet im Hintergrund oder als kontextbezogene Assistenz innerhalb der gewohnten Benutzeroberfläche. Damit bleibt der laufende Betrieb stabil, und die organisatorische Struktur der Behörde wird nicht verändert.

Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und Governance

Im behördlichen Umfeld sind Datenschutz und Transparenz zentrale Voraussetzungen. KI-gestützte ECM-Funktionen lassen sich so betreiben, dass Daten innerhalb definierter Infrastrukturen verarbeitet werden und bestehende Sicherheits- und Berechtigungskonzepte greifen.

Ergebnisse sind nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert. Es werden keine automatisierten Fachentscheidungen getroffen, sondern ausschließlich Assistenzleistungen erbracht. Die Verantwortung bleibt jederzeit beim Menschen. Damit wird KI zu einem kontrollierbaren und regelkonformen Werkzeug im Verwaltungsalltag.

Fazit: KI als produktives Werkzeug im Verwaltungsalltag

KI im Dokumentenmanagement ist eine zukunftsfähige Erweiterung bestehender Systeme. Intelligente Suche, automatische Klassifikation und strukturierte Zusammenfassungen reduzieren Rechercheaufwand, verbessern Informationsqualität und beschleunigen die Bearbeitung komplexer Vorgänge.

Gerade in dokumentenbasierten Fachverfahren entsteht dadurch eine messbare Entlastung – ohne organisatorische Umbrüche oder rechtliche Risiken. KI wird so zu einem integrierten, beherrschbaren und sofort nutzbaren Werkzeug im behördlichen Dokumentenalltag und leistet einen konkreten Beitrag zur Effizienz und Zukunftsfähigkeit der Verwaltung.

White Paper lesen und KI-Readiness checken

Entdecken Sie im White Paper, wie Sie KI gezielt einsetzen können und testen Sie mit dem integrierten Selbstcheck, ob Ihre Organisation bereit für KI ist.

Inhalt

 

Zwischen Bürgererwartung und Gesetzesauftrag: Warum die E-Akte strategisch ist  

Die öffentliche Verwaltung steht unter steigendem Handlungsdruck. Gesellschaftliche Erwartungen an digitale, transparente und schnell verfügbare Verwaltungsleistungen nehmen kontinuierlich zu. Gleichzeitig verpflichten gesetzliche Regelwerke zur Digitalisierung interner Verwaltungsprozesse und zur rechtskonformen elektronischen Aktenführung. Insbesondere das Onlinezugangsgesetz (OZG) fordert eine medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsleistungen, während das E-Government-Gesetz sowie die Vorgaben der Schriftgutverwaltung die elektronische Akte als verbindlichen Standard etablieren. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Einführung der E-Akte in der öffentlichen Verwaltung zunehmend strategische Bedeutung.

E-Akte Einführung: Mehr als digitale Dokumentenablage

Die E-Akte in der öffentlichen Verwaltung ist weit mehr als ein digitales Ablagesystem. Sie bildet die Grundlage für eine nachhaltige Transformation der Verwaltungsarbeit. Ziel ist nicht die bloße Ersetzung von Papier, sondern die Etablierung strukturierter, nachvollziehbarer und revisionssicherer Prozesse. Die elektronische Akte verbindet Dokumentenmanagement mit Vorgangsbearbeitung und schafft damit Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Effizienz entlang des gesamten Verwaltungshandelns.Die Einführung einer E-Akte ist jedoch nicht mit der bloßen Bereitstellung einer Softwarelösung erledigt. Erforderlich ist eine klare Digitalisierungsstrategie, die technische, organisatorische und personelle Aspekte integriert. Ziel ist der Aufbau einer modularen und anpassbaren Plattform, die sich nahtlos in bestehende IT-Landschaften einfügt und gleichzeitig skalierbar für zukünftige Anforderungen bleibt.

Mehr zum Thema E-Akte erfahren? Lesen Sie unser kostenfreies White Paper. 

Die E-Akte im Realitätscheck

Die Einführung der E-Akte in der öffentlichen Verwaltung verläuft bislang uneinheitlich. Zwar schaffen gesetzliche Vorgaben wie das E-Government-Gesetz des Bundes (§ 6 EGovG) sowie zahlreiche landesspezifische Regelungen klare rechtliche Rahmenbedingungen, in der praktischen Umsetzung zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. Diese betreffen sowohl den Reifegrad als auch die Geschwindigkeit und Qualität der Realisierung. Während einige Verwaltungen bereits weit fortgeschrittene E-Akte-Projekte etabliert haben, befinden sich andere noch in der Initialisierungsphase oder sehen sich mit stagnierenden Vorhaben konfrontiert. Ursachen hierfür liegen häufig in föderalen Zuständigkeiten, historisch gewachsenen IT-Landschaften sowie unterschiedlichen organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig hat sich die rechtliche Ausgangslage weiter konkretisiert. 

Seit Januar greifen in mehreren Bereichen bereits verbindliche Teilpflichten zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung. Diese markieren den Übergang von überwiegend freiwilligen Digitalisierungsinitiativen hin zu einer schrittweise verpflichtenden Nutzung der E-Akte. Auch wenn eine flächendeckende Vollpflicht noch nicht in allen Verwaltungsebenen gleichermaßen greift, erhöht sich der Umsetzungsdruck spürbar.Gleichzeitig hat sich die rechtliche Ausgangslage weiter konkretisiert. Seit Januar greifen in mehreren Bereichen (wie z. B. in Gerichten) bereits verbindliche Teilpflichten zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung. Diese markieren den Übergang von überwiegend freiwilligen Digitalisierungsinitiativen hin zu einer schrittweise verpflichtenden Nutzung der E-Akte. Auch wenn eine flächendeckende Vollpflicht noch nicht in allen Verwaltungsebenen gleichermaßen greift, erhöht sich der Umsetzungsdruck spürbar. 

Drei farbige Kreise, stellen drei verschiedene Fakten über die elektronische Akte dar.

Mit Blick auf bevorstehende gesetzliche Fristen und weitergehende Verpflichtungen wird deutlich, dass die Einführung der E-Akte zunehmend von einer strategischen Option zu einer verbindlichen Grundlage moderner Verwaltungsarbeit wird.

Technische, organisatorische und strukturelle Herausforderungen bei der E-Akte 

In der praktischen Umsetzung der E-Akte stehen viele Verwaltungen vor komplexen technischen und strukturellen Herausforderungen. Besonders anspruchsvoll ist die Interoperabilität mit bestehenden Fachanwendungen sowie die Konsolidierung fragmentierter IT-Strukturen. Historisch gewachsene Systemlandschaften, unterschiedliche Fachverfahren und isolierte Anwendungen erschweren häufig die Etablierung der E-Akte als zentrales, führendes System. Die Folge sind Insellösungen, die standardisierte und medienbruchfreie Prozesse verhindern und den Nutzen der elektronischen Aktenführung deutlich einschränken.Eng damit verknüpft sind regulatorische Anforderungen an Scan- und Archivierungsprozesse. Gesetzliche Vorgaben wie TR-RESISCAN erfordern die verlässliche Umsetzung sicherer Scanverfahren sowie revisionssicherer Archivierungskonzepte. Darüber hinaus sind durchdachte Strategien zur digitalen Langzeitarchivierung, zur Beweiswerterhaltung und zur Integration elektronischer Signaturen in bestehende Workflows unverzichtbar, um die elektronische Akte dauerhaft rechtskonform betreiben zu können.

Lesen Sie auch unseren Blogartikel zum Thema E-Akte Pflicht in der Justiz und was Verfahrensbeteiligte jetzt wissen müssen. 

Neben diesen technischen und regulatorischen Aspekten spielen organisatorische und personelle Faktoren eine ebenso entscheidende Rolle. Die Einführung der E-Akte ist ein tiefgreifender Veränderungsprozess, der neue Arbeitsweisen und Verantwortlichkeiten mit sich bringt. Ohne frühzeitige Einbindung der Mitarbeitenden, kontinuierliche Kommunikation und gezielte Qualifizierungsmaßnahmen droht selbst die technisch ausgereifteste Lösung an mangelnder Akzeptanz zu scheitern. Ein strukturierter Einführungsprozess, begleitet durch Schulungen und E-Learning-Formate, ist daher ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine nachhaltige Nutzung der E-Akte.

