Ab dem 01. Januar 2026 wird die E-Akte in allen Gerichten Deutschlands Pflicht. Gleichzeitig wird der elektronische Rechtsverkehr (ERV) zum verbindlichen Standard für nahezu alle Verfahrensbeteiligten. Mit dem „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ beginnt eine neue Phase der digitalen Transformation – papierlos, effizient und medienbruchfrei.
