Die Verwaltung von Personalakten befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel – analoge Prozesse weichen zunehmend digitalen Lösungen. Für Unternehmen stellt sich dabei die Frage: Sollen sie weiterhin auf Papierakten setzen oder auf digitale Personalakten umstellen? Dabei geht es nicht nur um Effizienzgewinne, sondern vor allem um Datenschutz und rechtliche Anforderungen. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede und Herausforderungen beider Varianten im Hinblick auf Compliance und Datensicherheit.

Analoge vs. Digitale Personalakte: Ein Vergleich der Datenschutz- und Compliance-Anforderungen 

Inhalt

Datenschutz bei analogen Personalakten: Herausforderungen und Risiken

Die Verwaltung von Personalakten in Papierform birgt erhebliche Datenschutzrisiken. Bereits die physische Lagerung dieser Akten – etwa in Schränken oder Archiven – stellt eine Herausforderung dar, da die Sicherheitsstandards oft stark variieren. Ohne ausreichende Schutzmaßnahmen, wie abschließbare Schränke oder klare Zugriffsberechtigungen, besteht die Gefahr, dass unbefugte Personen Zugriff auf sensible Daten von Mitarbeitenden erhalten. Hinzu kommt, dass Papierakten durch Feuer, Wasser oder beim Transport zwischen verschiedenen Standorten leicht beschädigt oder verloren gehen können.

Unternehmen sind nach Artikel 32 der DSGVO verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen. Dies lässt sich in analogen Systemen schwer umsetzen, da die erforderliche lückenlose Dokumentation der Zugriffe und Bearbeitungen nur manuell erfolgen kann – was in der Praxis kaum realisierbar ist.

Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt es bei Personalakten?

Unternehmen müssen Personaldokumente nicht nur sicher archivieren, sondern auch fristgerecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichten. Die manuelle Verwaltung dieser Prozesse ist zeitaufwendig und anfällig für Fehler. Es gibt verschiedene Fristen zu beachten: Steuerlich relevante Unterlagen wie Lohnabrechnungen müssen sechs Jahre aufbewahrt werden, für Unterlagen zur betrieblichen Gewinnermittlung gilt sogar eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Die Komplexität dieser Regelungen erschwert es, stets den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass alte Daten rechtzeitig gelöscht werden.

Schon gewusst?

Nach § 83 BetrVG haben alle Mitarbeitenden das Recht, die eigene Personalakte jederzeit einzusehen – auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Datenschutz bei digitalen Personalakten: Verbesserte Sicherheit und Kontrollmechanismen

Digitale Personalakten bieten gegenüber analogen Systemen deutliche Vorteile in Bezug auf Datenschutz und Sicherheit. Moderne Softwarelösungen ermöglichen es, Zugriffsrechte individuell zu definieren und zu überwachen, sodass nur autorisierte Personen auf sensible Daten von Mitarbeitenden zugreifen können. Jede Änderung oder jeder Zugriff wird dabei automatisch protokolliert, was die Nachverfolgbarkeit erheblich verbessert. Hinzu kommen Sicherheitsmaßnahmen wie Datenverschlüsselung und regelmäßige Backups, die vor Datenverlust oder unbefugtem Zugriff schützen.

Darüber hinaus helfen digitale Systeme dabei, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, indem beispielsweise personenbezogene Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen automatisch gelöscht werden. Dies reduziert den manuellen Aufwand und minimiert Fehler im Personalmanagement.

Datenschutz als Schlüsselfaktor für digitale Personalakten

Der Vergleich zeigt klar, dass digitale Personalakten analogen Systemen in Bezug auf Datenschutz und rechtliche Compliance überlegen sind. Während bei Papierakten viele Sicherheits- und DSGVO-Probleme auftreten können, bieten digitale Lösungen durch Automatisierung, verbesserte Zugriffskontrollen und Verschlüsselung eine weitaus höhere Datensicherheit. Unternehmen, die auf digitale Personalakten umstellen, profitieren nicht nur von effizienteren Prozessen, sondern auch von einer sichereren und rechtlich konformen Datenverwaltung.

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