Zusätzlich verschärfen begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen die Umsetzungssituation in vielen Verwaltungen. Parallel laufende Digitalisierungsprojekte führen häufig zu Projektüberlastung und beeinträchtigen sowohl den Fortschritt als auch die Qualität der Umsetzung. Gerade unter diesen Rahmenbedingungen sind eine klare Priorisierung, eine realistische Ressourcenplanung und eine strategische Steuerung der E-Akte-Einführung entscheidend.

Lisa Feldmann von EITCO beschreibt den strategischen Mehrwert der E-Akte wie folgt:

„Viele denken bei der E-Akte zuerst an digitale Ablage. In der Praxis entsteht daraus aber eine vollständig integrierte Prozessplattform, die Fachverfahren, Kommunikation und Steuerung miteinander verbindet. Genau darin liegt der strategische Mehrwert – und der Hebel für echte Verwaltungsmodernisierung.“ - Lisa Feldmann, Director ECM, European IT Consultancy EITCO GmbH

Die E-Akte als Grundlage zukunftsfähiger Verwaltungsarbeit 

Die E-Akte entwickelt sich zunehmend zur verbindlichen Grundlage moderner Verwaltungsarbeit. Sie schafft die Voraussetzungen für rechtssichere Prozesse, medienbruchfreie Zusammenarbeit und eine nachhaltige Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass ihre Einführung kein Selbstläufer ist, sondern Weitblick, klare Prioritäten und ein strukturiertes Vorgehen erfordert.

Verwaltungen, die die E-Akte strategisch planen und schrittweise umsetzen, erfüllen nicht nur aktuelle gesetzliche Anforderungen, sondern stärken langfristig Effizienz, Transparenz und Zukunftsfähigkeit. Damit wird die E-Akte zu einem zentralen Baustein einer digitalen Verwaltung, die den wachsenden Erwartungen von Bürgerinnen, Bürgern und Mitarbeitenden gleichermaßen gerecht wird.

EITCO begleitet öffentliche Verwaltungen bei Einführung, Migration und Weiterentwicklung der E-Akte mit tiefem technischem Know-how, organisatorischer Expertise und produktneutraler Beratung – von der strategischen Konzeption bis zur nachhaltigen Umsetzung.

Einen Überblick über die konkreten Vorteile der E-Akte in der öffentlichen Verwaltung finden Sie auch in einem weiterführenden Beitrag:
E-Akte als Schlüssel zur digitalen Verwaltung

Inhalt

NIS2 als Wendepunkt für die IT-Sicherheit in Behörden

Behörden und öffentliche Einrichtungen stehen zunehmend im Fokus gezielter Cyberangriffe und das nicht ohne Grund: Die digitale Abhängigkeit staatlicher Prozesse wächst stetig. Verwaltungsportale, Fachverfahren, Kommunikationssysteme sind längst als kritische Infrastrukturen zu bezeichnen. Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Sicherheitsstrukturen in der öffentlichen Verwaltung bislang häufig nicht flächendeckend standardisiert oder verpflichtend geregelt waren.

Genau hier setzt die NIS2-Richtlinie der EU an: Sie schafft einen verbindlichen europäischen Rahmen für Cybersicherheit, erstmals auch mit klaren Pflichten für Behörden. Seit dem Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes Ende 2024 gelten diese Anforderungen rechtsverbindlich.

Ziel ist ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der gesamten Europäischen Union. Betroffene Einrichtungen müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, Risiken systematisch managen, und Sicherheitsvorfälle fristgerecht melden.

Die Regulierung bringt einen grundlegenden Wandel: Cybersicherheit wird zur Führungsaufgabe, die tief in Strukturen, Prozesse und Zuständigkeiten eingreift und gleichzeitig die Chance bietet, Resilienz dauerhaft strategisch zu verankern.

Doch wer ist konkret betroffen? Und wie lässt sich die Umsetzung in der Praxis gestalten?

Wer ist NIS2-pflichtig?

Die ursprüngliche NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 richtete sich vor allem an private Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sowie an ausgewählte digitale Dienste. Mit NIS2 wurde der Anwendungsbereich deutlich erweitert: Nun fallen auch viele Behörden und öffentliche Einrichtungen unter die Regulierungspflicht.

Seit der nationalen Umsetzung in deutsches Recht ist klar: Zahlreiche staatliche Stellen – auf kommunaler, Landes- und Bundesebene – unterliegen verbindlichen Cybersicherheitsanforderungen, die über bisherige Selbstverpflichtungen oder Empfehlungen deutlich hinausgehen. Für die öffentliche Verwaltung bedeutet das: Sicherheit ist nicht mehr optional, sondern gesetzlich verpflichtend.

Welche Behörden unter die NIS2 fallen: Wesentliche und wichtige Einrichtungen im ÜberblickFür die Umsetzung der NIS2 ist eine wichtige Unterscheidung relevant: Behörden werden entweder als „wesentliche“ oder „wichtige Einrichtungen“ eingestuft. Diese Einteilung bestimmt, welche Anforderungen, Meldepflichten und Kontrollen im Einzelnen gelten.

  1. Wesentliche Einrichtungen („Essential Entities“)

Unter diese Kategorie fallen Organisationen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung eine besonders hohe Relevanz für das staatliche Funktionieren und die öffentliche Sicherheit hätte. Dazu gehören unter anderem:

  • Energie- und Wasserversorger, Gesundheitswesen, Verkehr
  • Öffentliche Verwaltungen auf Bundes- und Landesebene, wenn sie zentrale staatliche Aufgaben oder kritische Infrastrukturen betreiben
  1. Wichtige Einrichtungen („Important Entities“)

Diese Einrichtungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur digitalen Verwaltung und öffentlichen Daseinsvorsorge, gelten aber formell nicht als „kritisch“. Dazu zählen beispielsweise:

  • Kommunale Verwaltungen, insbesondere mit digitalen Bürgerdiensten
  • IT-Dienstleister der öffentlichen Hand, z.  kommunale Rechenzentren oder Landes-IT-Dienstleister
  • Fachbehörden, die sicherheitsrelevante oder besonders schützenswerte Daten verarbeiten (z.  im Umwelt- oder Gesundheitsbereich)
  1. Einstufungskriterien: Funktion statt Größe

Die Einstufung erfolgt nicht nach Größe oder Rechtsform, sondern nach der gesellschaftlichen Funktion und digitalen Abhängigkeit der Einrichtung. Entscheidend ist, ob die jeweilige Behörde Dienste erbringt, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben, die Sicherheit oder die wirtschaftliche Stabilität hätte.

 

Technische und organisatorische Anforderungen im Überblick

Die NIS2-Richtlinie benennt zehn zentrale Themenfelder, in denen betroffene Behörden verbindliche Sicherheitsmaßnahmen umsetzen müssen. Diese betreffen nicht nur die technische Absicherung der Systeme, sondern auch organisatorische Strukturen, Prozesse und Zuständigkeiten.

Ziel ist es, Informationssicherheit ganzheitlich zu denken – als Zusammenspiel aus Technologie, klarer Verantwortungsverteilung und gelebtem Risikobewusstsein.

  1. Risikomanagement

Behörden müssen in der Lage sein, IT-bezogene Risiken zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), z. B. nach ISO 27001 oder BSI-Grundschutz, bietet hierfür eine bewährte methodische Grundlage.

  • Identifikation kritischer Prozesse und Systeme
  • Planung und Umsetzung risikomindernder Maßnahmen
  • Regelmäßige Überprüfung der Risikolage
  1. Vorfallmanagement

Sicherheitsvorfälle lassen sich nie vollständig verhindern umso wichtiger ist ein professionelles Vorfallmanagement:

  • Interne Melde- und Eskalationswege
  • Dokumentation und Bewertung von Vorfällen
  • Maßnahmen zur Eindämmung und Wiederherstellung
  1. Notfallmanagement und Geschäftskontinuität

Die Aufrechterhaltung wesentlicher Funktionen auch im Krisenfall ist Pflicht. Gefordert werden:

  • Notfallkonzepte mit klaren Wiederanlaufplänen
  • Redundanz- und Backup-Strategien
  • Regelmäßige Tests von Wiederherstellungsprozessen

Ziel ist es, Ausfälle schnell zu beheben und Schäden zu minimieren.

4. Sicherheit in der Lieferkette

Die Absicherung der eigenen Systeme reicht nicht aus, auch Dienstleister und Partner müssen einbezogen werden. Das betrifft:

  • Verträge mit IT-Dienstleistern und Hosting-Anbietern
  • Kontrolle von Drittzugriffen und externer Software
  • Sicherheitsanforderungen in Ausschreibungen und Vergaben

Gerade öffentliche IT-Dienstleister und Betreiber gemeinsamer Infrastrukturen sind in der Pflicht, sich und ihre Kundensysteme abzusichern.

  1. Zugriffskontrolle und Authentifizierung

Zugriffe auf sensible Daten und Systeme müssen nach dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe geregelt sein. Zu den Mindestanforderungen gehören:

  • Rollenkonzepte und Zugriffsrichtlinien
  • Protokollierung und regelmäßige Überprüfung von Zugriffsrechten
  • Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), wo technisch möglich
  1. Sicherheit in der Systementwicklung und Wartung

Sicherheitsaspekte müssen über den gesamten Lebenszyklus von IT-Systemen berücksichtigt werden („Security by Design & by Default“). Dazu zählen:

  • Sichere Konfigurationen und regelmäßige Updates
  • Schwachstellenmanagement
  1. Schulung und Sensibilisierung

NIS2 fordert, dass alle Beschäftigten aktiv eingebunden und geschult werden:

  • Regelmäßige Schulungen für IT-Sicherheit und Datenschutz
  • Awareness-Maßnahmen für Führungskräfte und Fachabteilungen
  • Einführung sicherer Verhaltensstandards im Arbeitsalltag (z.  Umgang mit E-Mails, Passwörtern und Mobilgeräten)
  1. Netzwerksicherheit und IT-Architektur

Die technische Infrastruktur muss gegen interne und externe Angriffe geschützt sein. Gefordert wird unter anderem:

  • Einsatz von Firewalls
  • Absicherung der Schnittstellen zwischen internen und externen Netzen

Besonderes Augenmerk gilt dem Schutz von Verwaltungsportalen, Rechenzentren und zentralen Kommunikationswegen.

  1. Verschlüsselung und Schutz der Datenintegrität

Vertrauliche und personenbezogene Daten müssen bei Speicherung und Übertragung angemessen geschützt werden:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sensibler Kommunikation
  • Absicherung von Datenbanken und Speichersystemen
  • Integritätsprüfungen bei der Datenübermittlung
  1. Dokumentation und Nachweisführung

Alle umgesetzten Maßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert und auf Anfrage den Aufsichtsbehörden (z. B. dem BSI) vorgelegt werden können. Dazu gehören:

  • Sicherheitskonzepte und Richtlinien
  • Protokolle zu Schulungen, Vorfällen, Prüfungen
  • Nachweise über Wirksamkeit und Aktualität der Maßnahmen

Informationssicherheit strategisch steuern – Governance und Zuständigkeiten unter NIS2

Mit der NIS2-Richtlinie rückt Cybersicherheit von einer reinen IT-Aufgabe zu einer organisationsweiten Führungsverantwortung auf. Besonders für Behörden bedeutet das: Informationssicherheit muss strukturell verankert, in Entscheidungsprozesse integriert und durch klare Rollen abgesichert werden.

Die Richtlinie verpflichtet Organisationen ausdrücklich dazu, die Verantwortung für Informationssicherheit auf Leitungsebene zu verankern. Das bedeutet:

  • Verantwortliche Personen müssen benannt und dokumentiert werden
  • Die oberste Leitungsebene trägt Mitverantwortung für Planung, Umsetzung und Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen
  • Sicherheitsfragen müssen regelmäßig auf Leitungsebene behandelt und in die strategische Steuerung eingebunden werden

Ein zentrales Element der NIS2-Compliance ist die Fähigkeit, alle Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Prozesse nachweisbar zu dokumentieren. Behörden müssen u. a. festhalten:

  • Zuständigkeiten und Rollenverteilungen (z.  durch Organigramme oder Stellenbeschreibungen)
  • Sicherheitsrichtlinien und Notfallpläne
  • Protokolle über Schulungen, Audits, Vorfälle und Management-Reviews
  • Fortschrittsberichte zur Umsetzung von Maßnahmen

Diese Nachweise müssen bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden (z. B. das BSI oder Landesstellen) auf Anforderung vorgelegt werden können.

Fazit: NIS2 strategisch umsetzen und als Chance begreifen

Die NIS2-Richtlinie bringt neue Pflichten, aber vor allem die Chance, Cybersicherheit in Behörden verbindlich und zukunftssicher zu gestalten. Informationssicherheit ist damit nicht länger ein isoliertes IT-Thema, sondern ein integraler Bestandteil moderner Verwaltungssteuerung.

Was sich mit NIS2 ändert, ist nicht nur die rechtliche Lage, sondern das Bewusstsein:
Verwaltungen sind Teil der kritischen digitalen Infrastruktur und müssen entsprechend resilient aufgestellt sein. Der Weg zur NIS2-Konformität beginnt mit klaren Zuständigkeiten, einem strukturierten Sicherheitsmanagement und dem Willen, Risiken vorausschauend zu begegnen.

Für Behörden bedeutet das konkret:

  • Die eigene Rolle und Einstufung prüfen (wesentliche oder wichtige Einrichtung?)
  • Bestehende Maßnahmen einem Realitätscheck unterziehen
  • Governance und Sicherheitsprozesse strategisch weiterentwickeln
  • Mitarbeitende sensibilisieren und einbinden
  • Nachweise und Dokumentation frühzeitig vorbereiten

Wer frühzeitig handelt, reduziert nicht nur Risiken und Prüfungsdruck, sondern schafft auch Vertrauen in die digitale Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Dabei lohnt sich der Blick über das reine Sicherheitsmanagement hinaus: Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz bieten zusätzliche Chancen, Verwaltungsprozesse effizienter und bürgernaher zu gestalten – vorausgesetzt, Sicherheit und Governance sind mitgedacht. Wie KI die öffentliche Verwaltung unterstützt, lesen Sie hier

EITCO unterstützt Sie mit fachlicher Expertise, praxisnaher Beratung und erprobten Lösungen. Sie möchten mehr zum Thema KI in der öffentlichen Verwaltung lesen? 

Inhalt

Ein digitaler Wandel für die Justiz 

Die Justiz in Deutschland steht vor einem fundamentalen Wandel. Mit der Einführung der E-Akte und der verpflichtenden Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) soll ein durchgängig digitales Arbeiten Realität werden.

Ziel der Reform ist es, medienbruchfreie Abläufe zu schaffen, die nicht nur schneller, sondern auch ressourcenschonender und sicherer sind. Statt paralleler Papier- und Digitalprozesse sollen künftig alle Beteiligten in einer vernetzen digitalen Systemlandschaft zusammenarbeiten, die standardisierte Übermittlungswege, klar geregelte Formatvorgaben und eine einheitliche digitale Aktenführung umfasst.

Die E-Akte ersetzt dabei schrittweise die Papierakte als zentrales Arbeitsmittel. Gleichzeitig wird die Kommunikation über Fax oder Post durch den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) abgelöst.

Abschied vom hybriden Modell: Was sich 2026 mit der E-Akte ändert

Bis Ende 2025 galt in vielen Bereichen ein hybrides Modell: Zwar waren Berufsgruppen wie Anwälte, Notare oder Behörden bereits verpflichtet, ihre Schriftsätze elektronisch einzureichen. Die Gerichte durften jedoch weiterhin Papierakten führen. Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Akte zum 01. Januar 2026 läuft diese Übergangsphase weitgehend aus.

Alle neu eingehenden Verfahren müssen von den Gerichten vollständig elektronisch geführt werden – unabhängig von Gerichtsart oder Bundesland. Die E-Akte wird damit zur verbindlichen Arbeitsgrundlage. 

Wer muss den elektronischen Rechtsverkehr nutzen und wie?

Gleichzeitig mit der verpflichtenden Einführung der E-Akte tritt auch eine erweiterte Nutzungspflicht des ERV in Kraft, und zwar nicht nur für Berufsgruppen wie Anwälte, Notare oder Behörden, sondern zunehmend auch für sogenannte quasi-professionelle Verfahrensbeteiligte, die regelmäßig mit Gerichten kommunizieren:

Dazu zählen unter anderem:

  • rechtliche Betreuer
  • Sachverständige,
  • Dolmetscher
  • Nachlasspfleger
  • Wohnungswirtschaft oder Energieversorger
  • oder andere, regelmäßig am Verfahren beteiligte Akteure ohne klassische Anwalts- oder Behördenstellung.

Passive Nutzungspflicht seit 2024

Für bestimmte regelmäßig am gerichtlichen Verfahren beteiligte Personen – etwa rechtliche Betreuer oder Sachverständige – besteht bereits seit dem 01. Januar 2024 eine sogenannte passive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr. Das heißt, sie müssen einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg eröffnen, über den ihnen gerichtliche Dokumente zugestellt werden können,. Dafür kann das eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) genutzt werden. 

Mit der Einführung der E-Akte gewinnt diese Empfangsbereitschaft zusätzlich an Bedeutung, da Gerichte nun überwiegend elektronisch arbeiten und Zustellungen zunehmend digital erfolgen.  

Aktive Nutzungspflicht in einzelnen Bundesländern 

In Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 01. Juli 2026 zusätzlich eine aktive Nutzungspflicht für rechtliche Betreuer. Insbesondere für die digitale Abrechnung nach § 292 Abs. 6 FamFG.
Auch Bayern plant entsprechende Regelungen. Das bedeutet: Schriftsätze, Vergütungsanträge und andere Einreichungen müssen digital übermittelt werden – z. B. über das eBO. Papier wird für diese Vorgänge nicht mehr akzeptiert

Sicher digital kommunizieren mit arveo secom - die eBO-Lösung von EITCO

Mit arveo secom bietet EITCO eine leistungsstarke Lösung für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr über das eBO. Die Anwendung ist vollständig zugelassen, erfüllt alle gesetzlichen und technischen Anforderungen und wurde speziell für eine einfache und sichere Nutzung entwickelt.

Elektronischer Rechtsverkehr und E-Akte – was gilt rechtlich? 

Die rechtlichen Grundlagen zur E-Akte sind mittlerweile in allen wichtigen Verfahrensordnungen verankert:

  • 298a ZPO
  •  14 Abs. 4a FamFG
  •  52b FGO
  • und vergleichbare Regelungen in SGG, VwGO, ArbGG usw.

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente gelten bereits seit 2022 (für Anwälte) verpflichtende Übermittlungswege nach § 130d ZPO und parallelen Vorschriften. Diese werden nun breiter durchgesetzt und ab 2026 strenger kontrolliert.

Fax und Papier gehören der Vergangenheit an 

Mit der vollständigen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte ändern sich auch die Anforderungen an die Form der Kommunikation:

Zulässige Übermittlungswege

  • eBO (für Bürger, Organisationen, rechtliche Betreuer etc.).
  • beA (besonderes Anwaltspostfach),
  • beBPo (besonderes Behördenpostfach),

Nicht mehr erlaubt

  • Faxübertragungen: aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen
  • Papierbasierte Einreichungen: außer in begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei technischen Störungen oder während der Übergangsfrist bis spätestens 2027).

Digitale Transformation der Justiz: Chancen und Herausforderungen 

Die flächendeckende Einführung der E-Akte ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Justiz. Gleichzeitig stellt sie alle Beteiligten vor Herausforderungen. Denn die Umstellung erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern auch organisatorische Anpassungen, neue Prozesse und ein Umdenken in der täglichen Arbeit.

Damit die digitale Transformation gelingt, braucht es neben der passenden Infrastruktur auch Schulungen, klare Verantwortlichkeiten und eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Verwaltung und IT-Dienstleistern.

Mit arveo secom bietet EITCO eine leistungsstarke und praxisorientierte Lösung für den elektronischen Rechtsverkehr an. Die Anwendung ist für den sicheren Versand über das OSCI-Protokoll der Justiz zugelassen, erfüllt alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben und bietet eine besonders benutzerfreundliche Oberfläche. Damit eignet sich arveo secom ideal für professionelle und quasi-professionelle Verfahrensbeteiligte, die 2026 rechtskonform digital arbeiten wollen.

Inhalt

Von der Teilpflicht zur strategischen Chance in der Personalabteilung

Keine Zeit zu lesen? Hier erfahren Sie das Wichtigste in Kürze

Ab dem 01. Januar 2027 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, bestimmte Personalunterlagen digital und nachweisbar bereitzustellen: Die Pflicht gilt unter anderem für: Entgeltunterlagen (z. B. Lohnabrechnungen), Nachweise zur Staatsangehörigkeit, Bescheinigungen der Krankenkassen, weitere sozialversicherungsrelevante Dokumente. Papierbasierte Ablagen entsprechen ab 2027 in diesen Fällen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.

Aktuell gibt es in der Privatwirtschaft keine generelle Pflicht, eine digitale Personalakte zu führen. Das heißt, Unternehmen können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Personalunterlagen digital oder papierbasiert aufbewahren. Voraussetzung für eine digitale Lösung ist jedoch immer die Einhaltung der Datenschutzanforderungen nach DSGVO und BDSG. 

Im öffentlichen Dienst gelten bereits strengere Vorgaben: Behörden unterliegen unter anderem dem E-Government-Gesetz, das für bestimmte Beschäftigtengruppen – etwa Beamten – bereits eine digitale Aktenführung vorsieht. Diese Regelungen betreffen jedoch primär die Verwaltung und gelten nicht unmittelbar für privatwirtschaftliche Unternehmen. 

Das ändert sich ab dem 1. Januar 2027: Ab diesem Zeitpunkt werden Unternehmen verpflichtet, bestimmte Personalunterlagen ausschließlich digital vorliegen zu haben. Dazu zählen unter anderem:  

  • Entgeltunterlagen 
  • Krankenkassenbescheinigungen 
  • Nachweise zur Staatsangehörigkeit 

Diese Änderung ist Teil der überarbeiteten Beitragsverfahrensverordnung (BVV), deren Übergangsfrist am 31.12.2026 ausläuft. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit und Verarbeitung sozialversicherungsrelevanter Informationen zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.  

Für Unternehmen ergibt sich daraus eine klare Notwendigkeit zum Handeln, aber auch eine Chance: Die frühzeitige Umstellung auf eine digitale Personalakte ermöglicht es, Prozesse effizienter zu gestalten, Ressourcen zu sparen sowie Datenschutzvorgaben zuverlässig zu erfüllen. 

Sie möchten mehr zum Thema digitale Personalakte erfahren?

Sehen Sie sich unser Webinar “Vom Papierstapel zur digitalen Akte: Schritt für Schritt zur digitalen Personalakte” an und erfahren Sie, wie Sie konkret von der Einführung einer digitalen Personalakte profitieren.

Gesetzliche Vorgaben: Diese Personalunterlagen müssen 2027 digital vorliegen 

Während zurzeit noch Papier,- oder Mischformen erlaubt sind, endet mit Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.2026 die Möglichkeit, sich von der digitalen Aufbewahrungspflicht befreien zu lassen. 

Betroffen sind insbesondere folgende Dokumente: 

  • Unterlagen zur Staatsangehörigkeit 
  • Nachweise zur Versicherungspflicht oder -freiheit 
  • Unterlagen zur Entsendung von Mitarbeitenden 
  • Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen 
  • Bescheinigungen und Erklärungen von Mitarbeitenden, z. B. 
  • zum Verzicht auf die Rentenversicherung 
  • zur Berücksichtigung von Kindern im Ausland 

Diese Unterlagen müssen elektronisch und jederzeit abrufbar vorliegen, insbesondere für Betriebsprüfungen oder bei Anfragen von Einzugsstellen.

Wichtig zu Wissen

Auch wenn keine Pflicht zur vollständigen digitalen Personalakte besteht, wird empfohlen, die Digitalisierung umfassend umzusetzen. Nur so lassen sich die Vorteile, wie etwa zentrale Verfügbarkeit, verbesserter Datenschutz, geringerer Verwaltungsaufwand und höhere Sicherheit voll ausschöpfen.

Vorteile der vollständigen digitalen Personalakte

Die Umstellung auf eine vollständig digitale Personalakte bietet Unternehmen konkrete betriebliche Vorteile: 

Effizienz 
Die manuelle Suche nach Dokumenten, das Sortieren von Papierakten oder das händische Nachverfolgen von Fristen entfällt. Digitale Personalakten ermöglichen automatisierte Workflows, strukturierte Ablagen und eine deutlich schnellere Bearbeitung.  

Datenschutz 
Moderne Softwarelösungen für digitale Personalakten setzen auf aktuelle Verschlüsselungstechnologien, revisionssichere Archivierung und integrierte Löschkonzepte. Die Einhaltung von Datenschutzvorgaben – etwa nach DSGVO – ist damit deutlich einfacher und sicherer als in analogen oder hybriden Systemen. 

Transparenz 
Alle Mitarbeiterinformationen sind zentral und nachvollziehbar dokumentiert. Die Historie bleibt vollständig einsehbar, was die interne Kommunikation verbessert und Prozesse wie Personalgespräche oder Vertragsänderungen klar nachvollziehbar macht. 

Zugriffssteuerung 
Nur autorisierte Personen erhalten Zugriff auf bestimmte Informationen. So lassen sich sensible Daten – etwa zu Gehalt, Krankheit oder Vertragsdetails – gezielt absichern und unerwünschte Zugriffe vermeiden. 

Erfahren Sie, wie effiziente HR-Prozesse mit der digitalen Personalakte gelingen

Sehen Sie sich unser Webinar “Vom Papierstapel zur digitalen Akte: Schritt für Schritt zur digitalen Personalakte” an und nutzen Sie, die Chance Ihre Personalabteilung fit für die Zukunft zu machen.

Mischformen vermeiden: Für klare Prozesse und rechtssichere Personalakten 

Viele Unternehmen stehen noch am Übergang zwischen analoger und digitaler Personalaktenführung – mit dem Ergebnis, dass Papier- und Digitaldokumente parallel geführt werden. Solche Mischformen mögen auf den ersten Blick praktikabel erscheinen, bringen aber in der Praxis zahlreiche Nachteile mit sich: 

  • Unübersichtlichkeit: Eine doppelte Ablagestruktur führt schnell zu Informationslücken oder doppelten Dokumentversionen.
  • Höheres Fehlerrisiko: Die parallele Nutzung verschiedener Systeme steigert das Risiko von Doppel- oder Fehleingaben.
  • Doppelte Arbeit: Ständiges Abgleichen von Papier und Digitalversionen, das manuelle Einscannen von Unterlagen und das Suchen nach fehlenden Informationen bedeuten für das Personal zusätzlichen Aufwand.
  • Rechtliche Risiken: Eine hybride Aktenführung kann schnell zum Compliance-Risiko werden.

Die digitale Personalakte im Dokumentenmanagement-System  

Die Umsetzung der digitalen Personalakte gelingt am effizientesten mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS). Eine DMS-basierte Lösung bietet nicht nur die technische Grundlage zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch einen langfristigen Mehrwert. 

Ein bewährtes System ist d.velop documents – eine leistungsstarke Plattform für das rechtssichere Dokumentenmanagement. In Kombination mit dem EITCO HR manager entsteht eine spezialisierte Lösung, die genau auf die Anforderungen im Personalwesen zugeschnitten ist. 

  • Zentrale Ablage aller Personaldokumente an einem Ort – digital, strukturiert und durchsuchbar  
  • Schneller Zugriff auf Mitarbeiterdaten – jederzeit und standortunabhängig  
  • Nahtlose Integration in Ihre bestehende d.velop-Umgebung – ohne Medienbrüche  
  • DSGVO-konform & rechtssicher – für maximale Compliance im HR-Bereich  

Mehr über die Einführung einer digitalen Personalakte erfahren – Webinar ansehen  

Mit dem EITCO HR manager bereit für 2027 

Mit d.velop documents und dem EITCO HR manager setzen Unternehmen auf eine zukunftssichere, skalierbare Lösung für die digitale Personalakte – gesetzeskonform, effizient und anwenderfreundlich. Wenn Sie frühzeitig umstellt, sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern schaffen auch die Basis für moderne und transparente HR-Prozesse. 

Mit dem EITCO HR manager steht Ihnen eine praxisorientierte Lösung zur Verfügung, die speziell auf die Anforderungen an digitale Personalakten abgestimmt ist. Für tiefergehende Informationen laden Sie sich unser aktuelles White Paper “Digitale Personalakte erfolgreich einführen” herunter. 

Inhalt

Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Nutzungspflichten 

Die schrittweise Einführung des ERV wird durch Bundesgesetze vorgegeben. Bereits seit 2018 sind Rechtsanwälte, Notare, Gerichte und Behörden verpflichtet, elektronische Zugänge für gerichtliche Dokumente bereitzustellen. Ein Meilenstein in der Justiz war das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte (E-Akte), das am 05. Oktober 2021 in Kraft trat. Es verankerte in der Zivilprozessordnung (§ 298a ZPO) die klare Vorgabe: „Die Akten sind elektronisch zu führen.“ Maßgeblich ist außerdem § 130a ZPO, der die formalen Anforderungen an elektronische Dokumente regelt, und § 173 ZPO, der die elektronische Zustellung durch Gerichte adressiert. 

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die letzte Ausbaustufe des ERV. Im Mittelpunkt steht 173 Abs. 2 ZPO, der festlegt, dass bestimmte Berufsgruppen und Organisationen einen sicheren Übermittlungsweg für elektronische Zustellungen bereithalten müssen. Dazu zählen inzwischen ausdrücklich Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bemerkenswert ist jedoch eine offen formulierte Klausel: Auch „sonstige in professioneller Eigenschaft am Verfahren beteiligte Personen, Vereinigungen oder Organisationen“ müssen ein elektronisches Postfach vorhalten, sofern von deren „erhöhter Zuverlässigkeit“ ausgegangen werden kann. 

Diese offene Formulierung gibt den Gerichten Spielraum, weitere Akteure zur ERV-Teilnahme zu verpflichten. Maßgeblich ist dabei oft, wie regelmäßig eine Organisation an Gerichtsverfahren beteiligt ist und ob sie als zuverlässig gilt.

Gerichte weiten Kreis der ERV-Verpflichteten aus  

In der Praxis zeichnen sich durch die Rechtsprechung bereits klare Linien ab: Wer häufig mit Gerichten zu tun hat, muss spätestens jetzt digitale Empfangsmöglichkeiten schaffen. So entschied etwa das Landgericht Augsburg im Januar 2025 (siehe Quellverweis unten), dass Berufsbetreuer zumindest passiv am ERV teilnehmen und ein elektronisches Postfach unterhalten müssen. Ebenso verpflichtete das OLG in 2024 (siehe Quellverweis unten) einen öffentlich bestellten Sachverständiger, ein ERV-Postfach einzurichten. Die Gerichte bestimmen den Kreis der Verpflichteten anhand praktischer Kriterien wie regelmäßiger Verfahrensbeteiligung und Zuverlässigkeit. Neben den ausdrücklich im Gesetz genannten Gruppen zählen laut Rechtsprechung inzwischen u.a. Gewerkschaften, (Arbeitgeber-)verbände, Verbraucherzentralen, Körperschaften öffentlichen Rechts, Rentenberater, Dolmetscher/Übersetzer, Gerichtsvollzieher, Inkassodienstleister und öffentlich bestellte Sachverständige zum Kreis der ERV-Pflichtigen. 

Auch private Unternehmen geraten zunehmend in den Fokus. Insbesondere wird diskutiert, ob z.B. Banken und Versicherungen aufgrund ihrer häufigen Beteiligung an Mahn- und Vollstreckungsverfahren künftig von Gerichten zur digitalen Teilnahme angehalten werden. Die Justizministerkonferenz (JUMIKO) hat 2023/2024 bereits betont, dass eine passive ERV-Nutzung – also ein bereitgehaltenes elektronisches Postfach – für häufig beteiligte Organisationen „sinnvoll und notwendig“ ist, um Zivilverfahren zu beschleunigen und die Gerichtskommunikation effizienter zu gestalten. Mit anderen Worten: Die digitale Zustellung soll zur neuen Norm werden.  

Für Wohnungsunternehmen, die regelmäßig in gerichtliche Auseinandersetzungen (z.B. Mietstreitigkeiten, Räumungsklagen oder Klagen gegen säumige Mieter) involviert sind, bedeutet dies, dass auch sie perspektivisch ein sicheres digitales Postfach vorhalten sollten – sei es freiwillig zur Effizienzsteigerung oder um einer möglichen gerichtlichen Aufforderung zuvorzukommen.

Aktiver ERV und E-Akte: Was sich ab 2026 ändert  

Bislang galt vor allem eine passive Nutzungspflicht: Man musste elektronisch empfangsbereit sein, konnte jedoch vielfach noch in Papierform kommunizieren. Zum 1. Januar 2026 ändert sich das grundlegend – die aktive elektronische Kommunikation wird verpflichtend. Ab diesem Datum wird die E-Akte in allen Gerichten schrittweise eingeführt und dann zur Pflicht. Die Einführung bedeutet, dass die Papierakte ab 2026 schrittweise und vollständig durch digitale Akten abgelöst wird. Alle Gerichte – von den Amtsgerichten bis zu den obersten Bundesgerichten – arbeiten dann mit elektronischen Akten. Damit einher geht die flächendeckende aktive Nutzungspflicht des ERV für alle Verfahrensbeteiligten 

Was ändert sich konkret?  

Bis Ende 2025 galt ein hybrides Modell: Gerichte mussten elektronische Dokumente empfangen können, bestimmte Verfahrensbeteiligte – wie etwa Anwälte – waren bereits zur elektronischen Einreichung verpflichtet. Gleichzeitig durfte die Gerichtsakte jedoch weiterhin in Papierform geführt werden. Ab 2026 hingegen sind Papier-Schriftsätze nur noch in bestimmten Ausnahme- oder Anwendungsfällen zulässig – der Regelfall ist und wird die digitale Einreichung.  

Die Justiz wird elektronische Formvorschriften künftig strenger prüfen, etwa die Pflicht zur digitalen Einreichung nach § 130d ZPO (die seit 2022 für Anwälte gilt) oder entsprechende Regelungen in anderen Verfahrensordnungen. Insbesondere ist die bislang beliebte Fax-Übermittlung ab 2026 nicht mehr statthaft, da ein Fax technisch nicht in die elektronische Aktenführung integrierbar ist und der Faxversand datenschutzrechtlich nicht mehr als uneingeschränkt sicheres Kommunikationsmittel gilt (vgl. u.a. https://www.ldi.nrw.de/uebermittlung-personenbezogener-daten-fax-nachrichten 

Wer dann noch versucht, auf analogem Weg zu kommunizieren, verursacht nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern riskiert auch verfahrensrechtliche Nachteile. So könnten etwa Fristen versäumt oder Kosten auferlegt werden, wenn Einreichungen nicht formgerecht erfolgen. 

Die digitale Ära im Rechtsverkehr bringt einen Qualitätssprung mit sich: Verfahren sollen durch medienbruchfreie Abläufe schneller und effizienter werden. Wer sich dem jedoch verweigert, läuft Gefahr, Fristen zu verpassen oder gar längerfristig vom Rechtsverkehr abgeschnitten zu sein.  

Die klare Botschaft lautet: Die Zeit des Faxgeräts und der Papierdokumente ist vorbei – ab 2026 kommt kein regelmäßiger Verfahrensbeteiligter mehr an der digitalen Kommunikation mit der Justiz vorbei. 

Chancen des ERV für Wohnungsunternehmen mit eBO 

Für die Wohnungswirtschaft – also Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienverwalter, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vermieter – bedeutet der ERV nicht nur eine neue Verpflichtung, sondern auch eine große Chance. Denn gerade diese Branche hat regelmäßig Berührungspunkte mit Gerichten: sei es bei Miet- und Nebenkostenstreitigkeiten, Kündigungen und Räumungsklagen, Mahnverfahren gegen Mietschuldner oder auch bei Rechtsstreitigkeiten mit Dienstleistern oder Baupartnern. Bisher brachten solche Verfahren viel Papierkram und Zeitverzug mit sich. Der elektronische Rechtsverkehr verspricht hier deutliche Verbesserungen: 

  • Beschleunigte Verfahren: Digitale Zustellungen treffen praktisch in Echtzeit ein, statt Tage auf dem Postweg zu verlieren. Gerichtliche Entscheidungen – etwa ein Mahn- oder Räumungsbeschluss – gelangen so schneller und vor allem digital zum Unternehmen, was eine zügige Weiterverarbeitung ermöglicht. Die Justizminister betonen immer wieder das Ziel, Zivilverfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten – schnellere Kommunikation kommt also beiden Seiten zugute. 
  • Kostenersparnis und Ressourcenschonung: Porto, Papier, Druck und Versand entfallen. Wohnungsunternehmen mit vielen Verfahren müssen nicht mehr dutzende Briefsendungen pro Woche manuell bearbeiten. Auch die Archivierung wird digital deutlich einfacher und platzsparender. Ein geringerer Papierverbrauch entlastet zudem die Umwelt. 
  • Bessere Nachvollziehbarkeit und Fristsicherheit: Jedes elektronische Einreichen und Empfangen wird protokolliert. Über das ERV-System erhält der Nutzer einen Zustellnachweis mit genauer Zeitangabe. Damit lässt sich jederzeit belegen, wann z.B. eine Klageschrift eingereicht oder ein Gerichtsbeschluss zugegangen ist. Die Einhaltung von Fristen wird dadurch transparenter und nachvollziehbarer. Ein elektronisches Postfach – wie das eBO – erlaubt zudem einen 24/7-Zugang, sodass fristwahrende Schriftsätze bis kurz vor Mitternacht elektronisch eingereicht werden können – mit automatischer Protokollierung als Beleg. 
  • Datensicherheit und Vertraulichkeit: Beim ERV ist die sichere Datenübertragung Standard – dank des OSCI-Protokolls erfolgt die Kommunikation verschlüsselt. Anders als bei herkömmlichen E-Mails können Unbefugte den Inhalt nicht mitlesen; sensible Informationen über Mieter oder Verträge sind somit geschützt. Zusätzlich wird die Identität aller Postfachinhaber überprüft, was Spam oder Missbrauch nahezu ausschließt. Auch der Verlust von Dokumenten ist ausgeschlossen: Digital eingereichte Schriftsätze sind jederzeit nachvollziehbar und gehen – anders als Papierdokumente auf dem Postweg – nicht verloren.  
  • Effiziente interne Abläufe: Die digitale Kommunikation lässt sich besser in die betriebsinternen Prozesse integrieren. Elektronische Gerichtsunterlagen können direkt in bestehende ERP-/CRM-Systeme oder digitale Mieterakten übernommen werden. Sachbearbeiter können eingehende PDF-Dokumente leichter durchsuchen, weiterleiten und elektronisch bearbeiten, was die Fallbearbeitung vereinfacht und beschleunigt. 
  • Flexibilität und Standortunabhängigkeit: Mit einem Online-Zugang zum eBO können Verantwortliche von überall auf die Posteingänge zugreifen – ob im Büro, im Homeoffice oder mobil auf dem Tablet. Dies ist vorteilhaft, da dringende Nachrichten nicht im Firmenbriefkasten „liegen bleiben“.

Zusammenfassung

Der ERV bietet Wohnungsunternehmen die Möglichkeit, schneller, kostengünstiger und sicherer mit Gerichten zu interagieren und gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Anstatt Einschreiben zur Post zu bringen oder auf Gerichtsbeschlüsse zu warten, läuft alles digital und nachvollziehbar ab.  

Umsetzung: So gelingt die Teilnahme am ERV 

Wie können Wohnungsunternehmen praktisch in den elektronischen Rechtsverkehr einsteigen? Zunächst braucht es ein sicheres elektronisches Postfach. Da Wohnungsunternehmen keine Behörden oder Anwälte sind, kommt hier das bereits erwähnte eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) ins Spiel. Jedes Unternehmen und jede juristische Person des Privatrechts kann ein eBO eröffnen – die Bereitstellung dieser Postfächer erfolgt gemeinsam durch Bund und Länder, und die Nutzung ist grundsätzlich kostenlos. Allerdings ist für die Einrichtung eine zugelassene Software notwendig. Diese Software stellt die Verbindung zur ERV-Infrastruktur her und ermöglicht das Senden und Empfangen von Nachrichten über das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). 

Die European IT Consultancy EITCO GmbH (EITCO) ist ein erfahrener Lösungsanbieter für den digitalen Rechtsverkehr. Mit arveo secom hat EITCO eine Anwendung im Portfolio, die speziell auf Benutzerfreundlichkeit und die Anforderungen von Unternehmen zugeschnitten ist. Die Lösung ist für den elektronischen Rechtsverkehr zugelassen und erfüllt alle gesetzlichen und technischen Vorgaben. Der Versand erfolgt verschlüsselt über das OSCI-Protokoll der Justiz, was höchste Datensicherheit gewährleistet.

Mit arveo secom können Wohnungsunternehmen ihr eBO quasi „schlüsselfertig“ einrichten und sofort nutzen. Die Lösung ist komplett browserbasiert, erfordert also keine lokale Installation, läuft auf Windows/Mac sowie mobil auf Tablets. Ein Kartenlesegerät oder eine Signaturkarte ist nicht erforderlich – arveo secom unterstützt den sog. schriftformersetzenden Versand nach §3a Verwaltungsverfahrensgesetz. 

Für die Authentizität sorgt die sichere Übermittlung über das ERV-System; das Programm erstellt zu jeder Nachricht automatisch ein Versandprotokoll als Nachweis. Qualifizierte elektronische Signaturen sind nur noch in Ausnahmefällen erforderlich, was den Alltag erheblich vereinfacht. Bei Bedarf kann die Signatur jedoch optional über die Software in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei (D-Trust) genutzt werden. 

Mockup arveo secom Oberfläche
arveo secom Oberfläche

Der Weg zum eBO 

Die Registrierung eines neuen eBO erfordert eine einmalige Identifizierung des Unternehmens (z.B. mittels Online-Ausweis oder über einen Notar). arveo secom begleitet diesen Prozess im Rahmen eines Rundum-Services: von der Online-Registrierung des Postfachs, über die Identifizierung gegenüber der Justiz bis zur Freischaltung des eBO-Postfachs. Ihr Unternehmen muss sich nicht um technische Details oder Zertifikate kümmern – diese administrativen Aufgaben übernimmt EITCO. Ist das Postfach einsatzbereit, präsentiert sich arveo secom als intuitive Benutzeroberfläche: Dokumente und Schriftsätze lassen sich per Drag-and-Drop einstellen, eingehende Schriftstücke werden in einer übersichtlichen Ordnerstruktur verwaltet, und eine komfortable Suchfunktion hilft beim Auffinden älterer Vorgänge. Hinterlegt ist auch das SAFE-Verzeichnis, also das Adressbuch aller registrierten Kommunikationspartner in der Justiz, was die korrekte Adressierung von Gerichten oder Parteien erleichtert.

arveo secom ist ERV-Konform und unterstützt explizit die relevanten Paragrafen (§§ 130a, 173, 298a ZPO sowie entsprechende Normen anderer Verfahrensordnungen). Auch für zukünftige Anforderungen ist die Plattform bestens gerüstet: Sie verarbeitet strukturierte Datensätze wie XML und ist offen für KI-gestützte Dokumentenverarbeitung. Damit schaffen Wohnungsunternehmen nicht nur die Grundlage für eine digitale Aktenführung heute, sondern auch für automatisierte Prozesse und intelligente Auswertungen in der Zukunft.

Vorteile auf einen Blick

• Rechtskonforme Übermittlung: Senden, Empfangen und signieren Sie Dokumente sicher und gesetzeskonform.

• Webbasierter Zugriff: Direkt im Browser nutzbar – unter Windows, macOS, iOS, Android.

• Zentrale Datensicherung: Alle Nachrichten sind zentral gesichert.

• Keine Spezialhardware: Einfacher Login mit Zugangsdaten und zweitem Faktor.

• Rechtssichere Kommunikation mit Gerichten, Anwälten, Behörden/Ämtern und Notaren.

• Revisionssichere Archivierung: Dokumente werden gesetzeskonform, manipulationssicher und nachvollziehbar gespeichert.
• Schlüsselfertiger Service inklusive Zertifikatserstellung.

• Bedarfsgerechte Preismodelle für verschiedene Unternehmensgrößen.

Fazit: Branchenspezifischer Nutzen und zukunftssichere Lösung

Die Wohnungswirtschaft sieht sich, wie alle Branchen, mit der Verpflichtung zur digitalen Kommunikation im Rechtswesen konfrontiert. Doch gerade für Wohnungsunternehmen überwiegen die Vorteile: schnellere Streitbeilegung, geringere Prozesskosten und medienbruchfreie Abläufe vom internen Dokumentenmanagement bis in den Gerichtssaal.

arveo secom von EITCO zeigt exemplarisch, wie eine fachgerechte ERV-Lösung aussehen kann, die den speziellen Anforderungen von Unternehmen gerecht wird. Sie ermöglicht den Wohnungsunternehmen, ohne große IT-Projekte sofort einzusteigen, und bietet zugleich Skalierbarkeit für wachsende Anforderungen. Vom ersten Mahnbescheid bis zur letzten Berufungsschrift – die Kommunikation mit Gerichten und Behörden wird so komfortabel wie E-Mail, dabei rechtssicher und nahtlos in die Unternehmensprozesse integriert. Die Branche kann dadurch rechtliche Verfahren effizienter bewältigen, Compliance-Risiken minimieren und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Kurz gesagt: Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht ab 2026, sondern eine Chance für die Wohnungswirtschaft, den digitalen Vorsprung zu nutzen. Mit erfahrenen Partnern wie EITCO und Lösungen wie arveo secom steht dem erfolgreichen Umstieg nichts mehr im Wege.

Inhalt

Digitalisierung in der Verwaltung: Warum rechtssicheres Scannen jetzt entscheidend ist 

Die öffentliche Verwaltung steht unter Modernisierungsdruck. Zwei Entwicklungen beschleunigen diesen Wandel: Zum einen sorgt der demografische Umbruch dafür, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Zum anderen steigen gleichzeitig die Erwartungen von Bürgern, Wirtschaft und Politik an digitale, effiziente und serviceorientierte Verwaltungsleistungen. Die Verwaltung muss also mit weniger Personal mehr leisten – und das rechtskonform, skalierbar und zukunftsfähig. 

Digitale Technologien bieten hierfür großes Potenzial. Doch papierbasierte Prozesse und physische Akten verhindern medienbruchfreie Abläufe, erschweren ortsunabhängiges Arbeiten und blockieren automatisierte Verarbeitung. Gerade im Kontext digitaler Workflows, revisionssicherer Archivierung oder der elektronischen Akte (E-Akte) sind sie nicht mehr tragbar. 

Ein zukunftsfähiger Verwaltungsbetrieb ist nur möglich, wenn analoge Informationen strukturiert, verlässlich und gerichtsfest in digitale Form überführt werden. Genau hier kommt das rechtssichere Scannen ins Spiel: Es schafft die Grundlage dafür, dass Papierdokumente in digitale Prozessketten eingebunden werden können – ohne Verlust von Beweiskraft oder rechtlicher Verbindlichkeit. Damit wird es zur strategischen Schlüsseltechnologie jeder Digitalisierungsstrategie im öffentlichen Sektor. 

Die E-Akte als Motor der Verwaltungsmodernisierung 

Ein zentrales Element dieser Digitalisierungsstrategie ist die Einführung der E-Akte. Sie soll die papiergebundene Aktenführung ablösen und Verwaltungsvorgänge effizienter, transparenter und ressourcenschonender gestalten. Die E-Akte ermöglicht kürzere Bearbeitungszeiten, medienbruchfreie Abläufe und die standortunabhängige Nutzung von Informationen. 

Doch ihr Nutzen entfaltet sich nur dann vollumfänglich, wenn die enthaltenen Dokumente rechtskonform digitalisiert wurden. Viele dieser Unterlagen stammen ursprünglich aus Papierprozessen, etwa aus dem Posteingang, der Formularverarbeitung oder der Altaktenüberführung. Werden diese nicht nach einem standardisierten, manipulationssicheren Verfahren gescannt, leidet ihre Beweiskraft und damit die rechtliche Belastbarkeit der gesamten E-Akte. 

Deshalb braucht es verbindliche Anforderungen an den Scanprozess. Genau diese liefert die TR-RESISCAN des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie definiert, wie ein Dokument digitalisiert werden muss, um später als rechtlich gleichwertig zum Original anerkannt zu werden. Erst wenn diese Standards eingehalten werden, kann die E-Akte als rechtsverbindliches, digitales Verwaltungsinstrument eingesetzt werden.  

Was ist rechtssicheres bzw. ersetzendes Scannen? 

Rechtssicheres oder ersetzendes Scannen beschreibt die Digitalisierung eines papierbasierten Dokuments unter Einhaltung genau definierter technischer und organisatorischer Anforderungen. Ziel ist es, das Originaldokument nach dem Scanvorgang vernichten zu dürfen, ohne dass dessen rechtliche Wirksamkeit oder Beweiskraft verloren geht.  

Damit unterscheidet sich ersetzendes Scannen grundlegend vom einfachen Kopieren: Es entsteht ein digitales Dokument, das inhaltlich und bildlich dem Original exakt entspricht und gleichzeitig über dokumentierte Nachweise zu Authentizität und Integrität verfügt. Dies geschieht etwa durch sogenannte Medienbruchbestätigungen, die den Übergang vom analogen in den digitalen Zustand nachvollziehbar absichern. 

Zudem müssen die so entstandenen Digitalisate interoperabel, revisionssicher und für den rechtlichen Einsatz geeignet sein – also verkehrsfähig. 

Zentrale Anforderungen an das Digitalisat: 

  • Inhaltliche Vollständigkeit: Das Digitalisat muss dem Original in allen relevanten Aspekten entsprechen. 
  • Nachweis der Echtheit: Aussteller und Scanvorgang müssen eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert sein. 
  • Integrität und Authentizität: Müssen durch technische Verfahren, etwa die Medienbruchbestätigung, sichergestellt werden. 
  • Verkehrsfähigkeit: Die digitalen Dokumente müssen prüfbar, übertragbar und langfristig nutzbar sein. 

Gesetzliche Grundlagen: Was der rechtliche Rahmen vorgibt  

Die rechtlichen Voraussetzungen für das ersetzende Scannen sind in mehreren Gesetzen und Vorschriften festgelegt. Eine zentrale Rolle spielt § 7 des E-Government-Gesetzes (EGovG), der die elektronische Verarbeitung und Archivierung von Dokumenten regelt. Ergänzt wird dies durch die §§ 298a und 371b der Zivilprozessordnung (ZPO), die Anforderungen an elektronische Abschriften und Abbildungen in gerichtlichen Verfahren definieren. Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit verlangt, dass Digitalisate dem Papieroriginal in Bild und Inhalt vollständig entsprechen. Entscheidend ist, dass beim späteren Zugriff ein „urschriftgetreuer“ Ausdruck oder eine anderweitig gleichwertige Reproduktion möglich ist. 

Gemeinsam machen diese Regelungen klar: Der Scanprozess selbst muss nachvollziehbar dokumentiert und technisch abgesichert sein. Nur dann gilt das Digitalisat als rechtsverbindliches Abbild des Originals. Die TR-RESISCAN liefert die normativen Vorgaben für die technische und organisatorische Umsetzung. 

TR-RESISCAN: Der verbindliche Standard für rechtssicheres Scannen 

Die Technische Richtlinie TR-RESISCAN des BSI konkretisiert die Anforderungen an einen rechtssicheren Scanprozess. Sie definiert, wie dieser gestaltet sein muss, um dem Stand der Technik zu entsprechen – in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht. 

Was TR-RESISCAN regelt 

  • Ablauf und Dokumentation des Scanprozesses 
  • Anforderungen an Scanner, Software und Infrastruktur 
  • Rollen und Verantwortlichkeiten im Prozess 
  • Prüfprozesse und Konformitätsnachweise 

Aufbau und Struktur der TR-RESISCAN

  • Hauptdokument: definiert den generischen Scanprozess mit Anforderungen an Technik, Organisation, Personal und Qualitätssicherung 
  • Anlage P: Prüfspezifikation für Zertifizierungen 
  • Anlage A: Muster-Risikoanalyse für typische Szenarien 
  • Anlage R: rechtliche Erläuterungen zur Anwendung 
  • Anlage V: Verfahrensanweisung für das Scanpersonal 

Diese modulare Struktur macht die TR-RESISCAN praxisorientiert und gleichzeitig normativ belastbar – sie lässt sich flexibel auf unterschiedliche Organisationsgrößen und Prozessmodelle anwenden. 

Das Bild zeigt eine grafische Darstellung der Dokumentenverarbeitung mit TR-RESISCAN
Abbildung: Gegenstand der TR-RESISCAN, Quelle: White Paper „Rechtssicher digitalisieren mit TR-RESISCAN“, EITCO

Ergänzung durch TR-ESOR: Beweiswerterhaltung über Jahrzehnte 

Noch einen Schritt weiter geht die Langzeitspeicherung nach TR-ESOR: Sie sorgt dafür, dass die Integrität eines Dokuments auch über Jahrzehnte erhalten bleibt – unabhängig davon, ob kryptografische Verfahren veralten. 

Zentrale Elemente der TR-ESOR-konformen Archivierung

  • Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen oder Behördensiegel 
  • Regelmäßige Erneuerung der Integritätsnachweise durch qualifizierte Zeitstempel 
  • Speicherung in einer TR-ESOR-konformen, auditierbaren Infrastruktur 

Vorteil: Auch wenn Signaturalgorithmen oder Schlüssellängen überholt sind, bleibt die Beweiskraft der Dokumente erhalten – automatisiert und ohne manuelles Eingreifen. 

Schon gewusst?

TR-ESOR ist nicht Bestandteil der TR-RESISCAN, aber als ergänzender Schutzmechanismus hoch relevant – insbesondere bei langfristigen Aufbewahrungsfristen.

Mehrwert für Organisationen: Effizienz, Compliance und Zukunftsfähigkeit 

Organisationen, die auf ersetzendes Scannen setzen, profitieren mehrfach: 

  • Kostensenkung durch Wegfall physischer Archivierung und Suchzeiten 
  • Prozessoptimierung durch schnellere, ortsunabhängige Zugriffe auf digitale Dokumente 
  • Erhöhte Rechts- und Revisionssicherheit, insbesondere in regulierten Bereichen wie Justiz, Verwaltung, Gesundheit oder kritischer Infrastruktur 

TR-RESISCAN-konforme Scanprozesse schaffen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und stärken die Compliance in allen Bereichen mit hohen Aufbewahrungspflichten. In Kombination mit TR-ESOR-konformer Archivierung wird zudem sichergestellt, dass selbst signierte oder gesiegelte Digitaldokumente über lange Zeiträume hinweg gerichtsfest und beweiskräftig bleiben. Das erhöht die digitale Resilienz und ist ein entscheidender Faktor für zukunftssichere Organisationen. 

White Paper lesen und mehr erfahren  

Sie möchten tiefer in die Anforderungen und Umsetzung der TR-RESISCAN und TR-ESOR eintauchen? Dann laden Sie unser White Paper „Rechtssicher digitalisieren und archivieren“ herunter – kompakt, praxisnah und verständlich aufbereitet.  

Das White Paper zeigt Ihnen, wie Sie:  

  • rechtliche Risiken minimieren und die Beweiskraft digitaler Dokumente sichern 
  • gerichtsfeste E-Akten aufbauen durch TR-RESISCAN-konforme Scanprozesse 
  • Vertrauen und Nachvollziehbarkeit schaffen mit nachweisbarer Integrität und Authentizität 
  • Effizienzpotenziale heben durch medienbruchfreie, digitale Abläufe 
  • Kosten senken durch reduzierte Archivierung und vereinfachte Dokumentenverwaltung 

White Paper-Tipp: KI strategisch in der Verwaltung einsetzen

Erfahren Sie in unserem White Paper, „Von Aktenbergen zu Algorithmen – Der strategische Fahrplan für eine digitale Verwaltung mit KI“ wie Sie das Potenzial von Künstlicher Intelligenz gezielt für Ihre Verwaltung nutzen können. Der 360°-Ansatz zeigt, wie KI strategisch, sicher und nachhaltig eingeführt wird – im Einklang mit den Compliance-Vorgaben des EU AI Act. Ein konkretes Praxisbeispiel: der KI-Avatar „Kaia“, der erfolgreich in der digitalen Bildungsarbeit eingesetzt wird.

Hier ist Ihr IT-Projekt in den besten Händen

Bevor wir beginnen IT-Lösungen zu entwickeln, die Ihre Geschäftsprozesse intelligent und effektiv verbessern werden, nehmen wir uns die Zeit für ausführliche und persönliche Gespräche.